Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Freistellung für die Pflege von Angehörigen
Freistellung für die Pflege von Angehörigen
Die Stadtverwaltung Stuttgart gewährt ihren Beschäftigten einmalig drei Tage bezahlten Urlaub, wenn ein/eine Familiengehörige/r pflegebedürftig wird und von dem/der Beschäftigten die Pflege organisiert werden muss.
Die Stadtverwaltung Stuttgart gewährt ihren Beschäftigten einmalig 10 Arbeitstage unbezahlten Urlaub, wenn ein/eine Familienangehörige/r pflegebedürftig wird und eine anderweitige Pflege nicht oder noch nicht vorhanden ist.
Die Stadtverwaltung Stuttgart ermöglich ihren Beschäftigten auf Wunsch Teilzeitarbeit, um die häusliche Pflege von Angehörigen zu ermöglichen.
Begründung:
Gerade für Frauen in der Sandwich-Generation ist es oft so, dass sie nach der Erziehung der Kinder durch die Betreuung ihrer Eltern und in einzelnen Fällen auch der Enkel gefordert werden.
Bezahlte tageweise Freistellung, wenn der (Not-)Fall eintritt, und unbezahlte Freistellung, um die Situation neu zu ordnen, sowie Teilzeitarbeit, um längerfristige Lösungen zu ermöglichen, können diese Belastungen erleichtern.