Antrag und Anfrage vom 02/11/2003
Nr. 39/2003

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU)
Betreff

Barrierefreies Bauen

Um behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in größtmöglichen Maß die Teilnahme am Alltag zu ermöglichen, hat der Landesgesetzgeber 1995 in § 39 LBO dafür Regelungen eingeführt. Im Absatz 2 ist normiert, dass unter anderem bei Vereinsanlagen Ausnahmen möglich sind.

Seit Einführung der geltenden Regelungen wird immer wieder Kritik daran geübt. Sie lasse im Einzelfall kaum Spielraum und werde von den Baurechtsämtern äußerst eng ausgelegt. Gerade Vereine beklagen häufig, dass die Barrierefreiheit zu erhöhten Baukosten führe, ohne dass die vorgesehenen Nutzungskonzepte Berücksichtigung finden könnten.

Deshalb beabsichtigt die Landesregierung eine Novellierung der LBO mit dem Ziel vorzunehmen, insbesondere für die Grenz- und Härtefälle befriedigende Lösungen zu finden.

Wir fragen:

1. Welche Erfahrungen hat das Baurechtsamt mit der geltenden Regelung der LBO gemacht ?

2. Wie oft traten Grenz- und Härtefälle auf und wie wurden sie gelöst ?

3. Wie oft waren Vereine beteiligt ?

4. Welche Spielräume für Einzelfallentscheidungen hält das Baurechtsamt für erforderlich ?

5. Wurde die Stadtverwaltung wegen der Barrierefreiheit bei der Landesregierung vorstellig und wenn ja mit welchem Ziel ?

6. Welche Erfahrungen liegen hinsichtlich von Kindertagesstätten vor ? Wie werden vorhandene Aufzüge betrieben ?

Wir beantragen:

1. Das Baurechtsamt gibt einen Bericht im Umwelt- und Technikausschuss.

2. Die Stadtverwaltung gibt die Ergebnisse der Diskussion an die Landesregierung mit dem Ziel weiter, sie bei der Novellierung berücksichtigt zu wissen.






Roland Schmid Philipp Hill