Antrag vom 10/01/2001
Nr. 415/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wohnungsbau in Stuttgart

Aufgrund der im bundesdeutschen Vergleich günstigen Arbeitsmarktsituation und der - insbesondere für Familien mit Kindern - verbesserten Lebensqualität in Stuttgart, ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen gegenwärtig stabil bzw. leicht positiv. Dieser Trend wirkt sich durch eine steigende Nachfrage unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus.


Der unlängst vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) im Auftrag der L-Bank für das Jahr 2000 herausgegebene Wohnungsmonitor weist der Stadt Stuttgart beim Neubau von Wohnungen den mit Abstand letzten Platz in Baden-Württemberg zu. So wurden in Stuttgart im Jahr 2000


Gleichzeitig liegen die Grundstückspreise für Bauland in Stuttgart mit 951,-- DM/m² mit weitem Abstand an der Spitze (Region Stuttgart 587,-- DM/m², B-W 280,-- DM/m²).


Im - bis auf wenige Ergänzungsverfahren - abgeschlossenen Flächennutzungsplan 2010 wurden mit Verweis auf die durch Stuttgart 21 verfügbaren Bauflächen rund 60 ha an potentiellen Bauland herausgenommen, obwohl die S 21-Grundstücke im wesentlichen erst ab 2012/2014 schrittweise entwickelt werden können.


Für die wenigen noch im FNP 2010 vorhandenen größeren Wohnungsbauflächen wird seitens der zuständigen Verwaltung nur sehr langsam und zögerlich das Planungsrecht geschaffen. Eine von der CDU-Fraktion bereits im Frühjahr beantragte Zeitstufenliste, wann die einzelnen Neubaugebiete für eine Bebauung zur Verfügung stehen, liegt bis heute nicht vor.

Durch diese Vorgehensweise des Städtebaureferates und des Stadtplanungsamtes werden sowohl die Mieten als auch die Grundstückspreise durch die entstandene Verknappung von Bauland in die Höhe getrieben und ein hausgemachter Wohnungsengpass produziert. Nicht durch Regulierung des Wohnungsmarktes oder durch öffentliche Subventionierung sondern nur durch Neubau kann der steigenden Wohnungsnachfrage Rechnung getragen werden.
Die CDU-Fraktion fordert die Verantwortlichen zu einer Umkehr auf.


Daher beantragen wir:


1. Die Verwaltung zeigt auf, welche Schlussfolgerungen sie für den gültigen Flächen- nutzungsplan 2010 aus der Tatsache zieht, dass die Grundstücke im Gebiet von Stuttgart 21 erst deutlich nach der bisherigen Zeitplanung für eine schrittweise Bebauung zur Verfügung stehen.


2. Die Verwaltung legt unverzüglich eine Zeitstufenliste für die im FNP 2010 vorgesehenen Wohnungsbaugebiete vor, insbesondere für die nachstehenden Flächen: 3. Die Verwaltung legt bis spätestens Ende Oktober 2001 dem Ausschusses für Umwelt und Technik beschlußfähige Vorlagen zu den nachstehenden Themen vor:

c. Entscheidung über die offenen Prüfaufträge im Ergänzungsverfahren zum FNP
2010 (u.a. CDU-Antrag 11/2001):

- Bad Cannstatt: Äussere Nürnberger Straße
- Wangen: Jägerhalde, Frauenberger, Tiergarten
- Weilimdorf: Erweiterung Hausen 3



Anlage








Michael Föll Roland Schmid Dr. Reinhard Löffler
Fraktionsvorsitzender




Reinhold Uhl Klaus Rudolf Ursula Pfau
Stv. Fraktionsvorsitzender




Stefan Barg Elisabeth Heinz Philipp Hill
Stv. Fraktionsvorsitzender




Dieter Wahl Helga Vetter