Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Wohnungslosenhilfe ist Pflicht der Stadt
Wohnungslosenhilfe ist Pflicht der Stadt / Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 27.04.2009
Im Oktober 2008 hat der Sozialausschuss ein Restrukturierungsprogramm für die "Weiterentwicklung des Wohnheims Nordbahnhofstraße 21" beschlossen. Dieses war zum einen an die Bedingung geknüpft, dass mit den Freien Trägern eine Vereinbarung zur Übernahme von Aufgaben abgeschlossen wird. Dies ist nicht gelungen. Zweitens war Bedingung, dass mit den Freien Trägern und dem Personalrat einvernehmlich ein Personalkonzept erarbeitet wird. Auch dies hat nicht stattgefunden.
Die vorgelegten Mitteilungsvorlagen zeigen außerdem, dass nun auch die Stadtverwaltung mit einer Zunahme der Fälle Bedarfs rechnet. Es ist also unsinnig, jetzt eine Reduzierung der Plätze schnell durchzuziehen und dann eine Anpassung vage in den Raum zu stellen.
Dies gibt Anlass, die Maßnahme neu auf den Tisch zu legen und zu bewerten. Auf keinen Fall darf jetzt eine Lösung übers Knie gebrochen werden, die weder den o.g. Bedingungen entspricht noch - und das ist ein entscheidender Gesichtspunkt - eine angemessene und bedarfsgerechte Lösung der Pflichtaufgabe Wohnungslosenhilfe ermöglicht.
Für eine angemessene und bedarfsgerechte Lösung gilt:
Die Aufnahme, Beratung, Unterbringung und Betreuung wohnsitzloser Menschen, insbesondere von Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. Um diese Aufgabe sinngemäß zu erfüllen, darf die Stadt sie nicht komplett weiterdelegieren an Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Nur wenn die Stadtverwaltung selbst eine solche Einrichtung sowohl für Männer als auch für Frauen hat, erhält sie sich die notwendige eigene fachliche Kompetenz, die sie für die Sozialplanung und Steuerung in diesem Bereich braucht.
Es ist mit steigenden Fallzahlen zu rechnen, weil sich die Wirtschaftskrise in Stuttgart und der Region besonders stark auswirkt. Die Wirtschaftsprognosen sprechen derzeit von einem bundesweiten Anstieg der Arbeitslosenzahlen bis zum Jahreswechsel auf 5 Millionen Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die über die Arbeitslosigkeit in die Wohnungslosigkeit stürzen, sehr schwer wieder aus dieser Lage herauskommen. Der zunehmende Hilfebedarf wird demzufolge nicht nur kurzfristig sein.
Die Stadt Stuttgart muss auch eine weltanschaulich neutrale Versorgung gewährleisten.
Die Stadt muss den niederschwelligen Zugang sicherstellen. Gerade das leistet die Nordbahnhofstraße 21.
Die Stadt muss die Versorgung auch für solche Wohnungslose gewährleisten, die zeitweise schwierig im Umgang sind (keine Hausverbote!) oder die einen Hund haben (der die Wohnungslosen psychisch stabilisiert und auf der Straße schützt).
Das städtische Angebot muss die Versorgung der Personen sicherstellen, die mehrfache Beeinträchtigungen haben. In der Nordbahnhofstraße 21 ist die ärztliche und psychiatrische Betreuung in der Einrichtung gewährleistet.
Daher stelle ich den Antrag:
Die Stadt richtet in einer anderen städtischen Immobilie ein Aufnahmehaus, eine stationäre Unterbringung und einen Pflegebereich für wohnsitzlose Männer ein. Bis zum kompletten Umzug dahin bleibt die Nordbahnhofstraße 21 unverändert erhalten.
Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu machen (Nachweis einer geeigneten Immobilie oder Einbeziehung der Einrichtung in Neubaupläne).
Der ELW wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für eine tatsächliche konzeptionelle Neuausrichtung zu machen.
Das Personal wird in der Nordbahnhofstraße weiterbeschäftigt. Es gibt (ausser auf eigenen Wunsch) keine Versetzungen, Herabgruppierungen, Arbeitszeitänderungen etc.