Antrag vom 11/07/2002
Nr. 379/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Gröger Marita (SPD)
Betreff

Nochmals Kindergartensituation in Bad Cannstatt:
Gebäude Theodor-Veiel-Straße sowie : Erfüllung des Rechtsanspruchs über welche Distanzen ?

I. Zur Theodor Veiel Straße:

Das Gebäude Theodor-Veiel-Straße 91 und das angrenzende Gebäude Tannenbergstr. 52 werden vom Krankenhaus Bad Cannstatt nicht mehr benötigt und sollen deshalb verkauft werden. Alles spricht an dieser Stelle für eine weitere Wohnbebauung, die vermutlich unter gleichzeitiger Betrachtung beider Gelände am sinnvollsten geplant werden kann. Im Gebäude Theodor-Veiel-Straße 91 befindet sich allerdings seit einigen Jahren ein städtischer Kindergarten. Bisher ist von einer Übertragung dieses Gebäudes an das Jugendamt nicht die Rede. Die dort angebotenen Kindergartenplätze werden aber auch in Zukunft gebraucht, zumal sich im Gebiet ein weiterer Zuzug von Familien mit kleinen Kindern abzeichnet.

Ich beantrage deshalb:
  1. Das Jugendamt klärt mit der Evang. Wicherngemeinde, ob die Möglichkeit besteht, im nahegelegenen Kindergarten der Gemeinde eine zweite Gruppe zu eröffnen und ob dies ggf. dann ausreichen würde, den Platzbedarf des Wohngebiets zu befriedigen.
  2. Sollte diese Ersatzmöglichkeit nicht bestehen oder wegen des Bedarfes auch nicht ausreichend sein, übernimmt das Jugendamt das Gebäude-Theodor-Veiel Str. 91 um die Platzkapazität bis zu einem eventuellen Neubau auf dem Krankenhausgelände zu sichern.

II. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs:

Mit Antrag 365/2002 habe ich mich mit den fehlenden Kindergartenplätzen für Familien im Wohngebiet Kienbach-/Winterhalde befasst.
Den dort lebenden Eltern wurden zum Teil Plätze auf dem Muckensturm oder in der Urbacher Straße angeboten, um den Rechtsanspruch abzudecken. Das sind Entfernungen, die nur mit PKW oder mittels zum Teil aufwändiger Straßenbahnfahrten zurückgelegt werden können. Ein organisatorischer und finanzieller Aufwand, den nicht jede Familie leisten kann, von den fehlenden Wohngebietskontakten ganz zu schweigen, die für junge Familien besonders wichtig sind.

Ich beantrage:
  1. Eine Darstellung, welche Entfernungen vom Jugendamt noch für zumutbar gehalten werden bzw. für welche Entfernungen die Erfüllung des Rechtsanspruches noch als geleistet gilt.
  2. Eine Klärung, wie in diesen Fällen mit den entstehenden Fahrtkosten (notwendige Begleitung des Kindergartenkindes) umgegangen wird, da sie gegenüber einem Platz im Wohngebiet ja echte Mehrkosten sind.




Marita Gröger