Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1269/2009
Stuttgart,
11/27/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Haushalt 2010/11
Klinikum Stuttgart, Kreditermächtigungen, Investitionen, Sockelbetrag für das Olgahospital


Beantwortung / Stellungnahme

I. Kreditermächtigungen

Zur Aufrechterhaltung des Maximalversorgungsstandards des Klinikums sind zusätzlich im Medizingeräte- und IT-Bereich Beschaffungen und damit zusammenhängende Baumaßnahmen in erheblichem Umfang erforderlich. Im Wirtschaftsplanzeitraum 2010/2011 sind deshalb Beschaffungen/Investitionen in Höhe von 29,8 Mio. EUR über Kreditaufnahmen vorgesehen (vgl. GRDrs. 753/2009 Neufassung). Darüber hinaus stehen, sofern sich das Jahresergebnis 2009 besser darstellt, als in der aktuellen Hochrechnung geschätzt, erübrigte Finanzierungsmittel aus dem laufenden Jahr zur Verfügung, die für solche Investitionen eingesetzt werden könnten.
Die jeweiligen Jahresergebnisse werden dadurch ab dem Jahr der Beschaffung zusätzlich mit Beträgen zwischen jährlich rd. 6,2 bis 8,6 Mio. EUR durch Abschreibungen und Zinsaufwendungen belastet (die Kreditbelastungen aus dem Wirtschaftsplanzeitraum 2008/2009 sind in diesem Betrag berücksichtigt). Somit entstehende zusätzliche Jahresfehlbeträge werden in der Betrachtung und Bewertung des Konzepts der wirtschaftlichen Sanierung des Klinikums nicht berücksichtigt (vgl. Anlage 2: zusätzlicher Aufwand für Investitionen - Kreditfinanzierung). Die durch die Umsetzung o.g. Maßnahmen sich ergebenden Jahresfehlbeträge sollen wiederum der Kapitalrücklage entnommen werden. Für die Stadt ergibt sich hieraus kein Verlustausgleich.

Im Gegensatz zu Vorjahren sind aufgrund der angespannten Haushaltslage direkte Investitionszuschüsse durch die Stadt nicht mehr möglich.

Die Beschaffung/Investition über Kredite hat den entscheidenden Nachteil, dass letztendlich das inzwischen bereits stark reduzierte Eigenkapital noch schneller abnimmt (Stand der Kapitalrücklage 31.12.2008: 60.703.121,07 EUR). Sofern eine direkte Bezuschussung des Klinikums durch die Stadt in der augenblicklich schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht möglich ist, wäre es aus Sicht des Klinikums deshalb hilfreich, wie beantragt, die aus der Kreditaufnahme entstehenden laufenden Belastungen (Zinsen/ Abschreibung) finanziell von der Stadt auszugleichen. Dies könnte in Form eines Ertragszuschusses (0,6 + 1,2 = 1,8 Mio. EUR in 2010; 1,5 + 2,8 = 4,3 Mio. EUR in 2011) und ergänzend eines Tilgungszuschusses (Laufzeit 10 Jahre = 3 Mio. EUR pro Jahr) erfolgen. Dieses Verfahren verhindert auch eine zusätzliche Verschlechterung der Eigenkapitalquote.



II. Sockelbetrag für das Olgahospital

Der Oberbürgermeister hatte das Klinikum beauftragt, für das Olgahospital ein Gutachten zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft des Olgahospitals erstellen zu lassen. Nach der Präsentation der Ergebnisse durch den Gutachter am 10.11.2009 im Krankenhausausschuss wird das Gesamtdefizit des Jahres 2008 in Höhe von 13,2 Mio. EUR unter optimalen Bedingungen im Jahr 2010 zwar auf 7,2 Mio. EUR bzw. 5,4 Mio. EUR (in 2011) abgesenkt werden können. Dieser verbleibende „Sockelbetrag“ ist jedoch kurz- bis mittelfristig ohne gravierende Leistungseinschränkungen für die Patienten bzw. ohne betriebsbedingte Kündigungen nicht abbaubar.

Wie in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 10.11.2009 eingehend erläutert, hat Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage nun entschieden, dass die Fa. Lohfert & Lohfert ein vertieftes Ergänzungsgutachten bis 15.12.2009 erstellt, in dem weitere Einsparpotentiale beim Olgahospital untersucht werden sollen. Dabei ist auch an strukturelle Reorganisationsmaßnahmen gedacht. Die Firma wird bis zu diesem Zeitpunkt kein ausformuliertes Gutachten erstellen können, aber Ansatzpunkte für Reorganisationsmaßnahmen und deren Einsparpotentiale aufzeigen. Dabei muss die Qualität als Maximalversorger gewährleistet bleiben (der Status als Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen darf nicht gefährdet werden).


Teilzweckbindung für eine Palliativstation
Diese Maßnahme ist bereits im Wirtschaftsplanentwurf (GRDrs. 753/2009 Neufassung) enthalten. Über den Vollzug wird vor der Sommerpause 2010 im Krankenhausausschuss berichtet.




Vorliegende Anträge/Anfragen

387/2009, 477/2009, 586/2009, 587/2009




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister




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