Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T
GRDrs 1325/2009
Stuttgart,
12/07/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Doppelhaushalt 2010/2011 - Schulsanierungen
Beantragte Pauschalen


Beantwortung / Stellungnahme


Wie in der GRDrs 823/2009 dargestellt, beziffert sich der Sanierungsstau in den städtischen Schulen inzwischen auf rd. 327,7 Mio. Euro.


1. Anträge der verschiedenen Fraktionen

Alle Fraktionen haben zum Thema Abbau des Sanierungsstaus Anträge gestellt, die aber inhaltlich sehr auseinander gehen. Es wurden Pauschalen zwischen rd. 21 Mio. Euro bis 150 Mio. Euro beantragt. Einige Pauschalen wurden wiederum mit thematisch konkretisierten Pauschalen (z. B. Brandverhütung, Toilettensanierungen, Pavillons u.s.w.) untergliedert. Um hier einen Überblick zu erhalten sind diese Anträge in der Anlage 1 nochmals zusammenfassend dargestellt.


2. Finanzkonzept zum Abbau des Sanierungsstaus ab 2010/2011 ff.

Der Abbau des hohen Sanierungsstaus kann nur schrittweise über mehrere Doppelhaushalte hinweg unter Berücksichtigung des jeweils verfügbaren Finanzrahmens erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass über einen so langen Zeitraum hinweg wieder neue Sanierungsvorhaben hinzukommen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die jeweiligen Sonderprogramme
in Form einer Pauschale im Haushalt veranschlagt werden, damit bei akuten Problemlagen rascher und unbürokratischer reagiert werden kann. Die Verwaltung wird im 1. Halbjahr eines Haushaltsjahres berichten, welche Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen jeweils umgesetzt werden sollen.
Finanzkonzept in der mittelfristigen Finanzplanung 2009-2013:

Doppelhaushalt
Doppelhaushalt
Doppelhaushalt
2010
rd. Mio.
2011
rd. Mio.
2012
rd. Mio.
2013
rd. Mio.
2014
rd. Mio.
2015
rd. Mio.
Lfd. BU-Budget
18 - 20
18 - 20
18 - 20
18 - 20
18 - 20
18 - 20
1. Sonderprogramm „Schulsanierungen“
(ohne Neu- und Erweiterungsbauten, vgl. GRDrs 541/2008 Anlage 2)
1,4
Sowie vorsichtl. HH-Reste aus 2009
rd.
6,0
7,5
Konjunktur-
programm II
18,8
14,1
Vorschlag: neues Sonderprogramm ab DHH 2010/2011
25
25
25
25
Sich jeweils ergebende gerundete Jahresraten
69 – 71
65 - 67
43 - 45
43 - 45
Um den gesamten Sanierungsstau in den Schulen mittelfristig in den Griff zu bekommen, muss nach Auffassung der Fachverwaltungen dieses Programm aber in den nächsten Doppelhaushalten konsequent und kontinuierlich fortgesetzt werden. Nur so ist es möglich, den vielen Schulen, die jeweils nicht zum Zuge kommen, eine nachvollziehbare Perspektive aufzuzeigen; dies selbstverständlich stets unter Hinweis darauf, dass diese Fortsetzung abhängig von der Finanzlage im Rahmen dieser Haushalte noch beschlossen werden muss.

Doppelhaushalt
Doppelhaushalt
Doppelhaushalt
2010
rd. Mio.
2011
rd. Mio.
2012
rd. Mio.
2013
rd. Mio.
2014
rd. Mio.
2015
rd. Mio.
Mögliche Fortsetzung in den nächsten Doppelhaushalten
a) Aufstockung lfd. BU
b) Einzelvorhaben
25
25
25

25
25

25
Sich jeweils ergebende Jahresraten einschl. der Summen aus obiger Tabelle
69 - 71
65 - 67
68 - 70
68 - 70
68 - 70
68 - 70

Auf Grund der vorgesehenen mehrjährigen Mittelverteilung für die Schulsanierungsmaßnahmen ist auch davon auszugehen, dass es im Handwerkerbereich zu keinen Kapazitätsengpässen kommen wird.

Im Blick auf Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des städtischen Haushalts wird auf die GRDrs 1342/2009 Energetische Sanierungen bei Schulen – Contracting verwiesen.


3. Inhaltliche organisatorische Neuausrichtung

Die seit vielen Jahren sehr knapp bemessenen Bauunterhaltungsmittel haben das Schulverwaltungsamt zusammen mit dem Hochbauamt dazu gezwungen, den Blick in der Hauptsache auf die absolut dringlichsten Sanierungsmaßnahmen (z.B. undichte Dächer oder Fenster, bröckelnde Fassaden, veraltete Sanitär- ,Elektro- und Heizungsanlagen, Brandsicherheit uvm.) zu konzentrieren. Diese „Feuerwehrtaktik“ hat sich über viele Jahre mit Blick auf die Mittelbewirtschaftung bewährt. Nachdem jedoch die Gebäude insgesamt immer mehr in die Jahre gekommen, immer mehr neue DIN-Vorschriften eingeführt und ggf. zu beachten sind und bei umfassenderen Sanierungen der „Bestandsschutz“ wegfällt, zeigt sich zunehmend, dass diese Vorgehensweise zumindest bei einem Teil der Gebäude bezüglich der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit nicht immer zweckmäßig ist:

Die Verwaltung sieht es daher für sinnvoll an, die „Feuerwehrtaktik“ (= punktuelles Betrachten und Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen) mittelfristig abzulösen, damit „außerplanmäßige Überraschungen“ künftig vermieden werden. Aufgrund des eingeschränkten Finanzrahmens und der Vielzahl von betroffenen Schulen ist es zweckmäßig, die dringlichen unaufschiebbaren Maßnahmen auch weiterhin an möglichst vielen Schulen kurzfristig umzusetzen. In der mittelfristigen Umstellungsphase sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach folgenden Kriterien:

Für die über die nächsten Jahre zu erwartende Aufgabenerweiterung mit Schwerpunkt der Schulbausanierung wird das Hochbauamt eine fachlich strukturierte Organisationseinheit bilden, die eine starke Vernetzung mit den entsprechenden Bereichen im Schulverwaltungsamt und auch anderen, zu beteiligenden Ämtern garantieren soll. Das in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei betriebene Bauinvestitionscontrolling wird mit Blick auf die besonderen Bedarfe weiter ausgestaltet und auf die Besonderheiten in baulicher und finanzieller Hinsicht ausgerichtet (vgl. auch GRDrs 1013/2009).


4. Notwendige Begleitmaßnahmen für die Umsetzung

5. Zusätzlicher Personalbedarf

Wie unter 2. im Finanzkonzept aufgezeigt laufen derzeit bis Ende 2010/2011 anteilig noch das erste Sonderprogramm Schulsanierungen sowie das Konjunkturprogramm II mit konkreten Maßnahmen. Um diese Vorhaben, die sich aufgrund der verspäteten Personalaufstockung bis Ende 2009 nicht im gewünschten Zeitplan befinden, dennoch zeitnah auch zur Umsetzung zu bringen, sind die vorhandenen Personalressourcen bereits völlig ausgereizt.

Bei einer weiteren Aufstockung der Sanierungsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung von jährlich 25 Mio. Euro stellt sich der zusätzliche Personalbedarf im Doppelhaushalt zunächst wie folgt dar:

Hochbauamt 4 Stellen
Schulverwaltungsamt 2 Stellen

Voraussetzung für die zügige Umsetzung der Programme ist auch eine personelle Kontinuität über mehrere Jahre, die es ermöglicht, das angeeignete Know-how der Beschäftigten über einen längeren Zeitraum auch optimal nutzen zu können. Wie die Erfahrungen beim Konjunkturpaket II gezeigt haben, garantieren nur unbefristete Stellen den notwendigen schnellen Start und die kontinuierliche Umsetzung der Programme mit fachlich qualifiziertem Personal.

Bis zum Sommer 2010 soll die vorgesehene Priorisierung und Verteilung der Vorhaben im Rahmen des jetzt vorgesehenen 100 Mio.-Euro-Sonderprogramms auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 erfolgen. Im Rahmen dieses Berichts wird auch über den Stand der bereits laufenden Programme berichtet und sofern notwendig der Personalbedarf nochmals konkretisiert.




Vorliegende Anträge/Anfragen

siehe Anlage 1




Dr. Susanne Eisenmann







Dirk Thürnau



Übersicht über pauschale HH-Anträge zu Schulsanierungen