Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
508
9
VerhandlungDrucksache:
600/2005
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 23.11.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Erweiterung der Deutsch-Französischen Grundschule in Stuttgart-Sillenbuch um Betreuungsräume
Vorprojektbeschluss

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 449

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.11.2005, öffentlich, Nr. 659

Ergebnis: Einstimmige Beschlussfassung mit der Maßgabe, dass bei der Beschlussantragsziffer 3 die Worte "Aufstockung oder" entfallen.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 26.10.2005, GRDrs 600/2005.


Nach Auffassung von StRin Ripsam (CDU) ist es angesichts der Einstufung der Deutsch-Französischen Grundschule bei der Bewilligung von IZBB-Mitteln unwahrscheinlich, dass diese den vorhandenen Bedarf mit IZBB-Mitteln abdecken kann. Aufgrund des in den laufenden Haushaltsplanberatungen erfolgten Signals (Pauschale in Höhe von 5 Mio. € für IZBB-Schulen) könne bei der Deutsch-Französischen Grundschule das Notwendige angegangen werden. Sie geht davon aus, dass die aufgeführten Kosten mit denen des IZBB-Antrages übereinstimmen. Den entsprechenden Anteil sollte die Stadt tragen, wobei zu hoffen sei, dass dieses Vorgehen hinsichtlich einer eventuellen Landesförderung nicht schädlich sei.

StRin Gröger (SPD) äußert sich zum Beschlussantrag in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Technik zustimmend. Entsprechend ihren Vorrednerinnen äußert sich StRin Feindor (90/GRÜNE). Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer Landesförderung und bemerkt, die Stadt müsse noch die Antragsreihenfolge gegenüber dem Land festlegen. Dies bestätigt die Vorsitzende und verweist auf die Haushaltsplanberatungen. Ebenfalls positiv zum Beschlussantrag äußert sich StR J. Zeeb (FW).

Hinsichtlich der Vergabe der städtischen Mittel trägt BMin Dr. Eisenmann gegenüber StR Wölfle (90/GRÜNE) vor, insgesamt stünden 24 Stuttgarter Schulen auf der IZBB-Liste, welche aufgrund des dort angewandten Verfahrens wohl nicht berücksichtigt würden. Diese Schulen sehe sie als gleichrangig an. Berechtigterweise habe StRin Feindor die Frage aufgeworfen, wie mit den Schulen umgegangen werde, welche sich schon seit langer Zeit um Erweiterungen bemühten, nun aber beim IZBB-Programm nicht berücksichtigt würden. Das Daimler-Gymnasium im Stadtbezirk Bad Cannstatt werde hier immer wieder als Beispiel genannt.

Die Verteilung des Betrags von 5 Mio. € müsse im Rahmen von Einzelvorlagen erfolgen, wobei dann auch z. B. die Überprüfung der Bedarfe zusammen mit dem Gemeinderat in einem transparenten Verfahren stattfinden müsse. Dies werde Zeit benötigen. Auch das Landesprogramm sei ja zeitlich gestreckt. Selbst wenn die Finanzierung möglich wäre, hält sie es u. a. unter baulichen Gesichtspunkten für nicht realisierbar, in zwei Jahren 24 Schulprojekte durchzuführen. Der Gemeinderat, so StR Kanzleiter (SPD), müsse zu gegebener Zeit die Kriterien bei der weiteren Vorgehensweise besprechen. Das heute zur Beratung anstehende Projekt müsse sich in die vorhandenen Bedarfe einordnen. So müssten bei der weiteren Vorgehensweise pädagogische und soziale Kriterien einbezogen werden. Dem pflichtet BMin Dr. Eisenmann bei. Ein Kriterium ist für sie der zeitliche Faktor (seit wann wird was beantragt). Der Gemeinderat fordere zu Recht von der Verwaltung eine Priorisierung bzw. einen Verfahrensvorschlag für eine gegenüber den Schulen faire, transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise. Das Land werde erst bis Weihnachten seine Kriterien vorlegen. So sei z. B. noch nicht geklärt, ob neue Anträge gestellt werden müssten. Darüber und über die genaue Förderquote werde derzeit mit dem Land und mit dem Städtetag gesprochen. Angesichts des großen Bedarfs in Stuttgart sichert sie zu, "um jeden Euro zu kämpfen". Die Verwaltung werde nichts entscheiden, was nicht mit dem Gemeinderat kommuniziert sei.

Die Einschätzung von StRin Gröger, dass das Land vom "Windhundverfahren" abrückt und ein geordnetes Verfahren anstrebt, bestätigt die Bürgermeisterin, wobei sie auf Aussagen des Staatsministeriums und des Kultusministeriums Bezug nimmt. Hinsichtlich einer Priorisierung zeigt sich StRin Gröger davon überzeugt, die Ergebnisse der Pisa-Studie und zusätzliche Raumbedarfe bei G8-Schulen berücksichtigen zu müssen. Für eine dezente Vorgehensweise beim Thema "Raumbedarf bei G8-Schulen" spricht sich StRin Ripsam aus.

Zu dem von StRin Gröger angesprochenen Aspekt "Pisa-Studie" weist BMin Dr. Eisenmann darauf hin, dass bereits entsprechende Schulen vorgezogen worden seien. In Übereinstimmung mit StRin Ripsam stuft sie den Gesichtspunkt der raschen Umsetzbarkeit und Eigenleistungen seitens der Eltern im Sinne einer wünschenswerten Motivation von Eltern und Schulen als bedeutsam ein. Schwieriger seien nachvollziehbare Maßstäbe bei der Berücksichtigung des sozialen Umfeldes (Immigrationsanteil etc.). Eine Reihenfolge, welche ausschließlich auf Formalkriterien basiere, werde nicht gewollt. Dieses Thema sei insgesamt nicht einfach. Bis zur 2. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2006/2007 werde einmal der "große" IZBB-Antrag beantwortet und zum anderen ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage für das weitere Vorgehen vorgelegt.

Ihr sei wichtig, den Schulen gegenüber faire, transparente und nachvollziehbare Gründe zu benennen, weshalb eine Schule z. B. auf Rang 3 und eine andere auf Rang 8 eingestuft werde. Nur dann werde es, wenn auch schweren Herzens, Akzeptanz geben.

BMin Dr. Eisenmann stellt zum Beschlussantrag der GRDrs 606/2005

1. Zur Verbesserung der Betreuungssituation der Deutsch-Französischen Grundschule wird einem Raumprogramm mit 287 m² Programmfläche zur Einrichtung eines Betreuungsbereiches zugestimmt.

2. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt. Die Freigabe bis Leistungsphase 6 sowie Teile von 7 und Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung erfolgt mit der Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushaushalt 2006/07.

3. Wegen der beengten Grundstückssituation ist die Planung so auszulegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt durch Aufstockung oder Erweiterung noch weitere Unterrichtsräume geschaffen werden können.

fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt analog der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Technik einstimmig den nachfolgend aufgeführten Beschluss, welcher in der Beschlussantragsziffer 3 vom Beschlussantrag der Verwaltung abweicht:

1. Zur Verbesserung der Betreuungssituation der Deutsch-Französischen Grundschule wird einem Raumprogramm mit 287 m² Programmfläche zur Einrichtung eines Betreuungsbereiches zugestimmt.

2. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt. Die Freigabe bis Leistungsphase 6 sowie Teile von 7 und Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung erfolgt mit der Aufnahme des Projekts in den Doppelhaushaushalt 2006/07.

3. Wegen der beengten Grundstückssituation ist die Planung so auszulegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt in einem zweiten Bauabschnitt durch Erweiterung noch weitere Unterrichtsräume geschaffen werden können.