Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1098/2009
Stuttgart,
11/19/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Ausgleich nicht erst in der Verlängerung: Ausgleichsflächen anlegen
Klima und Umwelt, Ökokonto


Beantwortung / Stellungnahme


In der Anmeldung neuer Vorhaben zum Investitionsprogramm (Wunschliste) von Amt 36 vom 09.06.2009 wurden für das Kompensationsflächenmanagement/Ökokonto (2.6106.9699.000-0100) insgesamt 2.539.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer beantragt. Die Beantragung geht auf eine mit den Ämtern 23, 36 und 67 abgestimmte Konzeption von Amt 61 für das zukünftige Management naturschutzrechtlich und baurechtlich zwingend notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zurück.

Im vorliegenden Antrag Nr. 460/2009 (SPD) wird eine Summe in Höhe von 1.540.000 € beantragt. Damit können die beantragten Projekte umgesetzt werden. Der Antrag Nr. 382/2009 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bezieht sich konkret auf drei der fünf Projektgebiete.

Die Anträge ermöglichen eine kosteneffiziente und vorausschauende Realisierung der rechtlich erforderlichen Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Sie verschaffen Planungssicherheit und beschleunigen die Investitionsvorhaben. Die investierten Gelder können nach Zuordnung der Maßnahmen zu einzelnen ausgleichspflichtigen Bauvorhaben in den nächsten Jahren refinanziert werden.

Im Rahmen der Bauleitplanung sowie im Rahmen von Einzelvorhaben im Außenbereich werden wegen der unterschiedlichen Ausgleichserfordernisse (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Artenschutz, Umweltprüfung, Eingriffe in Waldbestände) auch zukünftig Flächen erforderlich, auf denen Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege realisiert und so Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können. So wurden allein seit der Einführung der Eingriffsregelung in die Bauleitplanung im Jahre 1993 174 Bebauungspläne beschlossen, für welche die Zuordnung von Kompensationsflächen in unterschiedlichem Umfang erforderlich wurde (vgl. mündlicher Bericht zu den Gemeinderatsanfragen Nr. 225/2008, 402/2008 und 476/2008 am 16.12.2008 im UTA).

Entsprechend den Beratungen im UTA am 16.12.2008 hat die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, welches unter den Gesichtspunkten von Flächen- und Kosteneffizienz die zukünftigen Schwerpunkte für die Herstellung von Kompensationsmaßnahmen in bestimmte Projektbereiche lenken und dort konzentrieren soll. Das Konzept wurde am 29.09.2009 dem UTA vorgestellt. Es bietet Kooperationsmöglichkeiten mit der Landwirtschaft und fördert die Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft, trägt zur Verbesserung des Erholungswertes der Landschaft und somit zur Sicherung der weichen Standortfaktoren am Wirtschaftsstandort Stuttgart bei. Die vorausschauende Sicherung von rechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schafft Planungssicherheit, erleichtert Investitionen und beschleunigt Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren.

Identifiziert wurden zunächst 10 Gebiete, in denen Maßnahmen in einem Umfang von 1,3 -1,5 Mio. € (ohne Grunderwerb, Planungskosten und Mehrwertsteuer) umgesetzt werden können. Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis unter Beteiligung aller an der Planung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen beteiligten Ämter sowie unter Beteiligung der Landwirtschaftsbeauftragten hat die Empfehlung ausgesprochen, in den kommenden Jahren zunächst 5 Gebiete der Realisierung zuzuführen und eine entsprechende Auswahl getroffen:

GebietPriorität / Um-setzungZielsetzung
Flächen-größe in ha
Kosten (brutto) geschätztKosten (brutto einschließlich Planungskosten und Umsetzungsmanagement) geschätzt
Egelseer Heide1 /
2010-2011
Entwicklung von Magerwiesen und Magerweiden durch Einführung eines Beweidungskonzeptes, Kooperation mit den Ausgleichsmaßnahmen S 21
ca. 5,6
77.000 €
109.000 €
Wernhalde1 /
2010-2011
Sicherung Blickbeziehungen von Aussichtspunkt in stadtnaher Lage, Herstellung historischer Wegeverbindung, Sicherung von Weinbergsmauern sowie trocken-warmer Biotoptypen
ca. 0,85
38.000 €
49.000 €
Rappach2 /
2011
Renaturierung vollständig befestigter Wasserlauf
ca. 0,5
303.000 €
360.000 €



Gerlinger Straße
2 /
2011
Aufwertung der Landschaftsstrukturen durch Entsiegelung und Pflanzmaßnahmen

ca. 2,6
89.000 €
108.000 €
Wangener Höhe3 /
Beginn 2011
Sicherung und Entwicklung der halboffenen Kulturlandschaft mit Gärten, Gütle und Weinbergsmauern durch Pflegemaßnahmen und Beweidung, Kooperation mit dem Wandelprojekt Wangen
ca. 10,3
369.000 €
458.000 €
Summe
876.000 €
1.084.000 €
Für diese Gebiete wurden die Gesamtkosten zur Wunschliste angemeldet. Der Grunderwerb wird aus allgemeinen Grunderwerbsmitteln finanziert.

Auf Grund der Vielzahl der Eigentümer und Beteiligten und zur Erreichung eines nachhaltigen Bewirtschaftungs- und Beweidungskonzepts ist insbesondere bei den Revitalisierungsmaßnahmen zur Egelseer Heide und Wangener Höhe eine intensive Koordination und Umsetzungsbetreuung erforderlich. Diese Kosten und die notwendigen Planungskosten sind in der rechten Tabellenspalte aufgeführt.

Der Antrag Nr. 460/2009 nennt keine einzelnen Projektgebiete. Mit den beantragten Geldern können alle fünf Projektgebiete Rappach, Gerlinger Straße, Wernhalde, Egelseer Heide und Wangener Höhe realisiert werden.

Der Antrag Nr. 382/2009 berücksichtigt die aufgeführten Projektgebiete Rappach, Gerlinger Straße und Wernhalde. Unter Berücksichtigung der o. g. Kosten ergibt sich für die beantragten Gebiete eine Gesamtsumme von 517.000 € brutto.

Alle Planungs-, Grunderwerbs-, Herstellungs- und Pflegekosten sowie Verwaltungskosten können den Eingreifern zugeordnet werden und sind von diesen zu finanzieren. Daher sind die genannten Kosten im Sinne einer Anschub- und Zwischenfinanzierung anzusehen. Nach Zuordnung zu bestimmten Bebauungsplänen bzw. naturschutzrechtlichen Eingriffen erfolgt – in Abhängigkeit der verschiedenen Refinanzierungsverfahren (Kostenerstattungssatzung, Umlegung, städtebauliche Verträge) – über einige Jahre hinweg die Refinanzierung aller entstandenen Kosten. Rechtsgrundlage im Rahmen der Bauleitplanung bilden § 135 a BauGB und § 9 (1) a BauGB. Bei Einzelvorhaben im Außenbereich gilt ebenfalls das Verursacherprinzip, was bedeutet, dass Eingreifer für alle Kosten aufkommen müssen, welche für die Herstellung des rechtlich erforderlichen Ausgleichs erforderlich werden.



Die Erträge werden im Sinne eines revolvierenden Fonds in neue Kompensationsmaßnahmen investiert (Ökokonto).




Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsanträge Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nr. 382/2009 vom 20.10.2009 und SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 460/2009 vom 20.10.2009




Matthias Hahn
Bürgermeister




<Anlagen>