Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 605/2003
Neufassung
Stuttgart,
07/28/2003



Theater und Tanz
Konzeption und Richtlinien zur Förderung innovativer Projekte




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.07.2003
10.09.2003
11.09.2003



Beschlußantrag:
  1. a) Der Konzeption zur Förderung innovativer und qualitätsvoller Projekte der Theater-/Tanzgruppen und Privattheater entsprechend Anlage 1 wird zugestimmt.

    b) Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der mehrjährigen Konzeptförderung Bewilligungszusagen über den laufenden Haushalt hinaus vorbehaltlich der Mittelbereitstellung in dem Folgehaushalt zu geben.
  2. Den Richtlinien zur Umsetzung der Konzeption wird zugestimmt. Sie treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
  3. Eine Evaluierung wird dem Gemeinderat im Herbst 2006 vorgelegt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 24. Oktober 2001 (GRDrs 907/2001) und auf der Basis der Ergebnisse der Klausurtagung zur "Theatersituation in Stuttgart" am 14./15. September 2001 sollen die für die Theaterförderung zur Verfügung stehenden Mittel wirksamer eingesetzt werden, um Innovation gezielt zu fördern.

Der fraktionsübergreifende Antrag 426/2002 sieht vor, dass Finanzmittel, die bisher für die jährliche Annuitätszahlungen für den Kredit zum Umbau des Renitenz Theaters von insgesamt 53.300 Euro benötigt wurden, einer neuen Haushaltsstelle zugeführt werden. Hinzu kommt der zum Jahresende 2003 einzustellende Regelzuschuss in Höhe von 159.000 Euro für das Makal City-Theater. Die bisher in der Haushaltsstelle sonstige Theaterförderung 1.3310.7020.000 Freie Projektmittel zur Verfügung stehenden Mittel, werden ebenfalls auf die neue Haushaltsstelle übertragen.

Für Amateurtheater werden aus dieser Fipo bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung der in der GRDrs 907/2001 formulierten Ziele und Maßnahmen ist die Ausarbeitung der vorliegenden Förderrichtlinien erfolgt. Des weiteren sind Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Institutionen und der Freien Theater- und Tanzszene durchgeführt worden. Das Verfahren für die Bewilligung von Zuschüssen aus der Haushaltsstelle 1.3310.7080.000 ist in den vorgesehenen Förderrichtlinien (Anlage 2) geregelt.

Finanzielle Auswirkungen
Ein finanzieller Mehraufwand ist mit der vorliegenden Konzeption und den Richtlinien nicht verbunden, da die erforderlichen Mittel von (2004) 284.900 € kosten-neutral innerhalb des Budgets des Kulturamts umgeschichtet werden. Ab 2004 werden sie - einschließlich der 10.000 € für Förderzusagen an Amateurtheater - bei der Finanzposition 1.3310.7080.000 - Förderung innovativer Projekte - bereitgestellt.

Von den 284.900 € stammen 212.300 € aus der institionellen Theaterförderung (Mittel Renitenz- und Makal-City-Theater) sowie 72.600 € aus der sonstigen Theaterförderung (freie Projektmittel).


Beteiligte Stellen

Referat F hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt: Referat KBS/Kulturamt


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Förderrichtlinien
Anlage 1 zur GRDrs 605/2003


Ausführliche Begründung:

Konzeption

Freies Theater in Stuttgart
Die Freien Theaterproduktionen decken in Stuttgart mit Sprech-, Tanz- sowie Figuren- und Kindertheater ein breites Spektrum ab. Dabei ist die Struktur des Freien Theaters grundsätzlich verschieden von der eines festen Hauses. Sie ist charakterisiert durch eine "Institutionalisierung auf Zeit". Gruppen, einzelne Persönlichkeiten und ad-hoc-Ensembles prägen das Freie Theater der Stadt Stuttgart. Die bisherige Förderpraxis unterstützt eine immer breitere Streuung der Mittel, die eine Nivellierung der künstlerischen Qualität begünstigt. Mit der steigenden Zahl der Gruppen wird ein Trend zu kleinteiligen Projekten sichtbar. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Stadt Stuttgart ist der Etat für freie Projektmittel nicht erhöht worden, obwohl die Zahl und Höhe der Projektvorhaben und Anträge stetig gewachsen ist.

Neben Künstlerinnen und Künstlern, die seit vielen Jahren in der Stadt arbeiten, melden sich auch verstärkt junge Theaterschaffende zu Wort, die kontinuierlich arbeiten möchten. Das Freie Theater in seiner flexiblen Struktur und dem schöpferischen Potential, das es immer wieder freisetzt, hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und versteht sich als eine ästhetische und inhaltliche Alternative zu den "etablierten Theatern". Um die Fortsetzung und Entwicklung dieser Szene, an deren Erneuerungspotential auch die etablierten Theater partizipieren, zu gewährleisten, ist eine verstärkte finanzielle Unterstützung unabdingbar.

Privattheater in Stuttgart
Die Privattheaterlandschaft Stuttgarts ist mit fünfzehn geförderten Theatern stark ausgeprägt. Dabei hat die Förderpraxis der Stadt Stuttgart schon bislang maßgeblich dazu beigetragen, dass das breite Spektrum an unterschiedlichsten Theatergenres bis heute fortbestehen konnte. Eine angemessene Schwerpunktförderung, die Impulse setzt und Anreize zur Erprobung neuer Inhalte und Formen gibt, ist jedoch mit den zur Verfügung stehenden 62.000 Euro für Projektförderung bei der Größe und vielfältigen Ausrichtung der Stuttgarter Theaterlandschaft derzeit nicht möglich. Damit das Programmangebot der geförderten Privattheater in seiner Vielfalt und zeitgenössischen Qualität weiterentwickelt werden kann und um einen spürbaren Qualitätsverlust zu verhindern, ist es notwendig, neue Handlungsspielräume zu erschließen.

Zukünftige Förderung
Über die Notwendigkeit, mehr Anreize zu konzeptionell und ästhetisch innovativem Theater zu schaffen, besteht mit den Privattheatern und den Freien Gruppen grundsätzlich Konsens. Eine zusätzliche projektbezogene Förderung der Privattheater und eine zusätzlich zur bestehenden Einzelprojektförderung einzuführende Konzeptförderung für Freie Theater-/Tanzgruppen kann die Situation nachhaltig verbessern.

Neben der Einzelprojektförderung soll zukünftig für besonders förderungswürdige Gruppen eine Konzeptionsförderung im Bereich Theater und Tanz eingeführt werden. Damit wird der Gruppe die Möglichkeit gegeben, ihre künstlerischen Intentionen über einen längerfristigen Zeitraum realisieren zu können. Im Rahmen der Konzeptionsförderung können Anträge von Gruppen gestellt werden, die eine mehrjährige erfolgreiche Arbeit nachweisen und Konzepte für die Fortsetzung ihrer Arbeit vorlegen. Eine positive Entscheidung der Jury besteht in diesem Fall in der Empfehlung, der jeweiligen Gruppe einen bestimmten Projektzuschuss für die Dauer von bis zu drei Jahren zu gewähren.

Die Konzeptförderung zielt jedoch nicht darauf, den Aufbau einer eigenen Infrastruktur zu ermöglichen und dadurch eine eigene Spielstätte zu etablieren oder eine institutionelle Förderung einzuleiten. In die Konzeptionsförderung können bis zu drei Gruppen mit einer Förderhöhe bis zu 40.000 Euro aufgenommen werden. Eine Verlängerung über drei Jahre hinaus ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sondern nur in Ausnahmefällen möglich. Innerhalb der Einzelprojektförderung kann nur ein Projekt pro Gruppe gefördert werden. Gruppen, die sich für die Konzeptionsförderung beworben haben und abgelehnt wurden, haben die Möglichkeit auch einen Antrag auf Einzelförderung zu stellen.

Projektvorhaben mehrerer Theater/Gruppen bzw. Co-Produktionen mit auswärtigen Partnern, die das Stuttgarter Theaterangebot thematisch, konzeptionell und qualitativ bereichern, werden exponiert bewertet.

An die Ausweitung der Theaterförderung für besonders innovative und qualitätsvolle Projekte ist unter anderem die Erwartung geknüpft, die bislang ausgebliebene überregionale Beachtung und Präsenz der Freien Szene (ausgenommen die Figurentheater) auf Festivals, Theatertagen u.ä. zu befördern.

Mit den vorgelegten Richtlinien wird ein Instrument geschaffen, mit dem ein positiver Entwicklungsschub für die Stuttgarter Theaterlandschaft zu erwarten ist.

Die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für Amateurtheaterproduktionen ist notwendig, da die im Anhang vorgelegten Richtlinien ausschließlich professionelle Theater- und Tanzschaffende berücksichtigt. Für die Vergabe von Mitteln an Amateurtheatergruppen gelten die als Anlage 2 vorgelegten Richtlinien nicht.

Um eine Überprüfung der Nachhaltigkeit der ”Förderung von Neuem” zu ermöglichen, werden von den Theatern und Gruppen detaillierte Kennzahlen zu der Projektdurchführung abgefragt sowie die öffentliche Wahrnehmung dokumentiert. Nach einer Erprobungsphase von drei Jahren wird dem Kulturausschuss ein Evaluationsbericht vorgelegt.

Die in der Anlage 2 entworfenen Richtlinien regeln im Detail Verfahren, Art und Umfang der Förderung. Die inhaltlichen Kriterien sind als Präambel vorangestellt. Ebenfalls dort werden die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Auswahlverfahren der Jury festgelegt.


Anlage 2 zur GRDs 605/2003
Richtlinien zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen für Theaterprojekte in Stuttgart

Präambel

Ziel der Förderung für Theaterprojekte ist es, zusätzliche Akzente zum bestehenden Theaterangebot in Stuttgart zu setzen und das Angebot qualitativ zu bereichern.

Die Priorität liegt in der Förderung des freien, innovativen, zeitgenössischen Tanz- und Theaterschaffens, das in seinem breiten Spektrum und seinen vielfältigen Erscheinungsformen eine wesentliche Ergänzung zum kommunalen und staatlichen Repertoiretheater darstellt.

Vor allem sollen qualitativ herausragende Projekte gefördert werden, die verschiedene Kunstsparten kombinieren, neue Formensprachen ausprobieren und herkömmliche Sichtweisen aufbrechen. Ferner soll die Förderung der Entstehung neuer und vielfältiger künstlerischer Ausdrucksformen dienen. Dabei sind Grenzüberschreitungen und Verbindungen zwischen mehreren künstlerischen Gattungen ebenso denkbar wie die theatralische Aneigung neuer literarischer Ausdrucksformen oder die Entwicklung eigener Texte. Weitere Kriterien sind die Auswahl eines interessanten Stoffes oder neuen Stückes, Originalität der Inszenierung, Förderung des Nachwuchses.


1. Allgemeine Regelungen

1.1 Empfänger der Förderung

1.1.1
Gefördert werden Theater und Theater-/Tanzgruppen (Spielvereinigungen mit bzw. ohne eigene Rechtsfähigkeit und feste Bindung an eine Spielstätte).

1.1.2
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

1.2 Grundlagen der Förderung

1.2.1
Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen und nach Maßgabe der nach den Haushaltsplänen der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund dieser Richtlinien.

1.2.2
Die Entscheidungen über Projekt- und Konzeptförderung werden auf Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury (Abschnitt 4) getroffen.

1.2.3
Die Zuwendungen werden auf Antrag durch Bewilligungsbescheid des Kulturamtes vergeben.

1.2.4
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen. Das Kulturamt kann auch verspätete Anträge berücksichtigen, wenn der Antragsteller die Versäumung der Frist nicht zu vertreten hat.

1.2.5
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Zuwendungsrichtlinien und Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

1.3 Arten der Förderung

1.3.1
Die Förderung wird gewährt entweder
(a) als Förderung einzelner Aktivitäten (Projektförderung) oder
(b) als Förderung im Regelfall über max. drei Kalenderjahre (Konzeptförderung)

Für eine Förderung gemäß a) und b) kommen grundsätzlich nur professionell arbeitende Theater und Theater-/Tanzgruppen der Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater, Kinder-/Jugendtheater, Puppen-/Figurentheater und Performance in Betracht.

1.3.2
Projektförderung wird gewährt auf Grund einer vom Kulturamt erteilten Zusage der Mitfinanzierung einer bestimmten Produktion, jedoch nicht ihrer öffentlichen Darbietungen und/oder der Einrichtung bzw. Unterhaltung von Produktions- und Spielstätten.

1.3.3
Konzeptförderung wird auf Grund einer vom Kulturamt für jeweils max. drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilten Zusage der Mitfinanzierung bestimmter Produktionen gewährt. Es besteht kein Anspruch auf eine weitere Periode der Konzeptförderung.

1.4 Finanzierungsarten
In allen Förderungsarten (1.3.1) werden Mittel vergeben entweder
a) zur Deckung des Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung), soweit zuwendungsfähige Ausgaben nicht durch Eigenmittel oder Einnahmen abgedeckt sind (Finanzierungsdefizit), begrenzt auf einen Höchstbetrag.

b) zur Finanzierung eines festen Betrags an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung).

1.5 Verfahren

1.5.1
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Kulturamt bis zum 15. Oktober des dem Beginn der Förderung vorausgehenden Kalenderjahres zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des Antragstellers und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik,
b) Angaben darüber, welche/s künstlerische Projekt/e vorgesehen ist/sind und wie es/sie realisiert werden soll/en (Projektbeschreibung),
c) ein Kosten- und Finanzierungsplan.

1.5.2
Das Kulturamt entscheidet möglichst bis zum 30. November nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der städtischen Zuständigkeitsvorschriften aufgrund der Empfehlungen, die durch die Fachjury (Abschnitt 4) ausgesprochen wurden. Das Ergebnis der Beurteilung ist aktenkundig zu machen.

2. Einzelprojektförderung

2.1 Voraussetzungen

2.1.1
Antragsberechtigt sind produzierende Theaterspielstätten, die mindestens zwei Jahre Spielbetrieb in Stuttgart nachweisen und Gruppen, die bereits eine frei finanzierte Theaterproduktion in Stuttgart mit öffentlicher Resonanz in mehrmaliger Aufführung gezeigt haben.

2.1.2
Die Antragsteller sollten ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben und ihre Aufführungen überwiegend in Stuttgart veranstalten.

2.1.3
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann Theatern oder Theater-/Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben gewährt werden.

3. Konzeptförderung

3.1 Voraussetzungen

3.1.1
Konzeptförderung kann Theater-/Tanzgruppen nach Maßgabe der Beurteilung der Spielplankonzeption des Antragstellers gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine mehrjährige, überdurchschnittlich individuell ausgeprägte Arbeit mit erkennbarer öffentlicher, auch überregionaler Resonanz.

Des Weiteren sollen die Gruppen durch ihre bisherige Tätigkeit darlegen können, dass ein künstlerisches Stammpersonal von qualitativ beachtlichem Rang und ein leistungsfähiges organisatorisches Potential zur Verfügung stehen und weiterführende Konzepte für die Fortsetzung ihrer Arbeit vorlegen. Aus diesen Konzepten müssen die längerfristigen Perspektiven der künstlerischen Arbeit, ihre Zielsetzung und der Weg der Umsetzung erkennbar sein.

3.1.2
Institutionell geförderte Theater werden bei der Konzeptförderung nicht berücksichtigt.

3.1.3
Konzeptförderung wird in der Regel für zwei, ausnahmsweise für drei Kalenderjahre in Folge gewährt.

3.1.4
Ein Anspruch auf Verlängerung oder anschließende Förderung besteht nicht.

3.1.5
Die Zuwendungszusage für das zweite bzw. dritte Jahr kann widerrufen werden, wenn
a) der Zuwendungsempfänger sein der Förderentscheidung zugrunde liegendes Konzept nachhaltig verlässt,
b) die Voraussetzungen für die Förderung aus Gründen, die in der Organisation oder dem den Zuwendungszweck betreffenden Verhalten des Zuwendungsempfängers liegen, nicht mehr gegeben sind,
c) der Zuwendungsempfänger eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht mehr sicherstellen kann oder
d) der Zuwendungsempfänger mit einem Verwendungsnachweis mehr als sechs Monate lang im Verzug ist.

4. Fachjury

4.1 Zusammensetzung und Aufgaben der Fachjury

4.1.1
Die bei der Entscheidung über Projektförderung/Konzeptförderung nach Abschnitt 1.5.2 zu beteiligende Jury besteht aus fünf fachkompetenten Mitgliedern, wovon vier von außerhalb Stuttgarts kommen sollen. Sie müssen mit der Darstellenden Kunst, insbesondere auch dem Freien Theater, professionell vertraut sein. Die Jurymitglieder dürfen während ihrer Jurymitgliedschaft keine Tätigkeit ausüben, aus der Interessenkonflikte zu ihrer Jurytätigkeit entstehen könnten.

4.1.2
Der/die Beigeordnete für Kultur beruft die Mitglieder der Jury auf Vorschlag des Kulturamtes nach Bestätigung der Vorschläge im Ausschuss für Kultur und Medien.

4.1.3
Die Jurymitglieder werden für jeweils drei Jahre berufen; eine erneute Berufung ist nur einmal möglich. Damit die Kontinuität der Arbeit gewahrt bleibt, soll jeweils nur ein Teil der Mitglieder ausgetauscht werden.

4.1.4
Die Jury gibt der Kulturverwaltung Empfehlungen für die Entscheidung über die beantragte Förderung dem Grunde und dem Umfang nach. Diese Empfehlungen sollen Grundlage für die Entscheidungen sein.

4.1.5
Damit alle privaten Bühnen und Freien Gruppen gleichermaßen eine Chance auf Förderung haben, sollen bei der Auswahlentscheidung alle der zum Teil sehr unterschiedlichen Profile der Theater und Gruppen Berücksichtigung finden und eine Streuung auf alle Bereiche (Sprechtheater/Freie Gruppen, Figurentheater, Tanz) angestrebt werden.

4.1.6
Die Juroren sind für ihre Empfehlungen an das Regelwerk und den von der Stadt Stuttgart vorgegebenen Finanzrahmen gebunden.

4.2 Verfahren der Fachjury

4.2.1
Die Jury wird tätig auf Einladung des Kulturamtes, das ihr zur Vorbereitung die vollständigen Antragsunterlagen zuleitet. Die Tätigkeit wird durch eine Aufwandsentschädigung vergütet, deren Höhe analog der Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit durch das Kulturamt festgesetzt wird.

4.2.2
Die Jury beschließt über ihre Empfehlungen in nicht öffentlichen Sitzungen mit Stimmenmehrheit der Mitglieder. Enthaltungen bleiben ausser Betracht. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.

4.2.3
Das Kulturamt, vertreten durch den/die Fachreferenten/in für Theater, übernimmt die Geschäftsführung mit Sitz und Stimme.

4.2.4
Die Jury gibt sich eine Geschäftsordnung.