Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
1261/2005
Stuttgart,
11/25/2005
Neubau Kunstmuseum Stuttgart
- Kostenfeststellung -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
14.12.2005
Beschlußantrag:
1. Zum vorläufigen Projektabschluss des Neubauvorhabens Kunstmuseum Stuttgart wird die Kostenfeststellung des Projektsteuerers
N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) vom 18.11.2005 mit Gesamtkosten von € 69,84 Mio. anerkannt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Beschlüsse
1.1 Baubeschluss durch:
Gemeinderat
am
20.02.2002
mit Gesamtkosten von
brutto
€ 66,98 Mio.
zuzüglich einer Steuerrückvergütung von
brutto
€ 1,84 Mio.
Gesamtkosten, ohne Baupreisprognose
brutto
€ 68,82 Mio.
Dem Baubeschluss (GRDrs 105/2002) lagen zugrunde:
- Pläne der Architekten N.N.
(Name aus Datenschutzgründen gelöscht)
und Assoziierten GmbH, Berlin vom 23.10.2001
- Baubeschreibung der Architekten vom Januar 2002
- von N.N.
(Name aus Datenschutzgründen gelöscht)
geprüften Kostenanschlag vom 29.01.2002
1.2 Baubeschluss Oberlichtstreifen auf dem Kleinen Schlossplatz und in der Königstraße, GRDrs 529/2002
1.3 Aktuelle Berichterstattung IV. Quartal 2002 GRDrs 969/2002
1.4 Aktuelle Berichterstattung II. Quartal 2003 und Fortschreibung des Mitteleinsatzes GRDrs 680/2003
2. Termine:
Baubeginn
am
11.03.2002
Baufertigstellung
am
15.10.2004
Übergabe an die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart
am
15.11.2004
Ausstellungseröffnung
am
05.03.2005
3. Gebaut wurde der Neubau des Kunstmuseums Stuttgart als sichtbarer Solitär mit transparenter Fassadengestaltung in der Königstraße und Museumsflächen unterhalb des Kleinen Schlossplatz, sowie Ausstellungs-, Technik- und Nebenflächen zwischen und neben den Tunnelröhren der B 27.
Mit der klaren Geometrie des Kubus wird die räumliche Kante des Schlossplatzes in der Verlängerung des Königsbaus begrenzt. Durch die Neugestaltung des Kleinen Schlossplatzes und durch weitere Baumaßnahmen im Bereich der Kanzleistraße sowie zwischen Fürsten- und Bolzstraße wurde bzw. wird eine attraktive städtebauliche Neuordnung realisiert.
Im Neubau des Kunstmuseums Stuttgart stehen insgesamt ca. 5.000 m² Ausstellungsflächen zur Verfügung. In der Ebene 0 wurden mit direkter Verbindung zum Foyer des Kunstmuseums eine Cafebar mit Außengastronomie und ein Museumsshop realisiert. Weiterhin entstand in der obersten Kubusebene eine hochwertige Gastronomie, die zeitlich unabhängig zu den Museumsöffnungszeiten betrieben wird.
Für Ausstellungseröffnungen oder Vorträge steht in der Ebene 0 zwischen dem Foyer und den Ausstellungsräumen ein teilbarer Veranstaltungsraum mit insgesamt ca. 450 m² zur Verfügung.
Durch bauliche Eingriffe in das Verkehrsbauwerk der Bundesstraße B 27 entstanden zwischen und über den Straßentunneln Ausstellungsflächen von ca. 4.000 m².
Im Kubus können auf ca. 1.000 m² Fläche Kunstwerke präsentiert werden.
Bei der abgestimmten Planung mit dem Bauherren des Handelshauses konnten organisatorisch sinnvolle Erschließungsverbindungen zwischen den Museumsflächen und den angemieteten Verwaltungs- und Restaurierungsflächen im Handelshaus hergestellt werden.
4. Das Bauvorhaben wurde am 15. Oktober 2004 fertiggestellt und der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart g GmbH am 15. November 2004 übergeben. Entsprechend den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau wird termingerecht nach Vorlage der meisten Firmen-Schlussrechnungen der vorläufige Projektabschluss mit der Kostenfeststellung durchgeführt.
Der Kostenanschlag vom 29.01.2002 betrug einschl. Steuerrückvergütung € 68,82 Mio. zuzüglich einer im Baubeschluss angenommener Baupreisprognose der nach dem Baubeschluss ausgeschriebenen Gewerke
€
0,97 Mio.
Summe des Kostenanschlags somit
€ 69,79 Mio.
Die Kostenfeststellung des Projektsteuerers Drees & Sommer vom 18.11.2005 schließt mit einer Summe von € 69,84 Mio. ab und liegt mit € 50.198 über dem beschlossenen Kostenrahmen.
In den Gesamtkosten sind Abrechnungsrisiken von Nachtragsforderungen von Firmen enthalten. Die Klärung kann voraussichtlich erst nach gerichtlichen Entscheidungen oder einvernehmlichen Verhandlungsergebnissen herbeigeführt werden.
Die prognostizierte Vorsteuer wurde auf Grundlage der vorhandenen Bau- und Nutzungsunterlagen ermittelt.
Durch den Gemeinderat wurden folgende zusätzlichen Leistungen beschlossen:
- GRDrs 529/2002 Oberlichtstreifen auf dem Kleinen Schlossplatz € 500.000,-
- GRDrs 680/2003 zusätzliche Ausstattung des Kunstmuseums und in den Mietflächen des Handelshauses € 550.000,-
- hochwertiger Naturstein-Platzbelag einschließlich Beleuchtung
€ 800.000,-
insgesamt
€ 1.850.000,-
die innerhalb des Budgets, durch prognostizierte Minderaufwendungen und positive Vergaben, finanziert werden konnten.
5. Finanzierung
Die Finanzierung des Kunstmuseums stellt sich wie folgt dar:
Baubeschluss
Stand heute
Differenz
Netto-Baukosten
66,98
67,95
+ 0,97
Entnahme ZIP-Rücklage
48,78
50,16
+ 1,38
Grundstückserlöse
15,13
15,13
Sponsorengelder
3,07
2,66
- 0,41
Federführendes Referat / Erstellendes Amt
Referat Tiefbau und Stadtentwässerung / Hochbauamt
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrausgaben konnten durch höhere Rücklagenmittel gedeckt werden.
Beteiligte Stellen
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister
Anlagen
1 Kostenfeststellung