Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
83
1a
VerhandlungDrucksache:
201/2005
GZ:
OB
Sitzungstermin: 16.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Müller-Trimbusch,
BM Murawski
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Umsetzung Hartz IV
Verbesserung der Arbeitssituation beim
JobCenter Stuttgart
Auslagerung der BSHG-Abschlussarbeiten

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.03.2005,
öffentlich, Nr. 22

Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den Verwaltungsausschuss


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.03.2005, GRDrs 201/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für Abschlussarbeiten der BSHG-Altfälle beim Sozialamt, Personal im Umfang von bis zu 11 Vollzeitstellen (VergGr. IV b BAT) befristet für 12 Monate ohne Blockierung von Planstellen einzustellen.

2. Aus dem Bereich OB/82 werden zusätzlich zwei Stellen für denselben Zeitraum in Anspruch genommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. 6 Monaten über das Ergebnis zu berichten.

Laut EBM Föll beinhaltet die Vorlage einen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitssituation beim Jobcenter. Geplant sei, die BSHG-Abschlussarbeiten auszulagern. In maximal einem Jahr solle eine Sondergruppe diese Fälle abschließen. Nicht zuletzt gehe es um die Geltendmachung von Kostenansprüchen der Landeshauptstadt. Die Ermächtigung in der Beschlussantragsziffer 1 sei weitestgehend kostenneutral.

BM Murawski führt aus, in den letzten Tagen habe er eine Reihe von Beschwerden über das Verhalten der Bezirksämter gegenüber den Filialen des Jobcenters erhalten. Diesen sei er aufmerksam nachgegangen. Alle Bezirksvorsteher/-innen habe er angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten. Nach heutigem Stand könne er erklären, entweder handle es sich um einen Einzelfall, auf den er allerdings noch nicht gestoßen sei, oder um Gerüchte. Die Bezirksvorsteher/-innen hätten zum Teil sehr präzise auf die einzelnen Vorwürfe reagiert. Letztlich müssten die Beschwerden wohl unter die besondere Anstrengungssituation bei der Umsetzung von Hartz IV subsummiert werden. Da diese Beschwerden wohl auch den Gemeinderat erreicht haben bitte er darum, diese nicht übermäßig ernst zu nehmen. Von seiner Seite werde der Gemeinderat einen umfangreichen Bericht erhalten.

Von einer schlüssigen Vorlage spricht StRin Gröger (SPD). Sie erinnert, soweit es sich um Kostenerstattungen vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) handle, sollten diese bis zum 30.06.2005 erledigt sein. Ansonsten könnten keine Rückforderungen mehr geltend gemacht werden.

StR Wölfle (90/GRÜNE) stimmt der Vorlage zu.

An StR Hill (CDU) gewandt trägt EBM Föll vor, das Verwaltungskostenbudget des Jobcenters Stuttgart decke die Refinanzierung dieser 30 Stellen für das komplette Jahr 2005 vollständig ab. Ursprünglich sei davon ausgegangen worden, dass die BSHG-Abschlussarbeiten im laufenden Betrieb von den früheren Sachbearbeitern, welche zu großen Teilen in das Jobcenter übergegangen seien, erledigt werden könnten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der deutlich höheren Fallzahlen und der zu optimierenden Qualität der Leistungsbescheide habe sich dieses als Irrtum erwiesen. Bei bereits ergangenen Leistungsbescheiden gebe es einen nicht unbeachtlichen Korrekturbedarf.

Für diese 30 Stellen hätte die Landeshauptstadt, wenn die Dinge wie angedacht abgelaufen wären, aus dem Verwaltungskostenbudget im ersten Halbjahr 2005 keine Kostenerstattung erhalten. Nun sei es so, dass die Stadt für diese 30 Stellen ab 1. April 2005 eine 100prozentige Kostenerstattung bekomme. Für das 1. Quartal müsse mit der Arbeitsagentur noch eine Einigung herbeigeführt werden. In den nächsten Wochen werde dieses geschehen. Es werde sich um eine überwiegende Kostenerstattung handeln, da in diesem Zeitraum von diesen Stellen nur laufende Aktivitäten aber nicht Schlussbehandlungen von Akten abgedeckt worden seien. Durch die nahezu vollständige Kostenerstattung für diese 30 Stellen über ein Haushaltsjahr werde es weitestgehend kostenneutral sein, 11 bzw. 13 Stellen über ein halbes Jahr zu finanzieren. Eine vollständige Kostendeckung, und dies räumt er ein, werde sich vielleicht nicht ergeben.

Eine Kostenstelle werde nicht benötigt, da diese Kostenerstattung (11 Stellen) im Personalkostenbudget enthalten sei. Auch die zwei Stellen aus dem Bereich der Arbeitsförderung seien im Personalkostenbudget veranschlagt. Damit würden sich im Haushalt keine größeren Auswirkungen zeigen.

Eine weitere Frage von StR Hill beantwortend teilt BM Murawski mit, nach Erledigung der Altfälle gingen die 30 Stellen wieder in den normalen Verwaltungsdienst zurück.

Eine Wortmeldung von Herrn N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (GPR) aufgreifend trägt der Vorsitzende vor, in der Sondergruppe würden drei erfahrene Sozialhilfesachbearbeiter benötigt. Natürlich werde der Abzug dieser Kräfte im Bereich des Bürgerservices (SGB XII) zu gewissen Problemen führen. Hier müsse ein Weg gefunden werden, um die Belastungen auf ein Minimum zu reduzieren. Im selben Zusammenhang unterrichtet BMin Müller-Trimbusch, vorgesehen sei die Bildung von drei Teams (eine erfahrene Kraft, drei neue Kräfte). Aus den Bezirksämtern und den Inneren Stadtbezirken würden jeweils drei Personen benötigt. Im ersten Schritt stellten die Inneren Stadtbezirke zwei Personen und die äußeren Stadtbezirke eine Person zur Verfügung. Nach einem halben Jahr werde dieses umgedreht. Die Suche nach diesen Kräften solle auf die größeren Bezirksämter beschränkt werden. Alle Rückkehrer/-innen sollen angesprochen werden. Da es bei dieser Sondergruppe keinen Publikumsverkehr geben werde, könne man hier bezüglich der Arbeitsanteile sehr offen sein (ab 30 %). Außerdem habe die Verwaltung erfahren, dass Ludwigsburger Sozialhilfemitarbeiter derzeit Stellen suchten. Insgesamt werde versucht, möglichst wenig Reibungen auf dem Weg zum Ziel entstehen zu lassen.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.