Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1334/2007
Stuttgart,
04/01/2008



Wilhelm-Maybach-Schule, Gnesener Straße, Stuttgart-Bad Cannstatt;
Antrag auf endgültige Genehmigung des provisorischen Schulpavillons




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.04.2008
29.04.2008



Beschlußantrag:

1. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Schule und Bildung- vom 7. März 2007 über eine mögliche Förderung in Höhe von 340.000 € wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Bedenken hinsichtlich einer dauerhaften Inanspruchnahme der Grünverbindung werden zurückgestellt. Der Erteilung einer unbefristeten Baugenehmigung wird zugestimmt.

3. Ein entsprechendes Baugesuch mit der Zielrichtung „unbefristete Genehmigung“ ist beim Baurechtsamt einzureichen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Da für den Pavillon seither nur eine befristete Baugenehmigung erteilt wurde, hat das Land keine Schulbauförderung gewährt. Deshalb hat das Rechnungsprüfungsamt die Frage nach einer unbefristeten Baugenehmigung zur Erreichung eines Zuschusses aufgeworfen. Dieser Sachverhalt wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik bereits am 5.12.2006 (Niederschrifts-Nr. 658) behandelt und soll ihm erneut vorgelegt werden, wenn sich das Land bezüglich einer Förderung bei einer unbefristeten Baugenehmigung geäußert hat. Mit Schreiben vom 7. März 2007 teilt das Land mit, dass „eine nachträgliche Förderung (Anmerkung: ca. 340.000 €) nur möglich wäre, sofern eine Baugenehmigung unbefristet erteilt wird“.

Da sich am schulischen Bedarf seit der vorgenannten Behandlung im UTA nichts geändert hat, sollte eine unbefristete Baugenehmigung erwirkt werden (Forderung des Rechnungsprüfungsamtes; siehe auch Anlage „Auszug aus dem Schlussbericht 2006 des Rechnungsprüfungsamtes“).

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.
Referat STU zeichnet mit folgender Begründung nicht mit:
"Die Baugenehmigung konnte nur befristet erteilt werden, weil sich der Standort in einer klimarelevanten, im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Bauverbot festgesetzten, nicht überbaubaren Freifläche befindet. Deshalb wurde schon im Sommer 2006 eine Anfrage, die wegen des eventuell möglichen Landeszuschuss eine endgültige Genehmigung zum Ziel hatte, negativ beschieden und nur einer Verlängerung der befristeten Genehmigung für eine Übergangszeit von 3 Jahren zugestimmt."





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






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Vorlage13342007.pdf