Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 527/2003
Stuttgart,
06/12/2003



2. Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der GR-Beschlüsse zum Ausbau der Tagesbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
23.06.2003
25.06.2003



Beschlußantrag:
  1. Von dem zweiten Zwischenbericht zur Umsetzung des Ausbaus der Tagesbetreuung wird Kenntnis genommen.
  2. Über die Schaffung der zusätzlich benötigten Stellen ab 2004 und die Bereitstellung der ab 2004 zusätzlich benötigten Mittel für Betriebskosten ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2004/2005 zu entscheiden.
  3. Zusätzlich könnten zum 1. Januar 2004 zwei weitere Objekte mit insgesamt 7 Gruppen realisiert werden - hierfür wären 200 000 € Investitionsmittel und jährlich 912 000 € Betriebskosten erforderlich.
  4. Von dem Bericht über die Elterninformationsstelle wird Kenntnis genommen. (Anlage 2)
  5. Dem neuen Berechnungsmodell zur ausreichenden Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen in Neubaugebieten wird zugestimmt. (Anlage 3)


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung legt hiermit einen erneuten Zwischenbericht zur Umsetzung des Ausbaus der Tagesbetreuung vor (1. Zwischenbericht siehe GRDrs 836/2002). Beschlussgrundlagen sind die GRDrs 994/2001 und 319/2002.

Dargestellt wird
Durch die bereits realisierten und noch umzusetzenden Projekte werden insgesamt 1 688 neue Plätze geschaffen.

Zeitpunkt
Umsetzu
ng
Plätze für
Altersgruppe 0 - 3 Jahre
Plätze für
Altersgruppe 3 - 6 Jahre
Plätze für
Altersgruppe 6 - 12 Jahre
Kindergartenjahr 2002/2003
145
280
208
Kindergartenjahr 2003/2004 incl. Pflegenester
274
367
234
Kindergartenjahr 2004/2005
Fertigbauten
40
60
80

Neben den oben aufgeführten neuen Plätzen, wurden Plätze durch Angebotsumwandlungen geschaffen: 108 Plätze für Kinder unter 3 Jahre (überwiegend VÖ-Plätze für 2 Jährige), 137 Ganztagesplätze für 3 - 6 Jährige und 36 Hortplätze. Diese Umwandlungen bedeuten gleichzeitig eine Reduzierung bei den Regelangeboten von rund 300 Plätzen. Die Umwandlungen wurden größtenteils in 2002 umgesetzt und sind in der Versorgungsgradberechnung enthalten.

Der Versorgungsgrad entwickelt sich wie folgt

Altergruppen
Versorgung 31.12.2002
Versorgung 2003
Versorgung 2004
Altersgruppe 0 - 3
10 %
12 %
13 %
Altersgruppe 3 - 6
100 %
102 %
104 %
Ganztagesplätze für 3-6
24 %
25 %
26 %
Altersgruppe 6 - 12
12 %
13 %
13 %

Die Ergebnisse des veränderten Wartelistenabgleichs (seit April 2002 werden einheitliche Vormerkbögen in den Einrichtungen geführt) haben zum Stichtag 28.2. 2003 folgende Bedarfe deutlich gemacht: für Kinder unter 3 Jahren fehlen 569 Plätze, für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen 297 Ganztagesplätze sowie 126 Plätze für Schulkinder. Diese Bedarfe werden durch die neuen Plätze 2003/04 bzw. 2004/05 fast vollständig gedeckt. Zu beachten ist, dass Vormerkungen, die vor dem April 2002 erfolgten, nur teilweise erfasst sind und monatlich neue Vormerkungen hinzukommen.

Grundsätzlich kann man aber feststellen, dass durch die Maßnahmen, die im Rahmen des 20 Millionen Budgets umgesetzt werden, eine sehr deutliche Verbesserung in der Kinderbetreuung erreicht wird. Die aktuelle Bevölkerungsprognose des statistischen Amtes macht deutlich, dass die Kinderzahlen ab 2004 kontinuierlich zurückgehen. Da aber nach wie vor ein steigender Bedarf in der Ganztagesbetreuung zu verzeichnen ist, insbesondere bedingt durch die Erwerbstätigkeit bei Müttern, sind weiteren Umstrukturierungen der bestehende Angebote erforderlich sowie der Ausbau von Angeboten für Kleinkinder und Schulkinder.
In dem Bericht über die Elterninformationsstelle (siehe Anlage 2) wird dieser Bedarf ebenfalls deutlich, insbesondere auch der Bedarf nach Teilzeitplätzen für Kleinkinder.

Bedarfsschwerpunkte sind nach wie vor auch die Neubaugebiete. In der Vergangenheit wurde der tatsächliche Bedarf unzureichend berücksichtigt, da die Sicherung des Rechtsanspruchs für 3- bis 6-Jährige Vorrang hatte. Dabei wurde der hohe Bedarf nach Ganztagesbetreuung für alle Altersgruppen unterschätzt, was zum Unmut der Eltern führte und zusätzliche Einrichtungen erforderlich machte. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund ein neues Berechnungsmodell für Neubaugebiete vor (Anlage 3).

Eine Übersicht über weitere erforderliche Projekte wird die Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2004/2005 vorlegen.

Ein Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die sukzessive Umstrukturierung von Regelangeboten für 3- bis 6-Jährige in altersgemischte Ganz- und Teilzeitangebote werden. Hinzu kommt, dass von seiten der kirchlichen Träger aus finanziellen Gründen Einrichtungen aufgegeben werden (das betrifft in erster Linie 1-gruppige Einrichtungen). Diese Entwicklungen werden zu einem höheren Planungsaufwand für alle Beteiligten führen, weil in jedem Einzelfall zu prüfen ist, welche Einrichtung sinnvollerweise umstrukturiert oder welche aufgegeben werden soll. Werden Einrichtungen komplett aufgegeben, ist zu klären, wie notwendige Plätze (Stichwort Rechtsanspruch) gesichert werden können. Das bedeutet, unter Berücksichtigung der Kinderzahlen, der Trägerpluralität, der erforderlichen Angebote, wohnortnaher Standorte und der Kosten für Umbau und Umstrukturierungen, ist eine sozialverträgliche Abwägung vorzunehmen. Hier werden in Zukunft auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen sein, die bei betroffenen Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht immer auf Verständnis stoßen werden.


Übersicht über den Mittelabfluss in 2002 und 2003 und den Mittelbedarf ab 2004

Der Haushaltsansatz für 2002 und 2003 beträgt insgesamt 20.440.000 Millionen € zum Ausbau der Kinderbetreuung, davon 11.340.000 € im Vermögenshaushalt (einschließlich 1.840 000 € in 2004) und 9.100 000 € im Verwaltungshaushalt. In der Finanzplanung sind derzeit ab 2004 dauerhaft 7.300 000 € im Verwaltungshaushalt enthalten.

Investitionskosten

Im Bereich der Investitionskosten kam es zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Neu- und Umbauten in Höhe von rund 700.000 €. Verteuert hat sich auch die Umsetzung der Hortplätze, da neue Räume angemietet werden mussten und diese teilweise auch umzubauen sind.

Freie Träger
5.247.900 €
Stadt Jugendamt
8.608.142 €
Gesamtkosten
13.856.042 €

In den genannten 13.856.042 € sind die Kosten für die 3 Fertigbauten in Höhe von 3.000.000 €enthalten. Die Verwaltung plant die Investitionskosten für 2 Projekte (Schelmenäcker/Feuerbach und Rappachschule/Weilimdorf-Giebel) in Höhe von 2.200.000 € im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" zu finanzieren.

Der Fehlbedarf von 2.516.042 € (Differenz zum Haushaltsansatz) kann durch nicht abfließende Betriebskosten aus 2002/2003 und Restmitteln aus dem Haushalt des Jugendamtes abgedeckt werden.

Betriebskosten
Die laufenden Betriebskosten entwickeln sich wie folgt:

Mittelabfluss 2002 IST
Mittelbedarf 2003
Mittelbedarf 2004
Mittelbedarf 2005
Freie Träger
1.017.318 €
3.734.300 €
5.083.600 €
5.083.600 €
Stadt Jugendamt
467.463 €
1.842.154 €
3.030.712 €
3.144.788 €
Neu-/Fertig- bauten
533.101 €
1.510.526 €
Gesamtkosten
1.484.781 €
5.576.454 €
8.647.413 €
9.738.914 €

In den Betriebskosten sind auch die Kosten für die Sonderausschreibung Sprachförderung, Personalgewinnungsmaßnahmen und die Pflegenester enthalten. Der Mittelbedarf für 2002 und 2003 ist gedeckt, ab 2004 sind jedoch zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 1.347.413 € und ab 2005 2.438.914 € erforderlich.

Desweiteren könnten zum 1. Januar 2004 zwei weitere Objekte mit insgesamt 7 Gruppen realisiert werden (Stuttgart West Hasenbergstr. und Bad Cannstatt Daimlerstr.) - hierfür wären weitere 200 000 € Investitionsmittel und jährlich 912 000 € zusätzliche Betriebskosten erforderlich.

Stellenschaffungen

Für die neuen Projekte (incl. 9 Hortgruppen) wurden für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 insgesamt 43,4082 Stellen im Vorgriff geschaffen. Für die zentrale Unterstützung wurden 2,2 Stellen im Vorgriff geschaffen. Und es wurde eine 0,3 Stelle für die Umsetzung der Pflegenester geschaffen. Alle Projekte, die im Kindergartenjahr 2003/04 in Betrieb gehen (einschließlich der Wilhelm-Camerer-Str. und der beiden Hortgruppen in Hedelfingen) sind durch diese Stellen abgedeckt.
Die befristete Stelle zur Erhebung und Berechnung des Wartelistenabgleichs (Bewertung BAT Vb) wird weiterhin benötigt, um das Verfahren aufrecht zu erhalten und fortzuführen. Ein entsprechender Stellenplanantrag bezüglich der dauerhaften Schaffung der temporär vorhandenen Stelle (durch Streichung des KW-Vermerks) wurde vom Jugendamt gestellt.

Für die Projekte, die zum Kindergartenjahr 2004/05 in Betrieb gehen sind weitere 33,0260 Stellen einrichtungsbezogen sowie 1,43 Stelle für zentrale Unterstützung erforderlich.

Beteiligte Stellen

Referat A hat die Vorlage mitgezeichnet.
Referat F hat der Vorlage, außer Beschlussantrag Nr. 3, zugestimmt.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Bericht über die Elterninformationsstelle
Anlage 3 Neues Berechnungsmodell zur ausreichenden Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen in Neubaugebieten
Anlage 4 Übersicht über die Projekte
Anlage 1 zur GRDrs 527/2003

Ausführliche Begründung

Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über den Stand der Umsetzung der Kinderbetreuungsmaßnahmen. Ein wichtiges Ziel im Rahmen des Budgets war, dass die Verwaltung flexibel auf Veränderungen reagieren kann, Projekte, die sich nicht wie geplant realisieren lassen oder die sich zeitlich verzögern, durch andere, rascher zu realisierende auszutauschen oder auf neu entstehende Bedarfslagen zu reagieren.

Ein wesentlicher Arbeitsschritt in der Umsetzung war und ist deshalb die Abwägung zwischen der Notwendigkeit einer raschen Umsetzung, den baurechtlichen Auflagen, der Kostenentwicklung und den Nachfrageveränderungen. So hat zum Beispiel die Sicherung des Rechtsanspruchs in Bad Cannstatt neue Maßnahmen bzw. Angebotsumstellungen erforderlich gemacht, oder, da sich die 10 geplanten Hortgruppen an Schulen vor allem mangels Raumressourcen nicht realisieren ließen, mussten Alternativen gesucht, Standorte oder Projekte noch einmal überprüft werden.

Grundsätzliche Veränderungen gab es bei folgenden Projekten:
Neu hinzu gekommen sind: Eine detaillierte Übersicht über alle Projekte ist in der Anlage 4 aufgeführt.


Entwicklung der Platzzahlen, Versorgungsgrad und Wartelistenabgleich

Plätze insgesamt 1 688

Plätze
für 0- bis
3- Jährige
Plätze
für 3- bis
6- Jährige
Plätze
für 6- bis
12- Jährige
459
707
522

Darin enthalten sind die Neu-/Fertigbauten ab 2004 und 60 Plätze in Pflegenestern.
Von den 20 geplanten Pflegenestern sind 6 in Betrieb, aktuell werden 19 Kinder betreut. Bezogen auf die Pflegenester wird nach einem Jahr eine Zwischenauswertung erfolgen, um zu überprüfen, ob sich das Konzept bewährt oder ob ggf. Änderungen erforderlich sind.

a) Kindergartenjahr 2002/03

Plätze
für 0 - bis
3- Jährige
Plätze
für 3- bis 6-Jährige
Plätze
für 6- bis
12-Jährige
bei freien Trägern
99
150
58
beim städt. Träger
46
130
150
Gesamtzahl
145
277
208


b) Kindergartenjahr 2003/04
Plätze
für 0- bis
3-Jährige
Plätze
für 3- bis
6-Jährige
Plätze
für 6- bis
12-Jährige
bei freien Trägern
154
253
134
beim städt. Träger
35
64
100
Pflegenester/Projekt Hasenbergstr.
85
50
Gesamtzahl
274
367
234


c) Kindergartenjahr 2004/05
Plätze
für 0- bis
3-Jährige
Plätze
für 3- bis
6-Jährige
Plätze
für 6- bis
12-Jährige
beim städt. Träger
(z.B. Fertigbauten)
40
60
80

Angebotsveränderungen
Neben den oben aufgeführten neuen Plätzen, wurden Plätze durch Angebotsumwandlungen geschaffen: 108 Plätze für Kinder unter 3 Jahre (überwiegend VÖ-Plätze für 2 Jährige), 137 Ganztagesplätze für 3 - 6 Jährige und 36 Hortplätze. Diese Umwandlungen bedeuten gleichzeitig eine Reduzierung bei den Regelangeboten von rund 300 Plätzen. Die Umwandlungen wurden größtenteils in 2002 umgesetzt und sind in der Versorgungsgradberechnung enthalten.

Vormerkverfahren/Wartelistenabgleich

Im April 2002 wurde ein trägerübergreifendes Vormerkverfahren in allen Tageseinrichtungen für Kinder eingeführt. Für jedes Kind, das für einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung vorgemerkt wird, wird ein Vormerkbogen ausgefüllt. Das Jugendamt erhält einen Durchschlag jeder Vormerkung. Somit besteht die Möglichkeit Mehrfachvormerkungen herauszufiltern und die für die Planung notwendigen Bedarfsdaten zu ermitteln. Die Familien werden darüber hinaus nach ihrem konkreten Betreuungsbedarf befragt, für den Fall, dass der Bedarf nicht durch das Betreuungsangebot der Tageseinrichtung gedeckt ist. Mit dem Vormerkbogen werden u.a. persönliche Daten erhoben. Die Weitergabe dieser Daten muss durch Unterschrift des Personensorgeberechtigten genehmigt werden. Vormerkungen, die vor April 2002 durchgeführt wurden, sind zum Teil nicht erfasst und monatliche neue Vormerkungen hinzugekommen. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Bedarf vermutlich höher ist, als der dieses Jahr ausgewiesene Bedarf.

Damit der grundlegende Tagesbetreuungsbedarf von Stuttgarter Familien eruiert werden kann (wie viele Plätze werden für welche Altersgruppen in welchen Stadtbezirken benötigt?), wurde auf Basis der GRDrs 636/2000 eine zusätzliche bis Ende 2003 befristete Stelle geschaffen. Mit dieser Stellenschaffung wurde dem erforderlichen zusätzlichen Personalbedarf temporär Rechnung getragen.
Diese Stelle baute ein Verfahren zu einem zentralen Wartelistenabgleich mit auf und führt diesen kontinuierlich fort. Außerdem wurde ein neues Vormerkverfahren entwickelt, in dem die Familien ihren individuellen Betreuungsbedarf artikulieren können. Dazu wurden standardisierte und für alle Träger verbindliche Grundlagen, wie Vormerkbögen, geschaffen.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind stadtweit 468 Tageseinrichtungen (des städtischen Trägers und der freien Träger) mit über 23.000 Plätzen sowie die Eingabe der Vormerkungen und die Pflege des Datenbankverfahrens zu berücksichtigen. Außerdem sind Auswertungen, Statistiken und Berichte zu erstellen und das gesamte Thema / Verfahren inhaltlich weiter zu entwickeln.
Die Stelle (Bewertung BAT Vb) wird weiterhin benötigt, um das Verfahren aufrecht zu erhalten und fortzuführen, damit auch weiterhin verlässliche Daten zur Steuerung und Planung der Betreuungsangebote für die Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen in den Tageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Die Ergebnisse des veränderten Wartelistenabgleichs

Altersgruppe
0 – 3 Jahre
3 –6 Jahre
Ganztags-
betreuung
6 – 12 Jahre
Platzbedarf
569
297
216


Entwicklung der Versorgungssituation unter Berücksichtigung der bereits geschaffenen und der neuen Plätze ab 2003 bzw. 2004

Altergruppen
Versorgung 31.12.2002
Versorgung 2003
Versorgung 2004
Altersgruppe 0 - 3
10 %
12 %
13 %
Altersgruppe 3 - 6
100 %
102 %
104 %
Ganztagesplätze für
3 - 6
24 %
25 %
26 %
Altersgruppe 6 - 12
12 %
13 %
13 %


Fazit
Die größere Flexibiltät, die der Verwaltung durch das Budget gegeben wurde, hat sich bewährt, weil es es immer wieder zu Änderungen in den Projekten kommt, Planungen nicht wie geplant verlaufen, Bedarfe und Nachfragen sich in einem Stadtbezirk rasch verändern können oder neue Standorte erschlossen werden können. So konnte die Verwaltung, obwohl sich einige größere Projekte nicht realisieren ließen, sofort andere akquirieren.

Insgesamt werden durch die Maßnahmen erhebliche Verbessserungen in der Kinderbetreuung erzielt, vor allem im Bereich der 3- bis 6-Jährigen. In Zukunft wird es neben Angeboten in Neubaugebieten, einem weiteren Ausbau der Kleinkind- und Schulkindbetreuung um die Umstrukturierung von Regelangeboten für 3- bis 6-Jährige in altersgemischte Ganz- und Teilzeitangebote gehen. Und es wird in einzelnen Stadtbezirken um den Rückbau gehen. Dies wird zu einem höheren Planungsaufwand für alle Beteiligten führen, weil in jedem Einzelfall zu prüfen ist, welche Einrichtung sinnvollerweise umstrukturiert oder welche aufgegeben werden sollen.
Zu prüfen ist: Wie entwickeln sich die Kinderzahlen? Wie die Nachfrage? Welche Angebotsformen sind erforderlich? Wie sichern wir eine Trägerpluralität und eine wohnortnahe Versorgung? Stehen die Kosten für Umbau und die Umstrukturierung in einem vertretbaren Verhältnis?
Diese Entwicklung erfordert von allen Beteiligten die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, um eine gute Gesamtversorgung sicher zu stellen. Und dabei wird es gelegentlich auch um unpopuläre Entscheidungen gehen, die bei betroffenen Eltern und Mitarbeitern/-innen nicht immer auf Verständnis stoßen werden.


Anlage 2 zur GRDrs 527/2003
Bericht über die Einrichtung der Elterninformationsstelle

Die Elterninformationsstelle für Kinderbetreuung (kurz Elterninfo), angesiedelt bei der Jugendhilfeplanung im Jugendamt, hat am 1. März 2003 offiziell gestartet. Die telefonischen Kontaktzeiten für Eltern sind Montag und Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr. Die Kontaktzeiten bieten vor allem auch berufstätigen Eltern die Möglichkeit, zu einer für sie günstigen Zeit bei der Infostelle Auskunft zu erhalten. Der türkische Nachname einer Mitarbeiterin hat vielen ausländischen Eltern die Kontaktaufnahme zur Elterninfo erleichtert.
Die Zeiten außerhalb der Telefonzeiten werden für Recherchen über freie Platzangebote, den Austausch über Elternanfragen, Einholen von Informationen zu Angebotsveränderungen und zu neu entstehenden Einrichtungen genutzt.

Im folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse einer ersten Auswertung über den Zeitraum von März bis Mitte Mai vorgelegt:
Von Anfang an wurden die Telefonzeiten von den Ratsuchenden intensiv genutzt, in der Regel sind es Mütter, die anrufen. Anfragen per mail beziehen sich meistens auf die Zusendung von Prospektmaterial, aber auch der persönliche Kontakt zur Elterninfo wird zunehmend gesucht. Eltern kommen vorbei, weil sie das Gefühl haben, ihr Anliegen am Telefon nicht entsprechend darstellen zu können.

Ein Großteil der Anfragen findet aber telefonisch statt. Grundsätzliche Informationen zum Angebot von Tageseinrichtungen, zur Tagespflege, zum Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule, Fragen zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz oder die Möglichkeiten der Ferienbetreuung sind die häufigsten Anfragen. Dies sind dann einmalige Kontakte, die Eltern schildern ihre familiäre und berufliche Situation, im Gespräch wird geklärt was die einzelnen Betreuungsangebote beinhalten und abdecken können und welche Betreuungsform, bzw. welche Kombination von Betreuungsangeboten sinnvoll für die einzelne Familie ist. Informationen werden telefonisch weitergegeben und/oder entsprechendes Prospektmaterial versandt. Etwa die Hälfte der anfragenden Eltern lassen sich die Broschüre über Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart zusenden.
Darüber hinaus gab es zahlreiche Anfragen zur Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule.

Intensive Kontakte entstehen zu Familien in Notsituationen. Ein Betreuungsplatz wird zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, die Eltern sind schon in mehreren Einrichtungen auf der Warteliste und haben aber keine Aussicht auf einen Platz zum gewünschten Zeitpunkt. Hier klärt die Elterninfo nochmals mit der jeweiligen Einrichtung wie konkret die Aussicht auf einen Platz ist, gibt es noch alternative Einrichtungen mit freien Plätzen, besteht die Möglichkeit die Betreuung mit einer Tagesmutter oder privat abzudecken, kann eine Übergangslösung gefunden werden. Dies sind mehrmalige Kontakte zur Familie und zu Einrichtungen. Wird deutlich, dass eine Familie Unterstützung auch in anderen Bereichen benötigt, wird an die entsprechende Stelle, wie z.B. Allgemeiner Sozialdienst, Schuldnerberatung, Beratungsstelle, Frauenhaus vermittelt.

Keine Lösungsansätze können im Moment in der Kinderbetreuung von 0- bis 3-jährigen Kindern aufgezeigt werden. Den Nachfragen von Müttern, die mit Kleinkind berufstätig sein wollen oder müssen, steht ein zu geringes und unflexibles Betreuungsangebot gegenüber. Die Berufstätigkeit kann meistens reduziert werden auf 2 Tage, auf 2,5 Tage, auf 5 halbe Tage, auf 3 Nachmittage u.s.w., es entstehen neue flexible Arbeitszeiten, die bisher nur in einzelnen Einrichtungen abgedeckt werden. Für Besserverdienende besteht immer die Möglichkeit, auf eine private Kinderbetreuung auszuweichen, für normalverdienende Mütter mit Kleinkind bedeutet das mangelnde Platzangebot Verzicht auf die eigene Berufstätigkeit oder Vollzeitberufstätigkeit mit Ganztagsbetreuung, falls kein Platz gefunden wird.

Weiterer Handlungsbedarf besteht beim Anmelde- und Aufnahmeverfahren, denn es gibt eine Vielzahl unterschiedlichster Regelungen bei den einzelnen Trägern.

Die Elterninfo wurde ohne große Werbung angenommen und entwickelt sich zu einem wichtigen Serviceangebot für Eltern. Die Ergebnisse der Auswertung wurden auch in der gesamtstädtischen Trägerrunde vorgelegt, um Verbesserungen im Angebot zu erreichen.



Anlage 3 zur GRDrs 527/2003

Neues Berechnungsmodell zur ausreichenden Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen in Neubaugebieten

1. Hintergründe zum modifizierten Berechnungsmodell

Ein neues Berechnungsmodell zur Bereitstellung ausreichender Betreuungskapazitäten im Bereich der Kinderbetreuung ist dringend notwendig, da in vielen Neubaugebieten, die in den zurückliegenden 10 Jahren aufgesiedelt wurden, der tatsächliche Bedarf teilweise wesentlich höher war als die vorhandenen Platzkapazitäten in den Einrichtungen. Hierzu die folgende Tabelle:

NeubaugebietGeplante und zunächst erstellte GruppenzahlTatsächlich benötigte Gruppenzahl
Stammheim-Sieben Morgen
3
ca. 4
Feuerbach-Schelmenäcker
2
ca. 4
Weilimdorf-Hausen
7
ca. 9
Cannstatt-Burgholzhof
5
ca. 9
Cannstatt-Brenzstraße
5
ca. 10


Die Hintergründe für zu geringe Platzkapazitäten sind unterschiedlich: Im vorliegenden zukünftigen Berechnungsmodell werden diese Faktoren berücksichtigt.


2. Neue Berechnung der benötigten Platzkapazitäten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Versorgungsgrade

Auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus Neubaugebieten vergangener Jahre werden künftig in den geförderten Wohnungen/Häusern für junge kinderreiche Familien grundsätzlich mehr Kinder zugrunde gelegt (1,5 bzw. 2 Kinder je Wohneinheit) und die Jahrgangsstärken wurden höher angesetzt (z.B. 35 % bei 0- bis 6-jährigen Kindern).
Beim sozialen Wohnungsbau, bzw. freifinanzierten Wohnungen/Häusern ist davon auszugehen, dass erstens weniger Kinder/Jugendliche je Wohneinheiten zuziehen werden und zweitens die Jahrgangsstärken gleichmäßig verteilt sind.


a) Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Wohnbebauung

Art der Bebauung
Durchschnitt-liche Kinderzahl
(bis unter 16 Jahre)
Davon
bis unter 3 Jahre
3 Jahrgänge
Davon
3 bis unter 6 Jahre
3 Jahrgänge
Davon
6 bis unter 11 Jahre
5 Jahrgänge
Davon
11 bis unter 16 Jahre
5 Jahrgänge
Wohnungen freifinanziert
0,75
20%
= 0,15
20%
= 0,15
30%
= 0,225
30%
= 0,225
Sozialer Wohnungsbau
1
20%
= 0,2
20%
= 0,2
30%
= 0,3
30%
= 0,3
Häuser freifinanziert
1,5
20%
= 0,3
20%
= 0,3
30%
= 0,45
30%
= 0,45
Geförderte Wohnungen für junge Familien
1,5
35%
= 0,5
35%
= 0,5
20%
= 0,3
10%
= 0,2
Geförderte Häuser für junge Familien
2
35%
= 0,7
35%
= 0,7
20%
= 0,4
10%
= 0,2

b) Versorgungsgrad
Bezogen auf die Angebote ist grundsätzlich von einer hohen Nachfrage auszugehen und zwar bezogen auf alle Altersgruppen. Deshalb wird bei Kleinkindern und Schulkindern in Neubaugebieten künftig ein Versorgungsgrad von jeweils 30 % berechnet.

Altersgruppe/Notwendiger Versorgungsgrad
(geförderte Häuser/Wohnungen)
0 bis unter 3 Jahre
3 Jahrgänge
30%
3 bis unter 6 Jahre
3,5 Jahrgänge
95%
(Rechtsanspruch)
6 bis unter 11 Jahre
5 Jahrgänge
30%

Die Berechnung der Platzzahlen erfolgt aus der Anzahl der Kinder (a) und den Versorgungsgraden (b). Dieses neue Berechnungsmodell wurde in der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe für sozialverträgliche Planung vorgestellt und abgestimmt.

3. Faktoren, die eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung erschweren

Für die bedarfsgerechte Berechnung der Platzkapazitäten sind aber weitere Umstände entscheidend, die oftmals nicht, bzw. nicht zum Zeitpunkt der Kapazitätsberechnung bekannt sind:
Diese letztgenannten Faktoren werden auch weiterhin die Planungen beeinflussen. Eine platzgenaue Versorgung wird es auch zukünftig nicht geben können.
Das bedeutet, dass auch zukünftige Planungen trotz einer detaillierteren und genaueren Berechnungsgrundlage Flexibilität und kurzfristig zu nutzende Standortressourcen aufweisen müssen.

Ein gutes Beispiel für eine solche flexible Planung im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Tageseinrichtung für Kinder im Neubaugebiet Grenadierkaserne. Für den kurzfristigen Spitzenbedarf kann bei Bedarf zur bestehenden fünfgruppigen Einrichtung auf einem unbebauten Grundstück eine zweigruppige Erweiterung in Einfachbauweise erstellt werden.
Langfristig gesehen werden voraussichtlich jedoch nur drei Gruppen benötigt. Aus diesem Grund ist die fünfgruppige Haupteinrichtung so konstruiert, dass die Räumlichkeiten von zwei Gruppen einer anderen Nutzung (Räume für das Gemeinwesen, offener Kindertreff etc.) zugeführt werden können, ohne den Betrieb der Kindertageseinrichtung zu gefährden.