Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1075/2009
Stuttgart,
11/02/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



Haushalt 2010/11 Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

Beantwortung / Stellungnahme

Mobile Geschwindigkeitsüberwachung

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung (GÜ) der Verkehrsüberwachung führt insbesondere Messungen in Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen und auf Vorbehaltsstraßen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Luftreinhalteplan durch. Dabei werden mit Blick auf verkehrssicherheitstechnische Aspekte in Abstimmung mit der Dienststelle Verkehrsregelung und -management Schulwege bzw. Straßen, die direkt an Schulen angrenzen, regelmäßig bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Jeweils zum Schulbeginn nach den Ferien werden die Schulwege der Grund- und Hauptschulen intensiver überwacht. Zudem werden Geschwindigkeitskontrollen insbesondere an Unfallschwerpunkten (in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart), Kindergärten und Altenheimen durchgeführt.

Darüber hinaus reagiert die mobile GÜ bei der Erstellung der Einsatzplanung auch verstärkt auf Beschwerden von Bürgern, die sich über Raser in ihrer Straße beklagen und führt Messungen in den entsprechenden Straßenabschnitten durch. Die Messungen erfolgen zeitnah, soweit dies im Rahmen der personellen und sachlichen Ressourcen möglich ist, da zurzeit ca. 1500 Straßen im gesamten Stadtgebiet bei der Einsatzplanung der mobilen GÜ zu berücksichtigen sind.

Das gesamte Straßennetz in Stuttgart beträgt ca. 1.400 km, davon liegen rund 900 km in Tempo-30-Zonen und ca. 500 km auf dem Vorbehaltsstraßennetz. Tempo-30-Zonen dienen der Wohnumfeldberuhigung und insbesondere dem Schutz der Wohnbevölkerung. In Stuttgart gibt es rund 240 Tempo-30-Zonen in Wohngebieten.

Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung fällt auf, dass die durchschnittliche Überschreitungsquote in den letzten Jahren in Tempo-30-Zonen stetig angestiegen ist, während sie auf dem Vorbehaltsstraßennetz mit durchschnittlich 5 % konstant blieb.


Übersicht der letzten Jahre Tempo-30-Zonen

Jahr
Angemessene Fahrzeuge
Verstöße
Verstoßquote
2006
232.534
37.493
16,12%
2007
199.945
34.496
17,25%
2008
180.682
32.257
17,85%
2009
(bis September)
154.982
29.468
19,01%

Investitionsbedarf

Lasermessfahrzeug 120.000,-

Handlaser Leivtec 45.000,-

Software und Zubehör 15.000,-

Summe 180.000,-

Personalbedarf bei der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung arbeitet im Zweischichtbetrieb. Insofern ist für den Einsatz des mobilen Messfahrzeugs je Schicht 1 Mitarbeiter erforderlich. Der Betrieb des Handlasers kann flexibel durch eine Person erfolgen. Insofern werden 3 zusätzliche Stellen benötigt.

Verkehrsüberwachung: 3 Stellen in Entgeltgruppe 8 TVöD

Bußgeldstelle: 2 Stellen, davon 1 Stelle im mittleren Dienst in Besoldungsgruppe A8 und 1 Stelle im gehobenen Dienst in Besoldungsgruppe A 10.
(Bemessung auf der Grundlage vorliegender Erfahrungswerte)

Darüber hinaus entsteht ein weiterer Stellenbedarf bei der Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei in Höhe von 0,9 Stellen.

Kosten:

Die laufenden Kosten betragen ca. 330.000 EUR/Jahr

In den vergangenen Jahren wurden je Messfahrzeug durchschnittlich 20.665 Verstöße im Jahr erfasst. Der durchschnittliche Verwarnungsgeldbetrag je Verstoß betrug dabei 21,- EUR. Dies ergibt bei 20.665 Verstößen einen Gesamtbetrag von 433.965 EUR im Jahr.

Fazit

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung orientiert sich bei ihren täglichen Einsätzen an den verkehrssicherheitlichen Erfordernissen und örtlichen Besonderheiten im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Die Effektivität der Überwachung wird maßgeblich durch die Häufigkeit der Kontrollen beeinflusst, für diese bedarf es der entsprechenden Personalressourcen. Dabei arbeitet die Verkehrsüberwachung kostendeckend.






Vorliegende Anträge/Anfragen

365/2009, Ziffer IV Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
463/2009, Straßenverkehr Ziffer 4 SPD-Gemeinderatsfraktion





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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