Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
388
4 a
VerhandlungDrucksache:
860/2006
GZ:
OB
Sitzungstermin: 08.11.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll, BVin Kienzle (Mitte)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Errichtung der Stauffenberg-Erinnerungsstätte im Alten Schloss Stuttgart

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.10.2006, GRDrs 860/2006.


Grundsätzlich zustimmend zur Gedenkstätte äußern sich StR Barg (CDU), StRin Wüst (SPD) und StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE).

Von StR Dr. Kienzle wird auf die bereits am 15.11.2006 vorgesehene Eröffnung hingewiesen und erklärt, angesichts der finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt wäre es schon sinnvoll gewesen, wenn das Land sich mit der Stadt vorab über bestimmte Modalitäten (konzeptionelle Inhalte (lebendiger Betrieb einer solchen Gedenkstätte), Ort der Gedenkstätte, Trägerschaft) unterhalten hätte. Auch dieser Vorgang zeige auf, dass die Kooperation zwischen Land und Stadt verbesserungswürdig sei. Der Vorlage stimme seine Fraktion selbstverständlich zu. Seitens der Stadt müsse darauf geachtet werden, dass der Erfolg der Gedenkstätte nicht unter Kooperationsdefiziten zwischen der Stadt und dem Land leide.

An einen ausführlichen Bericht von Herrn Prof. Schnabel vom Haus der Geschichte, welcher für die innere Bespielung der Gedenkstätte zuständig ist, vor ca. einem Jahr im Kultur- und Medienausschuss erinnert BMin Dr. Eisenmann. Die Vorlage werde erst jetzt vorgelegt, da das Land erst vor wenigen Wochen der Verwaltung mitgeteilt habe, dass eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt im dargestellten Umfang erbittet werde. Da es sich um ein Landesprojekt handle, sei die Stadt an der inneren Ausgestaltung nicht beteiligt. Darüber könne man, und hier teile sie die Einschätzung von StR Dr. Kienzle, unterschiedlicher Auffassung sein. Zwar hätte sich die Verwaltung noch andere Ansätze vorstellen können, um z. B. eine bessere Integration im Alten Schloss umzusetzen, aber die Stadt sei hier nur Gesprächspartner. Dafür wäre zudem schon eine Einbindung vor 2 - 3 Jahren erforderlich gewesen. Der Beschlussantrag stelle gegenüber dem Land einen Vorschlag zur Güte dar. Eine Zuständigkeit für die Stadt erwachse daraus aber nicht.

Wie so oft, so StR Barg an StR Dr. Kienzle gewandt, zeige der Vorgang, dass es im Verhältnis zwischen Stadt und Land um ein sehr komplexes vielfältiges Feld handle. Dies müsse zur Kenntnis genommen werden. Seine Fraktion stimme dem Beschlussantrag zu.

Die Vorsitzende informiert StRin Wüst, benötigt werde für den Betrieb jährlich ein Betrag von 90.000 € (30.000 € durch die Landeshauptstadt, 30.000 € durch das Land, 30.000 € durch einen Förderverein). Sie habe darauf hingewiesen, dass ein solches jährliches Engagement für einen Trägerverein nicht einfach sein werde. Zudem gebe es diesen Trägerverein noch gar nicht. Die städtische Beteiligung stehe unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung des Betriebs (s. Beschlussantragsziffer 2). Die Stadt, und dies habe der Oberbürgermeister und sie selbst gegenüber dem Land erklärt, sei nicht bereit, ihren Finanzierungsanteil "schleichend" zu erhöhen.

StRin Wüst erachtet es als wünschenswert, dass die Fraktionen des Gemeinderates zu der Eröffnungsfeier eingeladen werden. Die Vorsitzende, welche nach ihrer Aussage selbst noch nicht im Besitz einer Einladung ist, sagt zu, dies weiterzuleiten. StR Dr. Kienzle signalisiert, dass ihm eine Einladung zugegangen ist. Im selben Zusammenhang merkt die Bürgermeisterin an, den Eröffnungstermin habe die Stadtverwaltung vor einigen Monaten einem Zeitungsbericht entnommen.

StR J. Zeeb (FW) spricht die Platzgestaltung durch das Land vor dem Alten Schloss an. Seines Erachtens ist der Versieglungsgrad zu hoch. Diesbezüglich weist die Vorsitzende darauf hin, dass ca. ¾ dieses Platzes sich im Eigentum des Landes befindet. Das Land habe die Umgestaltung finanziert. Zwar sehe sie die Pflasterung als nicht optimal an, aber der Bezirksbeirat Mitte, dem diese Planung vorgestellt worden sei, habe eine positive Bewertung abgegeben. Dies müsse akzeptiert werden. Die direkt an der Straße befindliche Fläche mit Bäumen gehöre der Stadt. Für diese Fläche habe das Land vorgeschlagen, dass die Stadt analog des Landes vorgehen solle (Kosten für die Stadt: 150.000 €). Dies habe der Oberbürgermeister, und dem pflichte sie bei, als nicht notwendig angesehen.

Während er sich positiv zur erfolgten Platzgestaltung durch das Land äußert, kritisiert StR Dr. Kienzle das Aussehen der nicht befestigten städtischen Fläche. Auf Dauer müsse in irgendeiner Form eine Angliederung stattfinden (hoffentlich wasserdurchlässig). Die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung, so BMin Dr. Eisenmann, sei mit BM Hahn abgestimmt. Dessen Referat StU hätte für die Befestigung der städtischen Fläche keine 150.000 € zur Verfügung gehabt. Diese Mittel müssten entweder überplanmäßig oder durch Kürzungen bei anderen Projekten bereitgestellt werden.

Im selben Zusammenhang erinnert StRin Wüst gegenüber StR J. Zeeb an einen Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Dorotheenstraße. Darauf habe die Verwaltung geantwortet, dass eine Planung, welche alle Flächen abdecke, rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2008/2009 vorliege. Für die angesprochene städtische Teilfläche gibt es lt. EBM Föll bereits Pläne mit Kostenangaben. Diese und die Überlegungen zur Dorotheenstraße würden in der rosa Liste zu den kommenden Haushaltsplanberatungen auftauchen, sofern das zuständige Tiefbauamt dieses anmelde. Anschließend habe der Gemeinderat zu entscheiden, ob er diese Maßnahme von der Priorität her beschließen wolle oder nicht. In der heutigen Abwicklung des dortigen Bushaltepunktes würden weder die in.Stuttgart noch er ein Problem sehen. Klagen gebe es diesbezüglich keine. Eine Anforderung, dass die Fläche unter den Bäumen durchgehend gepflastert sein müsse, habe bisher auch noch niemand geäußert.

BVin Kienzle bestätigt, dass der Bezirksbeirat Mitte der nun erfolgten Platzgestaltung zugestimmt hat. Bisher habe es sich dort noch um keine Vorplatzsituation gehandelt. Im Hinblick auf die dortige zukünftige kulturelle Nutzung habe der Beirat jedoch eingesehen, dass man dieser Nutzung einen Vorplatz geben könne. Trotz der Versieglungsproblematik sei die Pflasterung mit Blick auf die in gedrängter Form stattfindenden Gedenkveranstaltungen und anderer themenbezogener Veranstaltungen am Mahnmal als positiv angesehen worden. Eindeutig habe der Bezirksbeirat erklärt, dass er sich dort keine anderen, nicht themenbezogenen Veranstaltungen vorstellen könne. Hinsichtlich der Planungen für die städtische Fläche und deren Finanzierung habe der Beirat auf die zuständigen gemeinderätlichen Gremien verwiesen, wobei durchaus eine Befestigung befürwortet worden sei. Einen entsprechenden Beschluss habe das Gremium aber nicht gefasst.

Auch StR Kanzleiter (SPD) kann sich an der bezeichneten Stelle nur themenbezogene Veranstaltungen vorstellen. Mit Nachdruck bittet er, dieses innerhalb der Stadtverwaltung zu berücksichtigen.

Dies greift die Vorsitzende auf und betont, es handle sich um einen Vorplatz für die Erinnerungsstätte. Weitere Nutzungswünsche seien bisher nicht bekannt. Die Verwaltung werde darauf achten, dass die gewünschte Nutzungseinschränkung eingehalten werde.


Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.