Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 110/2007
Stuttgart,
03/01/2007



Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Tageseinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.03.2007
21.03.2007



Beschlußantrag:

1. Die Mittel des Landes Baden-Württemberg zur Förderung von Fortbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Stuttgart als Ergänzung zur kommunalen Förderung zur Verfügung gestellt.

2. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel werden zweckgebunden für die im Orientierungsplan vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten eingesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Juli 2006 wurde vom Kultusministerium Baden Württemberg das Fortbildungskonzept „Implementierung des Orientierungsplans“ sowie die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Förderung der Fortbildungen vorgelegt. In diesen ist zum einen eine Rahmenkonzeption in Bezug auf Umfang und Inhalte der Fortbildungen beschrieben, die von den Trägern entsprechend der individuellen Situation in den Einrichtungen umgesetzt werden soll. Zum anderen sind Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren geregelt, wie Träger eine Unterstützung für die Implementierungskosten erhalten können. Gemäß der Verwaltungsvorschrift werden die Implementierungskosten von Land und Kommune je zur Hälfte getragen. Vorgesehen ist eine Förderung von bis zu acht Fortbildungstagen pro pädagogischer Fachkraft (plus ein Tag für Leitungskräfte), welche mit einem Pauschbetrag von 45 €, davon 50 % Förderung durch das Land, bezuschusst werden.

Die Stadt Stuttgart leistet ihren Anteil zur Förderung der Fortbildungen über das Förderprogramm „Umsetzung der Bildungsförderung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen“. Das Konzept für die Umsetzung wurde bereits im Februar 2006 im Stuttgarter Gemeinderat verabschiedet und es wurden dafür für die Jahre 2006/2007 (sowie im Grundsatz für die flächendeckende Umsetzung bis Ende 2011) 1,2 Mio. € bewilligt. Diesem Konzept liegen Standards für die Umsetzung zugrunde, die mit den großen Trägern der Kindertagesbetreuung in Stuttgart abgestimmt wurden. In 2006/2007 werden nahezu 7 000 der insgesamt über 19 000 Plätze in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen gefördert.

Mit beiden Förderprogrammen steht den Stuttgarter Trägern der Kindertagesbetreuung nun ein Qualifizierungsprogramm auf hohem Niveau zur Verfügung. Mit dem breit angelegten Fortbildungsprogramm wird eine Art Basisqualifikation zur Umsetzung des Orientierungsplans für alle pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen erreicht. Die Stuttgarter Förderung setzt dagegen stark auf die Unterstützung von Team- und Einrichtungsentwicklungsprozessen. Durch eine externe Begleitung von in modernen Bildungskonzepten geschulten Referenten und Referentinnen werden die Institutionen und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darin unterstützt, den für die Bildungsförderung grundlegenden Paradigmenwechsel sowohl im Denken (bspw. Haltung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) als auch im ganz konkreten Handeln in der Einrichtung (bspw. Gestaltung der Räumlichkeiten, Organisation des Tagesablaufs, Beobachtung von Kindern etc.) zu vollziehen. Über eine gute Verzahnung von Fortbildung und Einrichtungsentwicklungsprozess ist schließlich gewährleistet, dass das in den Fortbildungen Gelernte in die konkrete Alltagspraxis „übergeleitet“ und damit die Praxis nachhaltig verändert wird.

Das Stuttgarter Konzept für die Umsetzung der Bildungsförderung stellt ein ambitioniertes fachliches Konzept dar, das mit einigen Herausforderungen für die Träger verbunden ist in Bezug auf inhaltliche Auseinandersetzungen (Welches anerkannte Konzept zur Bildungsförderung wollen wir umsetzen?) sowie organisatorische Leistungen (Wie ermöglichen wir Spielräume für Teamentwicklungsprozesse, Elternbeteiligung etc.?). Diese Anforderungen werden nun erweitert durch die für die Landesförderung konstitutiven bis zu acht Fortbildungstage für jede pädagogische Fachkraft, was für die Einrichtungen sowohl zusätzlichen organisatorischen Aufwand in Bezug auf Freistellung und Vertretung als auch inhaltlichen Planungsaufwand darstellt.

In Anbetracht dieser Ausgangslage schlägt die Verwaltung vor, die vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Implementierungskosten für den Orientierungsplan den Stuttgarter Trägern der Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen.

Geht man von ca. 4 200 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 300 Leitungskräfte, und von der – vermutlich unwahrscheinlichen Annahme – aus, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Leitungskräfte alle maximal zu fördernden Fortbildungstage belegen, dann ergibt sich eine Fördersumme von 762.750 €, welche die Stadt Stuttgart im Zeitraum 2007 bis 2009 an Landesmitteln beantragen könnte.


Finanzielle Auswirkungen

Die der Stadt vom Land zugewiesenen Mittel werden auf den Einnahmehaushaltsstellen 1.4640.1711.000 und 1.4648.1711.000 vereinnahmt und im Wege einer unechten Deckungsfähigkeit bedarfsbezogen auf die Ausgabehaushaltsstelle 1.4640.6310.000 bzw. 1.4648.7011.000 umgesetzt.

Die zufließenden Landeseinnahmen führen dabei in gleichem Umfang zu einer Erhöhung der Ausgabebudgets auf den beiden Ausgabehaushaltsstellen 1.4640.6310.000 und 1.4648.7011.000. Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben ist damit ergebnisneutral.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

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Vorlage1102007.pdf