Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Technisches Referat

Gz: KBS, SJG, T
GRDrs 98/2003
Stuttgart,
04/22/2003



Sommerrainschule in Stuttgart-Sommerrain, Edelweißweg 11
Neubau Erweiterungsbau Sommerrainschule und Hort
Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.05.2003
12.05.2003
20.05.2003
21.05.2003
22.05.2003



Beschlußantrag:
  1. Dem Erweiterungsbau für die Sommerrainschule und einem Hort mit zwei Gruppen, Edelweißweg 11, Stuttgart-Bad Cannstatt, nach den Plänen des Architekturbüros Prof. Cheret und Bozic vom 05.08.2002 und den vom Hoch-
    bauamt geprüften Kostenanschlag vom 27. März 2003 mit
    Gesamtkosten
    (Bau, Außenanlage und Einrichtung)
    von 3.115.000 €, einschließlich Kosten für Containerhort, wird zugestimmt.
  2. Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:
    2003AHSt.2.2100.9410.000.0432Neubau Schule
    1.309.900 €
    2003AHSt.2.4642.9400.000.0100Neubau Hort
    869.000 €
    2003AHSt.1.4640.6299.000Ausbau Betreuungsangebote
    92.000 €
    2003AHSt.1.7240.6262.000Altlastensanierung
    245.000 €
    2004AHSt.2.2100.9410.000.0432Neubau Schule
    456.100 €
    2004AHSt.2.4642.9400.000.0100Neubau Hort
    61.000 €
    2004AHSt.2.2100.9350.000.0432Einrichtung Schule
    27.500 €
    2004AHSt.2.2100.9352.000.0432Lehrmittel Schule
    13.500 €
    2004AHSt.2.4642.9350.000.0100Einrichtung Hort
    41.000 €

3. Das Hochbauamt wird mit der weiteren Planung bis Leistungsphase 9 HOAI beauftragt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Beschlüsse

Raumprogramm
Ausschuss für Umwelt und Technik am 15.02.00
Verwaltungsausschuss am 23.02.00, jeweils GRDrs 10/2000

Endgültiges Raumprogramm und Vorplanung
Jugendhilfeausschuss am 17.12.01
Sozialausschuss am 17.12.01
Ausschuss für Umwelt und Technik am 18.12.01
Verwaltungsausschuss am 19.12.01, jeweils GRDrs 989/2001

Vorplanung
Jugendhilfeausschuss am 15.07.2002
Sozialausschuss am 22.07.2002
Ausschuss für Umwelt und Technik am 23.07.2002
Verwaltungsausschuss am 24.07.2002, jeweils GRDrs 323/2002

Standort/Entwurfskonzept

Der Erweiterungsbau für Hort und Schule wird als winkelförmiger, teils zwei-
geschossiger Solitärbaukörper südlich der bestehenden Schulgebäude in das parkähnliche Schulgelände integriert.

Raumprogramm

Das Raumprogramm entspricht dem Vorplanungsbeschluss. Die aktuelle Werkplanung weicht grundrisslich bedingt um wenige Quadratmeter ab:
Schule: plus 2 qm auf 273 qm.
Hort: minus 4 qm auf 213 qm.

Kosten

Im Doppelhaushalt 2002/2003 sind für die Schulerweiterung und den Hort Mittel in Höhe von 2.332.000 € veranschlagt. Der Vorplanungsbeschluss wurde im Verwal-
tungsausschuss am 24.7.2002 (GRDrs 323/2002) mit Gesamtkosten von 2.800.000 € gefasst. Der aktuelle Baubeschluss geht von Gesamtkosten von 3.115.000 € aus.

Die durch die Methangasbelastung verursachten Mehrkosten von 245.000 € werden aus Mitteln des Tiefbauamts finanziert. Die Kosten für den Containerhort von 92.000 € werden durch das Jugendamt übernommen. Somit verbleiben nicht veranschlagte Mehrkosten von 446.000 €. Dies entspricht in etwa der Höhe des Vorplanungs-
beschlusses (GRDrs 323/2002).



Die nicht veranschlagten Mehrkosten von 446.000 € sind im Doppelhaushalt 2004/ 2005 zu finanzieren.

Baurecht/Planungsrecht

Die Baugenehmigung wurde am 24. Februar 2003 erteilt.

Zuschüsse

Auf Grundlage der Schulbauförderrichtlinien des Landes kann mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 150.000 € gerechnet werden. Für den Hort können mit Gruppen-
zuschüssen vom Land in Höhe von ca. 25.000 € gerechnet werden. Sobald die Verhandlungen zwischen Bund und Land zur Vereinbarung über die Verteilung der "Bundesfördermittel Ganztagesschule" abgeschlossen sind, kann geprüft werden, ob auch aus diesen Mitteln ein Zuschuss beantragt werden kann.


Termine

Nach der vom Hochbauamt geprüften Terminplanung des Architekturbüros Prof. Cheret und Bozic ist, vorausgesetzt dass der Baubeschluss im Mai 2003 gefasst wird, der Baubeginn im Juni 2003 möglich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich
15 Monate. Ziel wäre dann Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2004/2005.

Folgelasten

Die Folgelasten betragen jährlich 428.000 €.

Beteiligte Stellen

Die Referate F und USO haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin






Professor Beiche
Technischer Referent


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Deckblatt Kostenermittlung
3 a. Raumprogramm und Flächenvergleich Schule
3 b. Raumprogramm und Flächenvergleich Hort
4. Baubeschreibung
5. Energiedatenblatt
6. Lageplan
Anlage 1 zur GRDrs 98/2003
Ausführliche Begründung

Schülerentwicklung/Raumbedarf

Die Sommerrainschule (Grundschule) rechts des Neckars im Stadtgebiet Bad Cannstatt führt im Schuljahr 2002/2003 500 Schüler und Schülerinnen in 20 Klassen. Die Schule führt darüber hinaus noch eine Grundschulförderklasse und eine Kleinklasse.

Das aus dem Schulbezirk der Sommerrainschule unter Berücksichtigung der Neubaugebiete "Obere Ziegelei" und "Ehemaliges US-Hospital (Brenzstraße)" resultierende Schüleraufkommen wird sich nach der voraussichtlichen Entwicklung im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2006/2007 fünf- bis sechszügig (maximal
23 Klassen) entwickeln.

Zum Schuljahresbeginn 2002/2003 musste das Jugendamt wegen des hohen Bedarfs an Hortplätzen ein Vorläufermodell (Containerlösung) des Hortes auf dem Schulgelände aufstellen und mit zwei Gruppen in Betrieb nehmen (siehe GRDrs 319/2002, Anlage 3). Die Hortplätze sind dort alle belegt. Der Bedarf ist weiterhin stark gegeben.


Städtebauliche Situation

Die Schulanlage der Sommerrainschule besteht aus mehreren freistehenden Baukörpern, die in eine großzügige Grünanlage eingefügt sind.

Der Erweiterungsbau ist als winkelförmiger Solitärbaukörper konzipiert, der sich in Richtung der Pavillons öffnet. Das Gebäude wird in das Hanggelände eingebettet und den beiden Funktionen -Schule und Hort- und der Topografie entsprechend teilweise 2-geschossig. Im Erdgeschoss befindet sich die Schule und der gemeinsam genutzte Mehrzweckraum. Der Hort und die mit der Schule gemeinsam genutzten Toiletten sind in dem zum Garten hin orientierten Hanggeschoss untergebracht. Die beiden Geschosse sind durch das zweigeschossige Foyer miteinander verbunden. Schule und Hort sind jeweils unabhängig voneinander, ebenerdig und somit behindertengerecht erschlossen.
Die Dachfläche des Hanggeschosses wird als Dachterrasse genutzt. Die Dachfläche des Erdgeschosses erhält eine extensive Dachbegrünung.


Schadstoffbelastungen

Ausgangslage:
Der südliche, noch unbebaute Teil des parkähnlichen Schulgeländes wurde bis 1928 als Steinbruch genutzt und in den Jahren bis 1942 mit Hausmüll, Gewerbeabfall und Erdaushub verfüllt. Nach der Rekultivierung des Geländes wurde das Quartier als Kleingartenanlage genutzt, bis 1955 mit dem Bau der Schule begonnen wurde. Der vorgesehene Standort befindet sich größtenteils im Bereich dieses ehemaligen Steinbruchs. Zum Zeitpunkt der Voruntersuchungen lag ein Gutachten über Bodenverunreinigungen in diesem Gebiet aus dem Jahr 1993 vor. Es kam zu dem Ergebnis, dass keine Gefahr besteht, und keine Entsorgungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Raumprogrammbeschluss:
Im Februar 2000 erfolgte der Raumprogrammbeschluss mit Hinweis auf die noch ausstehenden Baugrund- und Altlastenuntersuchungen. Die nach dem Raumprogrammbeschluss vom Amt für Umweltschutz beauftragte, orientierende Untersuchung der Altablagerungen bestätigte das Vorhandensein von geringen Bodenverunreinigungen, von denen keine Gefahr ausgeht.

Vorplanungsbeschluss:
Im Dezember 2001 erfolgte der Beschluss zum endgültigen Raumprogramm mit Erweiterung um einen zweigruppigen Hort und zur Vorplanung. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einzelnen Bodenverunreinigungen zu rechnen sei. Das vom Hochbauamt im Rahmen der Vorplanung in Auftrag gegebene Gutachten zur Tragfähigkeit und Schadstoffbelastung am geplanten Standort war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Pfahlgründung notwendig ist und eine geringe Schadstoffbelastung vorliegt. Dies hat Mehrkosten für die Gründung und die Entsorgung des Aushubmaterials zur Folge. Deshalb wurde im Rahmen der Vorplanung der alternative Standort an der Ecke Edelweißweg / In den Ringelgärten, der nicht im Bereich des ehemaligen Steinbruchs liegt, nochmals untersucht. Der alternative Standort erwies sich jedoch als nur unwesentlich kostengünstiger. Die städtebaulichen und schulorganisatorischen Vorteile sowie die frühere Fertigstellung sprachen weiterhin für den bisherigen Standort. Im Rahmen des Vorplanungsbeschlusses, GRDrs 323/2002 vom Juli 2002, wurde dies zur Entscheidung vorgelegt und der bisherige Standort beschlossen.

Weitere Untersuchungen:
Im September 2002 durchgeführte, ergänzende Bodenluftuntersuchungen ergaben eine starke Methangasbelastung. Daraufhin wurde ein Gutachten zur technischen Erkundung der Methangasbelastung und der weiteren Vorgehensweise beauftragt, mit dem Ergebnis, dass bei den Bauarbeiten zahlreiche Gebäudesicherungsmaßnahmen sowie Arbeitsschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen.

Die zur Erkundung des Methangases durchgeführten zusätzlichen Bohrungen wurden im November 2002 zu einer weiteren Schadstoffuntersuchung genutzt. Dabei wurden erhöhte Schadstoffwerte festgestellt.

Deshalb wurde der alternative Standort erneut untersucht, mit dem Ergebnis, dass er nach wie vor aufgrund der bereits angefallenen Planungskosten und der notwendigen kompletten Neuplanung nur unwesentlich kostengünstiger wäre. Da bisher keine Untersuchungen an dem alternativen Standort durchgeführt wurden, ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch hier durch Schadstoffe Mehrkosten entstehen könnten. Zudem müsste der bestehende, in Elterninitiative eingerichtete Spielplatz an den jetzigen, belasteten Standort verlegt werden. Aus diesen und den bereits bei der ersten Untersuchung genannten Gründen wurde der bisherige Standort beibehalten.

Ein öffentlicher Informationsabend für die betroffenen Lehrer und Eltern der Sommerrainschule bezüglich des Standorts und der damit verbundenen Schadstoffproblematik hat am 13. November 2002 stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass der beschlossene Standort gut geheißen wurde.

Der im Februar 2003 durch das Amt für Umweltschutz beauftragte Methangas-
absaugversuch bestätigte die letzten Untersuchungsergebnisse und somit auch die Notwendigkeit der vorgesehenen Schutzmaßnahmen.


Nach derzeitigem Kenntnisstand kann vom Amt für Umweltschutz eine Ausschluss-Garantie hinsichtlich weiterer Belastungen trotz der zahlreichen Untersuchungen mit 37 Bohrungen in einem Raster von ca. 4 m – 8 m nicht abgegeben werden.

Kosten

Nach dem Kostenanschlag der Architekten Prof. P. Cheret & I. Bozic vom 26.03.2003 betragen die

Gesamtbaukosten inkl. Altlastensanierung ohne Prognose
für Schule und Hort ca. 2.859.000 €


Der Kostenanschlag der Architekten beruht zu ca. 75 % auf Submissionsergebnissen der Hauptgewerke, die verbleibenden 25 % auf Massenermittlungen mit Einheitspreisen.

Hinzu kommen die Kosten für:
Einrichtung und Lehrmittel Schule 41.000 €
Einrichtung Hort 41.000 €

Kostenprognose :
Bei den genannten Terminen wäre eine Kostensteigerung für die Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 52.000 € zu erwarten. Dies entspricht einer erwarteten Baupreissteigerung von insgesamt 1,8 % bis zur Mitte der Bauzeit.

Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten
inkl. Prognose von ca. 2.993.000 €

zzgl. der durch das Jugendamt übernommenen Kosten
für den Containerhort 92.000 €
zzgl. Kosten für eventuelle Methangasüberwachung nach Fertigstellung 30.000 €

somit voraussichtliche Gesamtkosten, inkl. Prognose ca. 3.115.000 €

Die Mehrkosten resultieren aus zusätzlichen, zum Zeitpunkt des Vorplanungsbeschlusses nicht bekannten Methangasbelastungen und wesentlich höheren Bodenbelastungen (PAK, Blei, siehe Abschnitt Schadstoffbelastungen).

Im Doppelhaushalt 2002/2003 wurden für den Neubau Mittel in Höhe von 2.332.000 € veranschlagt. Der Vorplanungsbeschluss wurde im Verwaltungsausschuss am 24.07.2002 mit Gesamtkosten von 2.800.000 € gefasst. Vom Tiefbauamt werden die durch die Methangasbelastung verursachten Altlastensanierungskosten von ca. 245.000 € übernommen. Die für den Containerhort (Provisorium) ausgewiesenen Mittel in Höhe von 92.000 € werden vom Jugendamt gedeckt. Somit verbleiben nicht veranschlagte Mehrkosten von 446.000 €. Dies entspricht in etwa der Höhe der Gesamtkosten von 2.800.000 € im Vorplanungsbeschluss (GRDrs 323/2002).


Die nicht veranschlagten Mehrkosten von 446.000 € sind im Doppelhaushalt 2004/2005 zu finanzieren.

Zum Verwaltungsausschuss am 21.05.2003 wird eine Tischvorlage vorgelegt, aus der die Kostenentwicklung der einzelnen Kostengruppen je Planungsstand seit dem Veranschlagungszeitpunkt ersichtlich wird.

Wirtschaftlichkeit

Flächen und Rauminhalt
Programmfläche Schule HNF
Programmfläche Hort HNF

HNF Gesamt
Nettogrundrissfläche NGF
Bruttorauminhalt BRI
273 m²
213 m²

486 m²
848 m²
4.606 m²
*- Neubau Erweiterung GHS Uhlandschule 12/03
- Erweiterung Lindenschul-Zentrum 02/01
- Neubau Erweiterung GHS Münster 07/03
- Neubau Erweiterung Hohewartschule 09/02
- Neubau Erweiterung GHS Hohensteinschule 07/03
Erweiterungsbau Sommerrainschule
Daten vergleichbarer Projekte *
(siehe 1. Spalte)
Kostenkennwerte ohne Prognose
Gesamtkosten/m² NGF
3.720 €
3.013 €
Bauwerkskosten/m² NGF
2.114 €
2.168 €
Bauwerkskosten/m² BRI
390 €
428 €
Programmfläche/Nebenflächen
57 % / 43 %
Folgelasten

Folgeausgaben
Personalausgaben Schule
Personalkosten Hort
Personalkosten Jugendamt für Verwaltungsausgaben
Betriebs- und Sachkosten Schule
Betriebs- und Sachkosten Hort
(30% der Personalkosten)
Abschreibungen 3%
Verzinsung Anlagekapital 6,75%
Folgeausgaben jährlich
Innerhalb der vorh. Schulhausbetreuung
* 110.000 €

14.000 €
33.000 €

33.000 €
93.000 €
210.000 €
493.000 €
Folgeeinnahmen
Besuchsgelder Hort
Auflösung von Zuwendungen
Gruppenzuschüsse des Landes
Folgeeinnahmen jährlich
36.000 €
4.000 €
25.000 €
65.000 €
Jährliche Folgelasten
428.000 €
Das sind ca. 14 % der Bruttoinvestitionskosten (ohne Grundstückswert).

* Die Personalkosten sind bereits in der Pauschale zum Ausbau der Kinderbetreuung enthalten, siehe GRDrs 319/2002, Anlage 3.