Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 49/2003
Stuttgart,
01/27/2003



Neukonzeption des Stuttgarter Literaturpreises/Übersetzerpreises



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
04.02.2003
19.02.2003



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt den nachfolgend erläuterten Punkten zur Neukonzeption des “Stuttgarter Literaturpreises” zu:
  1. Der Stuttgarter Literaturpreis wird künftig nach einem der größten und wichtigsten Verleger der deutschen Kultur- und Geistesgeschichte, nach Johann Friedrich von Cotta benannt. Die vollständige Bezeichnung lautet Johann Friedrich von Cotta-Literaturpreis der Landeshauptstadt Stuttgart.
  2. Der Cotta-Literaturpreis wird für herausragende erzählende Literatur und/oder publizistische Essayistik vergeben.
  3. Die regionale Begrenzung des Literaturpreises auf Baden-Württemberg wird aufgegeben. Der Cotta-Literaturpreis wird national bzw. im deutschsprachigem Raum ausgeschrieben.
  4. Über die Vergabe des Cotta-Literaturpreises entscheidet eine Fachjury, die sich aus fünf, maximal sieben Personen zusammensetzt. Vertreten ist neben einer Schriftstellerin/einem Schriftsteller die Literaturkritik, die Literaturwissenschaft, die Literaturvermittlung sowie das Verlagswesen (bei der Auswahl des Übersetzerpreises kommt eine weitere fachkundige Person hinzu). Die Verwaltung legt dem Gemeinderat beizeiten namentliche Vorschläge vor.
  5. Das Preisgeld wird von derzeit 15.000 € auf 20.000 € erhöht. Die entstehenden Mehrkosten werden über eine Änderung des Vergabeturnus gedeckt.
  6. Der Cotta-Literaturpreis wird analog zum Hegelpreis alle drei Jahre verliehen (bislang alle zwei Jahre).
  7. Die bisherige Aufteilung in Literaturpreis und Übersetzerpreis wird beibehalten. Der Cotta-Literaturpreis wird zu je gleichen Anteilen in Höhe von 10.000 € an eine Schriftstellerin/einen Schriftsteller und an eine Übersetzerin/einen Übersetzer vergeben.
  8. Die Verwaltung legt zu gegebener Zeit ein Konzept zu einer öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Cotta-Literaturpreises in der (literarischen) Öffentlichkeit vor.
  9. Die Verwaltung legt entsprechend den obigen Beschlussanträgen neu gefasste Bestimmungen für den Johann Friedrich von Cotta-Literaturpreis vor.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu seinem 25. Geburtstag und anlässlich des 2004 auslaufenden Mandats der bisherigen Jury soll der Stuttgarter Literaturpreis neu ausgerichtet und aufgewertet werden. Der Stuttgarter Literatur- und Übersetzerpreis hat viele Verdienste um das literarische Leben in Baden-Württemberg. Viele bedeutende Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer haben den Preis in der Vergangenheit erhalten. Immer wieder hat es die Jury vermocht, eine gute Wahl zu treffen. Gleichwohl fehlt es dem Preis an Renommee im nationalen literarischen Leben. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, den Literaturpreis offensiver und öffentlichkeitswirksamer auszurichten. Der Johann Friedrich von Cotta-Literaturpreis für erzählende Literatur und/oder publizistische Essayistik soll die Bedeutung und die Ambitionen Stuttgarts als Stadt der Literatur und der Verlage unterstreichen. Von ihm soll ein Impuls für das literarische Leben in Stuttgart und darüber hinaus ausgehen.

Finanzielle Auswirkungen
Das Preisgeld soll von bislang 15.000 € auf 20.000 € erhöht werden. Die Mehrkosten werden durch Veränderung des Vergaberhythmus von zwei auf drei Jahre aufgefangen. Die Neuausrichtung des Literaturpreis ist damit kostenneutral. Die entsprechenden Mittel stehen wie bisher bei Finanzposition 1.3400.6200.000 – eigene Veranstaltungen/Literatur – zur Verfügung. Die Veranschlagung erfolgt in Jahresraten zu je 17.900 €. Insgesamt stehen für die Verleihung des Preises incl. Preisgeld damit 53.700 € zur Verfügung.


Beteiligte Stellen






Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die bisherigen Preisträger des Stuttgarter Literatur-/Übersetzerpreises
Anlage 3: Übersicht über Literaturpreise in anderen Städten
Anlage 1 zur GRDrs 49/2003



Ausführliche Begründung:


I. Einführung


1. Literaturstadt Stuttgart

Mit rund 400 Buch- und Medienverlagen gehört Stuttgart neben München, Frankfurt und Berlin zu den bedeutendsten deutschen Verlagsstädten. Einrichtungen wie Literaturhaus, Schriftstellerhaus, Akademie für das gesprochene Wort, Stadtbücherei und Volkshochschule und das benachbarte Deutsche Literaturarchiv und das Schiller-Nationalmuseum in Marbach/N. verweisen auf die Bedeutung, die die Literatur im Kulturangebot der Stadt hat.

Neben dem Hegel-Preis, der der international bedeutendste philosophische Preis ist, vergibt die Stadt seit 1978 einen Literaturpreis. Im 25. Jahr seines Bestehens soll dieser aufgewertet werden. Der neu konzipierte Literaturpreis soll die Ambitionen Stuttgarts als Stadt der Literatur und der Verlage unterstreichen.


2. Der Literaturpreis der Stadt Stuttgart

Mit Beschluss des Gemeinderates stiftete die Landeshauptstadt am 13. April 1978 einen “Förderpreis für Literaten aus Baden-Württemberg”. Dieser Preis, dotiert mit 30.000 DM, wurde bis 1994 im zweijährigen Turnus zu gleichen Teilen an zwei Autorinnen/Autoren und an eine Übersetzerin/einen Übersetzer verliehen.

Nach den vom Gemeinderat am 12. September 1996 (GRDrs 186/1996) beschlossenen neuen Bestimmungen wird der Literaturpreis der Landeshauptstadt seit 1996 jeweils zu gleichen Teilen an eine Autorin/einen Autor und eine Übersetzerin/einen Übersetzer verliehen, die in Baden-Württemberg geboren und/oder mit dem Land eng verbunden sind. Dotierung und Turnus sind unverändert geblieben.

Die Preisträger werden durch eine Jury bestimmt. Diese setzt sich zusammen aus fünf Mitgliedern des Gemeinderates, dem Leiter des Kulturamtes und sieben Persönlichkeiten des literarischen Lebens (Fachjury). Diese wird vom Oberbürgermeister für vier Jahre berufen.

Den 25. Geburtstag des Literaturpreises und die im Jahre 2004 anstehende Neubesetzung der Jury nimmt die Kulturverwaltung zum Anlass, den Literaturpreis neu auszurichten.

Der Stuttgarter Literaturpreis gilt als renommierte Auszeichnung im literarischen Leben Baden-Württembergs. Eine Vielzahl bedeutender Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer hat den Preis in der Vergangenheit erhalten (vgl. Anlage 1). Immer wieder hat es die Jury vermocht, eine gute Wahl zu treffen. Gleichwohl wird seit einigen Jahren gefordert, die Struktur des Preises zu überdenken, mit dem Ziel, ihn offensiver und öffentlichkeitswirksamer auszurichten.

Die Kritik lässt sich in folgenden Punkten zusammenfassen:


II. Neuausrichtung des Stuttgarter Literaturpreises

1. Inhaltliche Ausrichtung

In den Statuten des Literaturpreises in seiner bisherigen Form ist festgehalten, dass der Preis an eine Autorin/einen Autor und an eine Übersetzerin/einen Übersetzer verliehen werden, die/der in Baden-Württemberg geboren und/oder mit dem Land eng verbunden ist.

Hier wird vorgeschlagen, die regionale Begrenzung des Literaturpreises aufzugeben und den Preis national bzw. im deutschsprachigen Raum auszuschreiben. Wenn auch eine regionale Begrenzung im Hinblick auf die Förderung der hiesigen Literaturszene sinnvoll erscheint, so begibt sich der Preis doch der Chance, bedeutende Autorinnen/Autoren zu nominieren, die außerhalb der Landesgrenzen arbeiten. Auf diese Weise verspielt der Preis auch die Möglichkeit, überregional Aufmerksamkeit zu erlangen. Nicht zuletzt dieses Ziel wird mit der Neuausrichtung des Literaturpreises verfolgt.

Die Auswahlkriterien für einen Literaturpreis können sehr unterschiedlich sein.
Der Preis könnte

Ein eigenes, originelles Vergabekriterium zu finden ist nahezu unmöglich. Hier wird vorgeschlagen, den Preis für herausragende erzählende Literatur und/oder publizistische Essayistik zu vergeben.


2. Namensgebung

Die meisten Literaturpreise der Bundesrepublik sind nach bedeutenden literarischen Persönlichkeiten benannt (vgl. Anlage 2). Neben dem Namen des Preisträgers ist der Name des Preises entscheidend für die Anerkennung in der literarischen Öffentlichkeit. In Stuttgart kommt eine Benennung nach zwei bedeutenden Persönlichkeiten des literarischen/intellektuellen Lebens in Betracht: 1 Max Bense und Johann Friedrich von Cotta.


Max Bense (1910-1990) als Namenspatron wäre insofern reizvoll, als er für die neuen und experimentellen, die besonderen und unkonventionellen Formen von Literatur steht. Schon in seiner Dissertation sucht Bense die Fakultätsgrenzen zwischen Geistes- und Naturwissenschaften, zwischen philosophischer und industrieller Welt einzuebnen. Streng rationalistisch orientiert, verabschiedet Bense die traditionelle Ästhetik und befasst sich mit der maschinellen Erzeugung von Texten. Bense, den man einen Literaturmetaphysiker nennen könnte, hat eine Fülle wissenschaftlicher Arbeiten publiziert, die von der Geschichte der Philosophie über Wissenschaftstheorie, Logik, Kybernetik, Ästhetik und Zeichentheorie bis Kulturkritik und Politik reichen. Mit Stuttgart ist der gebürtige Strassburger insofern verbunden, als er von 1963 bis zu seiner Emeritierung 1979 Ordinarius für Philosophie und Wissenschaftstheorie an der TH Stuttgart ist. 1990 verstirbt Bense in Stuttgart. Da gerade die experimentellen, neuartigen, Grenzen überwindenden Formen von Literatur einer Förderung bedürfen – denn rein ökonomisch betrachtet sind sie kaum überlebensfähig -, hätte ein Max Bense-Preis für die Literatur eine wichtige Funktion.

Johann Friedrich von Cotta (1764-1832) ist neben Hegel die Persönlichkeit des historischen Stuttgart, die bis heute einen besonders klangvollen Namen hat. Cotta ist im Bewusstsein der Nachwelt der literarische Verleger der deutschen Kultur- und Geistesgeschichte. Das fünfte Kind von fünfzehn der aus Italien zugewanderten Familie Cotta ist nicht nur mit Goethe und Schiller persönlich befreundet und bringt ihre Schriften heraus; Cotta ist auch der größte und wichtigste Zeitungs- und Zeitschriftenverleger seiner Zeit. Bei ihm erscheinen die Horen, eine Zeitschrift, in deren Herausgebergremium Schiller, Goethe, Fichte und Humboldt sitzen und die




1 Eduard Mörike ist bereits in Fellbach vergeben; Wilhelm Hauff eignete sich nicht unbedingt als Namenspatron eines modernen, neukonzipierten Literaturpreises; Gustav Schwab hat zwar u.a. die “Schönsten Sagen des Klassischen Altertums” herausgegeben, ist jedoch keine ernsthafte Konkurrenz zu den beiden oben Vorgeschlagenen.


intellektuell hochrangige Texte im ganzen deutschen Gebiet verbreitet. Von Goethe ist über Cotta eine berühmte Bemerkung überliefert: “Für einen Mann von strebender Denkart und unternehmerischer Handelsweise hat er so viel Mäßiges, Sanftes und Gefasstes, so viel Klarheit und Beharrlichkeit, dass er mir eine seltene Erscheinung ist.” 1807 gründet Cotta das Morgenblatt für die gebildeten Stände , eine von über 40 Zeitungen und Zeitschriften, zu denen auch die Augsburger Allgemeine gehört. Sie ist zwar nicht die am meisten verbreitete, aber die bedeutendste Zeitung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die intellektuellen Eliten äußern sich darin. Wie der Stuttgarter Verleger Michael Klett in einem Zeitungsbeitrag für die Süddeutsche Zeitung schreibt, ist Cottas Leistung an der Entwicklung der öffentlichen Meinung in Deutschland mindestens ebenso hoch einzuschätzen wie seine wissenschaftliche und literarische Verlegertätigkeit. Auch politisch macht Cotta von sich reden. Dem Liberalismus verpflichtet, sieht er in der Publizität eine Voraussetzung politischer Freiheit. Cotta ist maßgeblich am Zustandekommen der württembergischen Verfassung 1819 beteiligt. Allerdings ist Cotta auch ein rastlos Getriebener. Er hat vor allem eines im Sinn: Großen intellektuellen Erzeugnissen ein Forum zu bieten, ihnen zur Wirkung zu verhelfen, auf dass sie auf Politik und kulturelles Leben Einfluss nehmen.

Hier wird vorgeschlagen, den Stuttgarter Literaturpreis nach einem der größten und wichtigsten Verleger der deutschen Kultur- und Geistesgeschichte, nach Johann Friedrich von Cotta zu benennen.


3. Die Jury

Eine Fachjury hat verschiedene Vorteile. Sie trifft prinzipiell die “richtige” Entscheidung, und sie begründet das Ansehen des zu vergebenden Preises im Wesentlichen mit. Die Kulturverwaltung schlägt vor, für die Vergabe des Johann Friedrich von Cotta-Preises mitsamt Übersetzerpreis eine Fachjury zu berufen. Diese soll sich aus fünf, maximal sieben Personen zusammensetzen.

Es bieten sich Vertreterinnen/Vertreter aus folgenden Bereichen an:

Die Kulturverwaltung wird beizeiten namentliche Vorschläge machen. Der Oberbürgermeister beruft die einzelnen Mitglieder für maximal zwei Amtsperioden. Die Entscheidung der Fachjury über den Preisträger/die Preisträgerin wird – analog zum Hegel-Preis – dem Gemeinderat zur Bestätigung vorgelegt.

Die Kulturverwaltung übernimmt in der Fachjury eine moderierende Funktion. Sie ist ohne Stimmrecht. Als Vertreterin der Verwaltung wird die Kulturbürgermeisterin, in ihrer Stellvertretung der Kulturamtsleiter, berufen. Näheres wird in den Statuten geregelt, die nach der Grundsatzentscheidung erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Zusatz zum Übersetzerpreis: Bei seiner Vergabe soll die Jury um eine Vertreterin/einen Vertreter erweitert werden. Die Kulturverwaltung strebt eine Kooperation mit dem “Europäischen-Übersetzer-Kollegium” (EÜK) in Straelen/Niederrhein an. Seit Gründung des Instituts im Jahre 1978 wurden dort zahlreiche zentrale Werke deutscher Philosophie und Literatur übersetzt.


4. Vergabemodus

Die Aufwertung der Literaturpreises zieht eine Erhöhung der Kosten nach sich. Um diese auffangen zu können, soll der Literaturpreis künftig nicht mehr alle zwei, sondern alle drei Jahre vergeben werden. Der Vergabeturnus passt sich damit dem des Hegel-Preises an.

Wie bisher werden im Haushalt die für den Literaturpreis eingestellten Gelder in Höhe von 17.900 € auf der Haushaltsstelle 1.3400.6200.000 auf drei Jahre angespart, um im dritten Jahr die Preisvergabe und das Rahmenprogramm zu gestalten.

Die nächste Preisvergabe nach dem neuen Modus wird im Jahr 2005 stattfinden.


5. Preisgeld

Die Preissumme beträgt derzeit 15.000 €. Das Geld wird zu gleichen Teilen einer Schriftstellerin/einem Schriftsteller und einer Übersetzerin/einem Übersetzer zugesprochen. Hier wird vorgeschlagen, das Preisgeld auf 20.000 € anzuheben.

Die entstehenden Mehrkosten werden über den dreijährigen Vergabeturnus abgedeckt. Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt.

Wie in der Vergangenheit sollen Literaturpreis und Übersetzerpreis gleich dotiert sein. Dies trägt der zentralen Bedeutung der Übersetzertätigkeit Rechnung. Die Rezeption zahlreicher Werke der internationalen Moderne wäre sonst nicht möglich gewesen, die zeitgenössische Literatur aus Europa und Übersee wäre nur im Original zugänglich. Auch angesichts der schlechten Bezahlung von Übersetzerinnen/Übersetzern erscheint die Dotierung in derselben Höhe wie der Literaturpreis gerechtfertigt. 2


6. Veranstaltungsorte

Es kommen verschiedene Veranstaltungsorte in Betracht. Neben dem Literaturhaus (allerdings zu klein) und dem Gustav-Siegle-Haus die Liederhalle und der Weisse Saal des Neuen Schlosses. In letzterem wird auch der Hegel-Preis verliehen. Möglich ist allerdings auch der bis 2005 neugestaltete Große Sitzungssaal des Rathauses. Er hätte den Vorteil, dass damit die Landeshauptstadt als Stifterin des Preises in Erscheinung treten könnte.


7. Öffentlichkeitsarbeit

Die Vergabe von Literatur- und Übersetzerpreis soll nicht mit einem Festakt und der Verleihung von Urkunden abgeschlossen sein. Die Kulturverwaltung wird ein Veranstaltungsprogramm vor und nach der Verleihung erarbeiten, welches das Ziel verfolgt, den Preis in der Öffentlichkeit angemessen zu positionieren. Dabei sollen auch Erfahrungen mit Preisvergaben im europäischen Ausland berücksichtigt werden. Vom neukonzipierten Literatur- und Übersetzerpreis der Landeshauptstadt Stuttgart, benannt nach einem der größten und wichtigsten Verleger der deutschen Philosophie- und Literaturgeschichte, Johann Friedrich von Cotta, soll ein Impuls für das literarische Leben in Stuttgart und darüber hinaus ausgehen.



2 Seit 20 Jahren fördert die Robert Bosch Stiftung Übersetzungen polnischer und deutscher Literatur. Sie hat nun einen neuen Doppelpreis, den Karl-Dedecius-Preis, ins Leben gerufen. Dieser Preis wird gleichzeitig an einen polnischen Übersetzer deutscher Literatur und einen deutschen Übersetzer polnischer Literatur vergeben. Verliehen wird der Preis in Zusammenarbeit mit dem Deutschen-Polen-Institut im Juni 2002. Die Auszeichnung ist mit je 10.000 € dotiert.


Anlage 2 zur GRDrs 49/2003

Die Stuttgarter Literaturpreisträgerinnen und –preisträger, Übersetzerinnen und Übersetzer seit 1978: