Protokoll:

Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
534
19
VerhandlungDrucksache:
985/2003
GZ:
AK
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Berichte über Leistungen städtischer Ämter und Zuschussnehmer im Bereich sozialer oder kultureller Aufgabenwahrnehmungen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.10.2003, öffentlich, Nr. 492

Ergebnis: Sachstandsbericht


Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 05.11.2003, GRDrs 985/2003.

Zur Vorlage merkt der Vorsitzende an, das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit habe diese Vorlage nicht mitgezeichnet. Von dort bestünden im Einvernehmen mit dem Rechtsreferat rechtliche Bedenken. Natürlich könne die Landeshauptstadt freien oder gemeinnützigen Trägern nicht mit ähnlich bindender Wirkung wie eigenen Ämtern und Eigenbetrieben Vorgaben machen. Dies sei auch so nicht angedacht. Das Angestrebte lasse sich nur auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen umsetzen. Nicht vorstellbar sei jedoch, dass jemand, der Zuschüsse von der Stadt erwarte und die Stadt diese Zuschüsse mit der Maßgabe verknüpfe, dass ein Bericht über den effektiven Mitteleinsatz vorgelegt werde, der Zuschussempfänger diese Maßgabe ablehne und auf die Mittel verzichte. Die Stadt könne keinen Träger zu so einem Bericht zwingen, aber die Stadt könne auch nicht dazu gezwungen werden, einen Zuschuss zu geben. Diese Vorgehensweise sei rechtlich zulässig.

Für diese Klarstellung sowie für die Beantwortung des Antrags Nr. 309/2003 bedankt sich StRin Dr. Eisenmann (CDU). Ihre Fraktion teile die Einschätzung von BM Murawski.

BM Murawski stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle bisherigen Jahresberichte an den Gemeinderat über die Leistungen im sozialen Bereich, die von Freien Trägern für die Stadt erbracht und für die die Stadt laufende Zuschüsse gewährt, regelmäßig die in Anlage 3 dargestellten Mindestangaben enthalten. Über die Leistungen im kulturellen Bereich, für die der Gemeinderat laufende Zuschüsse gewährt, werden ab dem Berichtsjahr 2003 entsprechende Berichte erstellt. Dies ist bei der Zuschussgewährung oder i. R. sog. Zuwendungs-/Leistungsvereinbarungen verbindlich mit den Zuschussnehmern zu regeln.

2. Die Verwaltung wird bei Beschlussvorlagen über neue Angebote, die gefördert werden sollen, bzw. bei veränderten Angeboten diese Regelung ebenfalls umsetzen.

3. Bei der Weiterentwicklung der Jahresprogramme und Berichte i. R. d. Gesamtsteuerungssystems werden die Angaben über die vergleichbaren städtischen Leistungen soweit wie möglich entsprechend differenziert.