Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 453/2003
Stuttgart,
05/06/2003



Vereinsheime von Kulturvereinen
1. Bemessung des Fördersatzes anhand des Anteils von Kindern und
Jugendlichen
2. Bewilligung von Zuschüssen an vier Vereine




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.05.2003
08.07.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Zuschussbemessung mit einem Regelfördersatz von 25 % der als zuschussfähig anerkannten Kosten wird künftig unter Berücksichtigung des Anteils von Kindern und Jugendlichen bis zu 21 Jahren an der Gesamtmitgliederzahl des betreffenden Vereins wie folgt geregelt:

    - ab 10 % Fördersatz von 30 %
    - ab 25 % Fördersatz von 35 %
    - ab 40 % Fördersatz von 40 %
  2. Die nachstehend aufgeführten Vereine erhalten für Baumaßnahmen an ihren Vereinsheimen und deren Ausstattung folgende Zuschüsse:

    - Die Naturfreunde Stuttgart-Westen-Mitte e. V. 1.000 €

    - Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e. V. 23.400 €

    - Kübelesmarkt Bad Cannstatt e. V.
    für Projekt Küblergasse 5 50.000 €
    für Projekt Haldenstraße 85 16.000 €

    - Cannstatter Volksfestverein e. V. 22.800 €

  3. Für die genannten Zuschüsse gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.
  4. Der Aufwand zu Nr. 2 in Höhe von insgesamt 113.200 € wird gedeckt aus Mitteln des Vermögenshaushalts 2003 bei AHSt. 2.3300.9874.000-0050 - Theater, Konzerte, Musikpflege; Investitionszuschüsse für Vereinsheime -.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die am 25.10.2001 beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen im Kulturbereich (Baumaßnahmen und Ausstattung) haben die Möglichkeit für Vereine eröffnet, eine städtische Förderung für bestimmte Maßnahmen zu erhalten (vgl. Anlage 2). Die Erhöhung des Fördersatzes über den Regelfördersatz hinaus bei einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl des betreffenden Vereins soll wie vorgeschlagen konkretisiert werden.

Ferner soll die Bewilligung von einigen Zuschüssen beschlossen werden. Der Verwaltungsausschuss hat sich die Entscheidung in jedem Einzelfalle vorbehalten.

Finanzielle Auswirkungen
Die für die beantragten Zuschussbedingungen erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter Einbeziehung von Haushaltsresten aus den Vorjahren bei der im Beschlussantrag genannten Haushaltsstelle zur Verfügung.


Beteiligte Stellen






Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen in Kulturbereich
Anlage 1 zur GRDrs 453/2003




Ausführliche Begründung:



Bemessung des Fördersatzes

Die geltenden Förderrichtlinien (Anlage 2) sehen in Abschnitt 6 einen Regelfördersatz von 25 % der als zuschussfähig anerkannten Kosten vor. Ein höherer Fördersatz ist insbesondere unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Eine dieser Voraussetzungen ist ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl des Vereins.

Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten, soll diese Regelung durch die in Nr. 1 des Beschlussantrags aufgeführte Staffelung nach unterschiedlichen Anteilen von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl des betreffenden Vereins konkretisiert werden. Durch die höheren Fördersätze wird den Vereinen ein Anreiz gegeben, ihre Jugendarbeit auszubauen. Die neuen Sätze sollen erstmals für die nachstehend aufgeführten Zuschüsse angewandt werden.


Einzelne Zuschussbewilligungen

Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien sind verschiedene Zuschussanträge beim Kulturamt eingegangen. Die Prüfung der Anträge nimmt in der Regel einige Zeit in Anspruch, da die erforderlichen Maßnahmen und dafür zu erwartenden Kosten häufig erst konkretisiert werden müssen, wozu die prüfenden Stellen der Stadt beratend beitragen können. Dies gibt den Vereinen auch eine gewisse Sicherheit, dass die vorgesehenen Maßnahmen sinnvoll und kostenmäßig realistisch sind. Naturgemäß erstreckt sich das Verfahren in einigen Fällen über einen längeren Zeitraum, zumal bestimmte Baumaßnahmen mit der Vereinsarbeit terminlich koordiniert werden müssen.

Der Verein "Die Naturfreunde Stuttgart-Westen-Mitte e. V." betreibt in der Senefelderstraße19 den angemieteten "Laden" als Vereinstreff. Er wird für die Veranstaltungen des Vereins, die öffentlich sind, genutzt. Es bestehen jedoch auch Nutzungen von anderen Gruppen. Ferner können Bewohner der Umgebung den "Laden" gegen eine Nutzungsentschädigung für private Feste mieten. Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl beträgt 24,4 %.

Der Verein hat verschiedene Ausstattungsmaßnahmen ausgeführt bzw. geplant (Rollos, Leinwand, Wandschrank, Beleuchtung) mit förderfähigen Kosten von rund 3.100 €. Unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses wurde im Februar dieses Jahres ein vorläufiger Zuschuss von bis zu 800 € bewilligt, da der Verein mit Billigung der Kulturverwaltung schon einen Teil der Maßnahmen ausgeführt hat und den städtischen Zuschuss benötigte. Legt man den nach Nr. 1 des Beschlussantrags zutreffenden Fördersatz von 30 % zugrunde, errechnet sich ein Zuschuss von (aufgerundet) 1.000 €.

Der Musikverein Stuttgart-Weilimdorf betreibt in der Köstlinstraße 109 sein Vereinsheim “Trompetle”. Das Grundstück wurde dem Verein von der Stadt Stuttgart im Rahmen eines Erbbaurechts überlassen. Das Vereinsheim, das 1984 und 1996 ohne finanzielle Beteiligung der Stadt renoviert und erweitert wurde, enthält einen Saal, der vereinsintern und öffentlich genutzt wird, Proberäume, Büros und eine Gaststätte, die verpachtet ist. Der Verein ist auf die Pachteinnahmen angewiesen. Das Vereinsheim wird auch von anderen Vereinen und Organisationen regelmäßig genutzt. Teilbereiche der Gaststätte sind dringend sanierungsbedürftig und sollen in diesem Jahr renoviert werden. Die Arbeiten obliegen nach dem abgeschlossenen Pachtvertrag dem Verein. Hierfür werden zuschussfähige Baukosten von 44.000 € und Einrichtungskosten von rund 22.800 € anfallen. Insgesamt betragen die zuschussfähigen Gesamtkosten 66.800 €.

Der Verein betreibt eine aktive musikalische Ausbildung von Jugendlichen und bringt für diese Arbeit einen hohen finanziellen Beitrag auf. Der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl beträgt 28,7 %. Legt man den nach Nr. 1 des Beschlussantrags zutreffenden Fördersatz von 35 % zugrunde, errechnet sich ein Zuschuss von (aufgerundet) 23.400 €.

Der Kübelesmarkt Bad Cannstatt beabsichtigt, das Gebäude Küblergasse 5 in den Jahren 2003 bis 2006 zum Vereinsheim umzubauen. Das Gebäude soll für diverse Vereinsaktivitäten wie Proben, Veranstaltungen und Versammlungen genutzt werden. Der Verein will im Gebäude Übungsräume und eine Küche einrichten. Insbesondere das 1. OG soll für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Es werden derzeit 118 Jugendliche ausgebildet. Auch andere Cannstatter Vereine wollen das Gebäude nutzen. Das Gebäude befindet sich in einem schlechten Zustand und entspricht nicht mehr den technischen Vorschriften. Die zuschussfähigen Baukosten betragen 279.600 €, die Einrichtungskosten 14.800 €. Dies ergibt zuschussfähige Kosten von zusammen 294.400 €. Der Anteil der Jugendlichen beträgt 21,2 %. Legt man den nach Nr. 1 des Beschlussantrags zutreffenden Fördersatz von 30 % zugrunde, errechnet sich ein Zuschuss von (aufgerundet) 88.400 €. Die städtischen Förderrichtlinien sehen einen Höchstbetrag von 50.000 € vor. Grundsätzlich wäre die Festsetzung eines höheren Zuschusses möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass der Kübelesmarkt Bad Cannstatt auch für die Baumaßnahme in der Haldenstraße 85 einen Zuschuss erhalten soll und angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt sollte der Zuschuss den Höchstbetrag von 50.000 € nicht übersteigen.

Der Kübelesmarkt Bad Cannstatt hat ferner wie der Cannstatter Volksfestverein in der Haldenstraße 85 eine Fläche mit Lokschuppen von der Stadt Stuttgart erworben. Der Verein benötigt dringend Lagerflächen für Kulissen. Außerdem können im Vereinsheim Küblergasse 5 wegen ruhestörenden Lärms verschiedene Aktivitäten wie etwa die Musikproben des Spielmannszugs und des Fanfarenchors nicht stattfinden. Diese sollen künftig in die Haldenstraße verlegt werden. Ebenso sollen andere geräuschintensive Arbeiten künftig dort stattfinden. Hierfür müssen die Außenanlage renoviert und am Lokschuppen kleinere Bauarbeiten durchgeführt werden. Da der Cannstatter Volksfestverein sich bereit erklärt hat, seine Sozialräume auch den Küblern zur Verfügung zu stellen, fallen keine Einrichtungskosten an. Die Sanierungsarbeiten sollen in den Jahren 2003 und 2004 stattfinden. Die zuschussfähigen Baumaßnahmen (incl. geplantem Grunderwerb) betragen 53.002 €. Der Anteil der Jugendlichen beträgt 21,2 %. Legt man den nach Nr. 1 des Beschlussantrags zutreffenden Fördersatz von 30 % zugrunde, errechnet sich ein Zuschuss von (aufgerundet) 16.000 €.

Der Cannstatter Volksfestverein hat von der Stadt Stuttgart in der Haldenstraße
85 B in Bad Cannstatt ein bisher vom Tiefbauamt genutztes Grundstück mit Schuppen und Baracke gekauft und beabsichtigt auch noch, die angrenzende Laderampe mit einem weiteren Grundstücksanteil zu erwerben. Die Stadt hat an den Flächen keinen Bedarf mehr. Das Gebäude soll zu einem Besprechungs- und Lagerraum mit Küche und sanitären Anlagen umgebaut werden. Die Rampe ist für die Vorbereitung der Festwagen gut geeignet. Die Baumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr stattfinden. Die zuschussfähigen Baukosten (incl. geplantem Grunderwerb) betragen 85.900 €, die Einrichtungskosten 4.912 €. Insgesamt belaufen sich die zuschussfähigen Gesamtkosten auf 90.812 €. Der Anteil der Jugendlichen beträgt 3,2 %. Legt man den nach Nr. 1 des Beschlussantrags zutreffenden Fördersatz von 25 % zugrunde, errechnet sich ein Zuschuss von (aufgerundet) 22.800 €.