Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
710/2001
Stuttgart,
07/11/2001
Mittelbewilligung für das Jugendamt
hier: UA 4510 - 4564 Wirtschaftliche Hilfen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
öffentlich
25.07.2001
Beschlußantrag:
Im Verwaltungshaushalt 2000 wird nachträglich bei Ausgabehaushaltsstelle 1.4550.672000.0 - Hilfe zur Erziehung (Kostenerstattung an Gemeinden) - eine überplanmäßige Ausgabe von 992.896 DM zugelassen.
Die Mehrausgaben werden durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei AHSt. 1.4100.7300.000 (Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausgaben außerhalb von Einrichtungen) gedeckt.
Begründung:
Die Mehrausgaben im Bereich der Wirtschaftlichen Erziehungshilfe betrugen im Haushaltsjahr 2000
bei den UA 4510 - 4564 ca. 1,8 Mio. DM
Der Gesamtmehrbedarf für 2000 konnte bis auf 992.896 DM innerhalb des Deckungskreises ausgeglichen werden.
Die Ursache für die Steigerung der Pflichtleistungen ist in den auch 2000 gestiegenen Fallzahlen begründet. Sie entwickelten sich seit 1998 wie folgt:
1998 2.368 Fälle
1999 2.512 Fälle
2000 2.597 Fälle.
Unabhängig von den nicht vorhersehbaren und nicht planbaren Fallzahlenentwicklungen sind für den finanziellen Mehrbedarf grundsätzlich auch folgende Fakten maßgeblich:
Gegenüber dem JWG regelt das KJHG wesentlich mehr Erstattungstatbestände. Häufig ziehen sich Streitigkeiten zwischen Jugendämtern in Erstattungsfällen über mehrere Jahre hin mit dem Ergebnis, dass nach Abschluss der Streitigkeiten oft hohe Rückstände entstanden sind, die in einem Betrag zur Zahlung angewiesen werden.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 wurde das Entgeltsystem für Erziehungshilfen grundlegend geändert. Die bis dahin geltende gesetzliche Deckelung der Pflegesätze wurde aufgehoben und durch ein System ersetzt, das den Abschluss von Leistungsvereinbarungen, Qualitätsvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen vorsieht.
Nach und nach kündigen die Jugendhilfeträger ihre Pflegesätze und schliessen über den Landeswohlfahrtsverband neue Vereinbarungen ab. Die gesetzlich gedeckelten Pflegesätze haben die Kosten der Träger nicht mehr gedeckt. Insbesondere die Personalkosten haben höhere Steigerungen erfahren als durch die Pflegesätze vorgesehen. Die Folge sind beim Abschluss neuer Entgeltvereinbarungen hohe Steigerungen der Pflegesätze.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Beschlussantrag
Beteiligte Stellen
Referat F hat mitgezeichnet.
Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin