Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
583
13
VerhandlungDrucksache:
1381/2005
GZ:
OB
Sitzungstermin: 14.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht (S/OB)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Ganztagesangebote an Schulen in Stuttgart
Sachstand

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 02.12.2005, GRDrs 1381/2005.

StRin Ripsam (CDU) geht von einem erfolgreichen Programm aus. Kritisch merkt StRin Gröger (SPD), mit der Vorlage könne sie aufgrund unterschiedlicher Detailinformationen keine Vergleiche bei einzelnen Schulen anstellen. Laut StR Wölfle (90/GRÜNE) ist es erfreulich, dass die Vorlage Notwendigkeiten wie z. B. zusätzliche Mittel aufzeigt.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) kritisiert, der Stuttgarter Ansatz entspreche nicht dem, was üblicherweise mit Ganztagesschulen verbunden werde. Sie vermisst eine Gegenüberstellung von Bedarfen und Angeboten. Diesbezüglich betont BMin Dr. Eisenmann, es werde keine Ganztagesschulkonzeption vorgelegt. Dieses sei nicht die verfolgte politische Zielsetzung. Die Vorlage müsse vor dem Hintergrund des vor der Sommerpause verabschiedeten Eckpunktepapiers gelesen werden. Um Verständnis bittet Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) (S/OB), dass derzeit noch nicht alle gestellten Fragen beantwortet werden können. An vielen Fragestellungen werde noch gearbeitet. Von der Notwendigkeit, das nun Erarbeitete weiter zu konkretisieren spricht StRin Feindor (90/GRÜNE).

Die Vorsitzende teilt StRin Ripsam mit, eine EDV-gestützte Essensbestellung werde an zwei Schulen getestet. Der Gemeinderat werde über die Ergebnisse der beiden Testläufe unterrichtet. Inwieweit es sich um ein zukunftsfähiges Modell im Rahmen des Konzeptes Essensversorgung in Stuttgart handle, müsse gesehen werden. Der Versuch, so Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) weiter, sei kostenfrei. Ausgesucht worden sei ein Schulstandort, (Carl-Benz-Schule) welcher in einem sozialen Brennpunkt liege. Dort müssten die Bezahlmodalitäten und die EDV auf einer anderen Basis funktionieren. Da hier nicht generell mit Überweisungen gearbeitet werden könne, kämen dort auch Barzahlungsmodalitäten zum Einsatz. Der zweite Standort sei das Friedrich-Eugen-Gymnasium. Dort werde mit einer anderen Firma zusammengearbeitet. Das an dieser Schule getestete Vollprogramm decke von der Kontoabbuchung bis zur EDV-gestützten Essensbestellung alles ab. In den nächsten zwei Monaten werde angestrebt, Ergebnisse festzuhalten. Danach müsse entschieden werden, inwieweit sich so etwas sinnvoll gesamtstädtisch einführen lassen. Hierzu gebe es bereits einige Abwägungen. Der städtische IuK-Bereich sei eingeschaltet und prüfe, ob für eine gesamtstädtische Anwendung die technischen Voraussetzungen vorhanden seien. Derzeit werde von einem sinnvollen Weg ausgegangen, da es aus Sicht des Projektes keinen Sinn mache, dass jede Schule für sich mit EDV-Firmen Einzelverhandlungen führe. In der Konsequenz würden ja dann mehrere Systeme innerstädtisch nebeneinander laufen, was technisch und kostenmäßig nicht anzustreben wäre.

Zu Fragen von StRin Ripsam und StRin Gröger trägt die Bürgermeisterin vor, Ansprechpartner für die Verwaltung seien die Schulleitungen. Dieses erarbeiteten auch gemeinsam mit der Verwaltung die Konzeption. Die Verlässlichkeit werde erreicht, indem Eltern abgefragt würden. Dadurch würden u. a. die Elternwünsche bekannt. Festzustellen sei, dass z. B. an G8-Gymnasien, wo Kinder an drei Nachmittagen unterrichtet würden, das Elterninteresse für ein Angebot für die zwei restlichen Nachmittage nicht vorhanden sei. Dieses werde natürlich akzeptiert. Laut Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) wird versucht, für jede Schule individuell nach Lösungen zu suchen. Jedes Programm stelle somit ein Unikat dar. Zwar habe StRin Küstler recht, dass zum Teil Angebote bereits im Internet aufgeführt seien, aber bisher seien damit keine zeitlichen und keine verlässlichen Strukturen verbunden gewesen. Häufig habe es sich um AG-Strukturen gehandelt, welche die Schüler freiwillig wahrnehmen könnten. Geprüft worden sei, welches dieser Angebote sich auf das Eckpunktepapier verlässlich umstellen und vereinbaren lasse. Mit jedem Träger/Partner werde eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Dort werde zwischen Schule, Stadtverwaltung und Kooperationspartner festgelegt, was in welchem Zeitrahmen und in welchem Umfang gemacht werde. Für manche Partner sei dies ein schwieriges Feld. Diese individuellen Vereinbarungen zustande zu bekommen, sei nicht immer einfach. Manchmal werde mit zwei oder drei Vereinen parallel verhandelt. Da Vereine häufig nicht in der Lage seien, über sechs Monate hinweg etwas zuzusagen, entstehe manchmal eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Vereinen. Damit verbunden seien flexiblere Personaltableaus und neue Gestaltungsideen. Bedeutsam sei, dass mindestens eine Verbindlichkeit für ein halbes Schuljahr erreicht werde. Wenn möglich, würden Angebote auch auf ein ganzes Schuljahr ausgeweitet.

Zur Frage von StRin Gröger, ob tatsächlich alle Schulen in der Vorlage aufgeführt sind, erklärt BMin Dr. Eisenmann, es gebe natürlich mehr Schulen, mit Essensangeboten als die aufgeführten. Gearbeitet werde an einer konkreten Umsetzung des durch den Gemeinderat vor der Sommerpause verabschiedeten Eckpunktepapiers. Die Vorlage bringe zum Ausdruck, dass noch viele Fragen gelöst werden müssten. Das Vorgelegte stelle einen Sachstandsbericht dar. Versicherungsrechtliche Fragen seien noch offen und hier werde eine Klärung mit dem Land angestrebt. Nach Auffassung von StRin Gröger sollten aufgrund der Dauer der Angebote Qualitätskriterien erfüllt werden. Beispielsweise habe das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium vor ca. 10 Jahren vom Jugendhilfeausschuss die Anerkennung als Jugendhilfeträger erhalten. Dort würden die Klassen 5 - 7 bis 16 Uhr betreut. Die angesprochene Anerkennung stehe im Zusammenhang mit der Konzeption und der Qualifikation des eingesetzten Personals. Es müsse aufgrund des Betreuungsumfangs wohl auch Abstimmungen mit dem Landesjugendamt geben und bei der Planung müssten Aspekte wie regionale Verteilung und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein solcher Steuerungsansatz fehle in der Vorlage. Darauf, dass es Schulen gibt, wo Eltern Angebote nicht leisten könnten bzw. nicht leisten wollten, weist die Vorsitzende hin. Die vorhandene Situation werde aufgegriffen und so ergänzt, wie es von der Schule gewünscht werde. Wie angekündigt sei mit Schulen begonnen worden, welche schon etwas anzubieten haben. In einer nächsten und übernächsten Tranche werde wellenartig auf die Schulen zugegangen, welche noch gar nichts anbieten, weil z. B. dort kein Interesse bei der Schulleitung bestehe oder weil das soziale Umfeld sehr schwierig sei. Ziel sei, wie im Eckpunktepapier dargestellt, alle Schulen, bei denen Interesse bestehe, zu bearbeiten. Von den derzeit in der Bearbeitung befindlichen 22 Schulen starteten einige zum Beginn des 2. Schulhalbjahres. Nach den Sommerferien 2006 werde es dann einen größeren Block geben, darunter auch Schulen, bei denen noch umfangreichere organisatorische Regelungen getroffen werden müssten.

Zu der von StRin Gröger hinterfragten Partnerschaft mit der IHK verweist BMin Dr. Eisenmann auf das Kurskonzept. Diese Konzeption sei sicherlich durch das Hölderlingymnasium, die Wilhelmschule und die Pestalozzischule bekannt. Es gebe Schulen, die konkrete Vereinbarungen für den Unterrichtsbereich und den Betreuungsbereich mit der IHK haben. Natürlich sei es nicht anzustreben, Klassen nach Firmen zu benennen. Dies stehe auch nicht dahinter und die Firmen strebten dies auch nicht an. Zum Teil handle es sich um altersübergreifenden praxisbezogenen Unterricht. Das Interesse dafür sei sehr groß. Von schon seit längerer Zeit mit der IHK laufenden Gesprächen berichtet Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht). So gebe es bereits seit zwei Jahren PC-Partnerschaften. IHK und Stadt seien aufeinander zugegangen. Aktuell habe letzte Woche ein Gespräch mit Firmenvertretern stattgefunden. Dabei sei es darum gegangen, wie eine Firma an einer Schule ausgewogen und verlässlich mitwirken könne. Die derzeitigen AG-Angebote seien, wie gesagt, nicht verlässlich. Sondiert worden sei, welche Firma Interesse an einem Projekt an einer Schule habe.

StR Wölfle weist auf die Fuchsrainschule hin. Dort werde am Hort an der Schule deutlich, wie aus Sicht seiner Fraktion ein solches Angebot funktionieren könne (festangestelltes zusätzliches, pädagogisch qualifiziertes Personal, welches auch bei anderen Maßnahmen die Organisation unterstützen kann). Wenn das Betreuungsthema langfristig angegangen werde, sei es unumgänglich, so vorzugehen. Im selben Zusammenhang fragt StRin Feindor nach, weshalb in der Vorlage nicht auch die deutsch-französische Schule, wo ein ähnliches Angebot wie an der Fuchsrainschule stattfindet, aufgeführt ist. Nach Aussage der Vorsitzenden wird es nicht einfach sein, die verschiedenen Modell miteinander zu verbinden. Die Verwaltung habe die Fuchsrainschule in der Vorlage beispielhaft aufgeführt. Mehr als das Dargestellte habe beim besten Willen in den ersten drei Monaten nicht erarbeitet werden können. Daran anknüpfend teilt Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit, viele Schule hätten grundsätzliche Organisationsprobleme mit außerschulischen Bildungsangeboten. Es gebe hoch engagierte Schulleitungen, welche für alles offen seien und es gebe aber auch Schulleitungen, welche sich nur zögerlich mit dem Thema beschäftigen. Andere Schulleitungen sagten, es wäre schon schön, wenn dieses und jenes funktionieren würde, diese verknüpften allerdings damit die Frage, wer denn dieses durchführe. Für das Weiterkommen des Projektes wäre es sehr hilfreich, wenn gesamtstädtisch oder vor Ort eine tragfähige Organisationsform gefunden werden könnte.

StR Wölfle fragt, ob in der Anlage 2 die grau hinterlegten Angebote kostenfrei sind. StRin Küstler fragt nach, ob bisher kostenfreien Angebote künftig gebührenpflichtig werden. Nach Auffassung von StRin Feindor gehört dargestellt, welche Angebote was kosteten und welche Förderungen es zu welchen Angeboten gibt. Zutreffend, so Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), sei, dass die in der Anlage 2 grau hinterlegten Angebote kostenfrei seien. Derzeit gebe es eine Umbruchsituation. Das Vorhandene sei herangezogen und inhaltlich neu justiert worden. Auch heute gebe es weiterhin kostenfreie Angebote, da diese noch anderweitig finanziert seien und weil Schulen in Vereinbarungen mit Kooperationspartner stünden. Die Verwaltung kündige natürlich solche Kooperationen nicht auf, vielmehr werde versucht, diese schrittweise auf das Eckpunktepapier umzustellen. Hierzu ergänzt BMin Dr. Eisenmann, außerschulische Angebote wie z. B. Angebote durch Sportvereine oder z. B. durch die Kunstschule, welche in Zukunft verlässlich angeboten werden müssten, seien kostenpflichtig. Für die flexible Nachmittagsbetreuung gebe es Geld vom Land. Wie bereits mehrfach dargestellt, sei mit dem Land ausgehandelt worden, dass Stuttgart diesen Topf flexibel nutzen könne. Damit könnten neue Ansätze ausprobiert werden. Zusätzlich gebe es Elternbeiträge und in der Umsetzung auch Mittel aus dem IZBB-Bereich.

Im selben Zusammenhang merkt StRin Gröger an, die Nachmittagsbetreuung werde einmal durch den Topf für erweiterte Angebote und zum anderen, insbesondere bei weiterführenden Schulen, durch die sogenannten Lehramtsbeauftragten ermöglicht. Nicht gewünscht werde, dass diese Mittel, welche dazu dienten Personen zu motivieren, verloren gingen. Bei Verhandlungen mit dem Land sollte u. a. darauf abgezielt werden, dass diese Personen verlässlicher eingesetzt werden könnten. Betroffen sei insbesondere der kreative Bereich. Laut BMin Dr. Eisenmann ist es das Ziel der Verhandlungen mit dem Land, die Mittel zu sichern und Konkretisierungen im Sinne der Landeshauptstadt umzusetzen.

Gegenüber StRin Feindor räumt die Bürgermeisterin eine unsaubere Formulierung beim Bereich des Sports ein. In Stuttgart gebe es zwei Bereiche. Einmal seien dies die großen Vereine, welche qualifiziertes Personal an Schulen senden könnten und andererseits gebe es viele kleine Vereine, welche dieses nicht leisten könnten. Wenn ein Sportangebot durch Vereine nicht leistbar sei, diene der Sportkreis als Ansprechpartner. Von dort würden Vereine, die das Gewünschte erbringen könnten, an die Schulen vermittelt. Darüber sei mit dem Sportkreis eine sehr gute Vereinbarung abgeschlossen worden. Die Begrifflichkeit "Gemeinschaftserlebnis Sport" sei in diesem Zusammenhang nicht korrekt und dies müsse geändert werden. Lt. Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist z. B. mit dem Sportkreis vereinbart, dass von dort bei einem krankheitsbedingten Ausfall eines Vereines eine personelle Absicherung stattfindet.

Gegen Ende der Aussprache stellt StR Wölfle fest, der Gemeinderat habe sich auf das Eckpunktepapier eingelassen. Im Laufe des Verfahrens müsse nun die Tauglichkeit der Eckpunkte geprüft werden. Bei der nächsten Vorlage zu diesem Thema müsse angegeben werden, was wie viel koste. Nur dann könne erkannt werden, was wie gefördert werde und was seitens der Eltern/Schüler zu bezahlen sei. Zudem gehöre benannt, wer was mache. Beispielsweise bediene sich der Sportkreis bei Personen des "Gemeinschaftserlebnis Sport" und diese Personen wiederum verpflichteten Trainer. Dem pflichtet die Vorsitzende bei. Sie nimmt dies auf. StR J. Zeeb (FW), äußert die Bitte, in Zukunft den Gemeinderat durch einen pragmatischen Bericht, analog den Ausführungen von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), zu informieren.


Diesen Punkt abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 1381/2005 Kenntnis genommen.