Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 990/2009
Stuttgart,
11/09/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Verlässliche Förderung statt Flexible Schule und Mittagessen für alle Kinder

Beantwortung / Stellungnahme

Leistungsumfang des Konzeptes „Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung“

Alljährlich berichtet die Verwaltung über die Entwicklung des Angebots der „Verlässlichen Grundschule“ sehr ausführlich (zuletzt mit GRDrs 280/2009). Bei diesem „klassischen“ Halbtagsangebot (i.d.R. bis 14.00 Uhr), das keine Einrichtung der Jugendhilfe darstellt, sind die Standards wie bereits mehrfach berichtet deutlich niedriger als in einem Hort, weil der Betreuungsumfang vor und nach dem Unterricht in relativ kleinen Zeitblöcken erfolgt. Das Angebot ist organisatorisch der Schule zugeordnet. Große Teile der organisatorischen Abwicklung erfolgt über die Schulleitung und das Sekretariat mit entsprechenden Synergieeffekten. Da die Räume und Freiflächen der Schulanlage mitbenutzt werden sollen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Betreuungskräfte zwingend notwendig. Vorteil dieses „sparsamen“ Angebots ist, dass es aufgrund dieser niedrigen Standards (auch im Blick auf die Räume) ohne große Probleme und Vorleistungen bedarfsorientiert ausgebaut werden kann.

Die zunehmende Ausweitung auf den Nachmittag im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung wird – soweit sie über 15.00 Uhr hinausgeht – im Blick auf diesen niedrigen Standard auch von der Verwaltung als kritisch betrachtet, vor allem auch, da es keine gesonderten Räumlichkeiten und Ausstattungen für die Essensversorgung gibt. Sie soll nur eine Übergangslösung bis zur Einrichtung eines Hort- oder Ganztagesschulangebots darstellen. Die Ausweitung der flexiblen Nachmittagsbetreuung erfolgt daher nur in Absprache mit dem Jugendamt und es ist das Einverständnis der betroffenen Eltern mit dem niedrigeren Standard notwendig.

Die Nachfrage der Eltern an Ganztagesbetreuung steigt jedoch schneller, als die Stadt die notwendigen Mittel für die Einrichtung weiterer Horte oder für den Ausbau der Ganztagesschulen bereitstellen und umsetzen kann. Diese Angebote verursachen erhebliche Investitionen und Betriebskosten. Abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten ist die Stadt also bereits auf dem Weg, die Angleichung in den Standards umzusetzen. Ob dies allerdings bei der gegebenen schwierigen Haushaltslage in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab und ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Über den Stand und die Weiterentwicklung des Ausbaus der Horte und der Ganztagesschulen wird regelmäßig in den gemeinderätlichen Gremien berichtet, beraten und ggf. entsprechend entschieden.


Leistungsumfang des derzeitigen Mittagessensangebotes und Kosten der Ausweitung auf alle Stuttgarter Schüler

An den 11 traditionellen und den seit dem Schuljahr 2004/05 eingerichteten Ganztagesschulen ist die Stadt Stuttgart nach dem Einrichtungserlass des Landes Träger für die Mittagessensorganisation und diese Schulen verfügen auch über eine entsprechende Küchenausstattung und einen Speisebereich oder es sind entsprechende Maßnahmen geplant. An den anderen Schulen wird das Mittagessensangebot überwiegend durch Ehrenamtliche und in Eigenregie der Schulen durchgeführt. Hier sind vielfach über IZBB- und/oder CdB-Maßnahmen ebenfalls entsprechende Küchen- und Speisebereiche vorhanden. Auch im Rahmen der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird in vielen Fällen in einfacher Form ein warmes Mittagessen bereitgehalten, allerdings wie ausgeführt ohne die entsprechenden Ausstattungen.

Derzeit sind rund 100 Stuttgarter Schulen nicht mit einer entsprechenden Küchenausstattung und einem Speisebereich ausgestattet, weshalb somit auch nicht an allen Schulen für alle Schüler/innen ein Mittagessen angeboten werden kann. Die Ausstattung dieser Schulen mit Küchen- und Speisebereichen würde zu Investitionskosten in Höhe von insgesamt rund 100 Mio. Euro führen (rund 1 Mio. Euro pro Schule für die Schaffung von Räumlichkeiten und Ausstattung).

Bei 49.250 Schülern/innen an allgemein bildenden und Sonderschulen, bei 185 Schultagen und Kosten von 3,50 bis 4 € für ein Mittagessen ergeben sich bei abschließender Umsetzung laufende Betriebskosten für die zusätzlichen 100 Schulen von 25 bis 30 Mio. € pro Schuljahr.

Aus Sicht der Verwaltung kann bei der derzeitigen Haushaltslage nur in Schritten (z.B. Ausbau Horte und Ganztagesschulen) vorgegangen werden. Ein umfassendes Konzept wie im Antrag gewünscht ist kurzfristig nicht finanzierbar.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nrn. 602/2009 und 613/2009 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Dr. Susanne Eisenmann



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