Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS, T 5621-03
GRDrs 791/2003
Stuttgart,
09/18/2003



Neubau Sporthalle Sillenbuch
Spitalwald 1, 70619 Stuttgart-Sillenbuch
- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Sportausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.10.2003
07.10.2003
08.10.2003
09.10.2003



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle in Stuttgart-Sillenbuch, Spitalwald 1
nach den Plänen des Architekten Lothar Pauls, Stuttgart
vom 03.02.2003
und dem Kostenanschlag
vom 15.08.2003
mit Gesamtkosten von
€ 5.814.000

wird zugestimmt.


2. Vom Neubau eines an die Sporthalle angrenzenden Vereinsheims durch den SV Sillenbuch in Stuttgart-Sillenbuch, Spitalwald 1

nach den Plänen des Architekten Lothar Pauls, Stuttgart
vom 03.02.2003
und dem Kostenanschlag
vom 15.08.2003
mit Gesamtkosten von
€ 1.376.920

wird nachrichtlich Kenntnis genommen.
3. Der Gesamtaufwand für die Sporthalle ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts wie folgt zu decken:

2002AHSt.2.5600.9400.000.0281Bau 159.083 €
2003AHSt.2.5600.9400.000.0281Bau1.500.000 €
2004AHSt.2.5600.9400.000.0281Bau3.500.000 €
2005AHSt.2.5600.9400.000.0281bewegl. Sportgeräte, Ausstattung
63.000 €
2005AHSt.2.5600.9400.000.0281Bau
591.917 €



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Beschlüsse
2. Städtebauliche Situation / Standort


3. Raumprogramm



4. Kosten


5. Baurecht / Planungsrecht


6. Termine


7. Folgelasten

Vorliegende Anfragen / Anträge

Antrag der CDU vom 25.07.2003, Nr. 205/2003

Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und USO haben die Vorlage mitgezeichnet.
Am 19.02.2003 wurde dem Bezirksbeirat Sillenbuch das Bauvorhaben vorgestellt.






Dr. Iris Jana MagdowskiProf. Beiche
BürgermeisterinTechnischer Referent


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kostenanschlag
Anlage 3: Raumprogramm / Flächen
Anlage 4: Baubeschreibung
Anlage 5: Energiedatenblatt
Anlage 1 zur GRDs 791/2003

Ausführliche Begründung:

1. Sportstättensituation / Grundlagen

Der Gemeinderat hat am 20.12.2001 (GRDrs 788/2001) nach Vorberatung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Sportstätten für den Standort Stuttgart-Sillenbuch den Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle gefasst.

Aufgrund der grundlegenden Sanierungsbedürftigkeit der Turn- und Versammlungshalle und des Fehlbedarfes an Übungseinheiten (knapp 58 % - Stand 31.12.2002) im Stadtteil Sillenbuch wurde der Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle beschlossen, wodurch den Sporttreibenden künftig eine Übungseinheit mehr zur Verfügung stehen wird. Mit dem Neubau der Sporthalle Sillenbuch wird sich nicht nur die Versorgung der örtlichen Sportvereine deutlich verbessern sondern auch die Hallensituation der umliegenden Stadtteile merklich entlastet. Darüber hinaus wird die Sporthalle den Schulen im Stadtbezirk zur Durchführung des Schulsports zur Verfügung stehen.

Nach umfangreichen Vorabklärungen zur geplanten Bauherrenfunktion des SV Sillenbuch und zur baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Sporthalle (fehlender Waldabstand) hat der Gemeinderat am 20.02.2003 (GRDrs. 1081/2002) Beschlüsse zur Bauträgerschaft, GU-Ausschreibung und Projektabwicklung gefasst, die zwischenzeitlich im Zuge der Planung umgesetzt wurden.

Der 2-geschossige Neubau des Vereinsheims wird unter der Trägerschaft des SV Sillenbuch erstellt und betrieben.


2. Sporthallenkonzept

Die Planung sieht eine kompakte 2-teilbare Sporthalle 22 x 44 x 7 m mit 3-geschossigem Nebenraumtrakt entlang der Straße Spitalwald am Standort der abzubrechenden Turn- und Versammlungshalle vor.

Der Neubau verfügt über einen getrennten Ost- und Westzugang sowie über einen separaten Abgang zum Umkleidebereich der Freisportflächen und ist über einen Vorplatz an der Ecke Äckerwaldstraße / Spitalwald erschlossen.

Die Halle ist als Stahlskelettkonstruktion mit flächigen Fassadenverglasungen natürlich belichtet und belüftet und lehnt sich an einen Nebenraumtrakt in Sichtbeton. Auf dem Nebenraumtrakt ist eine längsseitige Stahlbügelkonstruktion als zusätzlicher Baumwurfschutz angeordnet.

Das Dach der Sporthalle ist als unterspannte Bogenkonstruktion in Holz/Stahl mit wärmegedämmter Dachschale und Stehfalzdeckung in Aluminium konzipiert, 2-schalige Klinkerfassaden stehen für die mechanische Beanspruchbarkeit der Außenhülle in Waldnähe und entsprechen dem Architekturbestand.Seitliche Treppenhäuser, ein behindertengerechter Aufzug und eine zur Halle offene Galerie bilden die Erschließungselemente der Sporthalle.


3. Außenanlagen

Mit dem Sporthallenneubau müssen Ballfang und angrenzendes Rasenspielfeld um ca. 3,60 m verkürzt und neu angelegt werden um eine durchgängige Feuerwehrumfahrt zu ermöglichen. Das Rasenspielfeld entspricht auch künftig den Anforderungen für den Rundenspielbetrieb.

Die 17 baurechtlich notwendigen Stellplätze für Sporthalle und Vereinsheim werden insgesamt neu entlang der Straße Spitalwald angelegt. Der platzartige Eingangsbereich an der Äckerwaldstraße sowie der neugestaltete Terrassenbereich des Vereinsheims runden die Freiflächengestaltung von Sporthalle und Vereinsheim ab.


4. Baurecht / Planungsrecht

Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans und wurde nach § 34 BauGB genehmigt. Die Baugenehmigung enthält baukonstruktive Auflagen zum Baumwurfschutz bei Windbruch für Sporthalle und Vereinsheim wegen des fehlenden Waldabstands, sowie Forderungen auf Haftungsverzichts- und Kostenübernahmeerklärungen seitens Baurechtsamt und Forstamt.


5. Kosten / Wirtschaftlichkeit

Der Kostenanschlag der Sporthalle nach DIN 276 vom 15.08.2003 mit Gesamtkosten von 5.814.000 € basiert auf den Submissionsergebnissen der gemeinsamen öffentlichen Generalunternehmerausschreibung für die Bauteile Sporthalle und Vereinsheim.

Der Kostenanschlag gründet sich damit zu 95 % auf konkret ermittelten Marktpreisen und enthält bei den Kostengruppen 3, 4, 5 (Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Aussenanlagen) Reserven zur konjunkturellen Risikoabdeckung bis zur Baufertigstellung.

Durch das insgesamt sehr günstige Ausschreibungsergebnis beim Bauteil Sporthalle können die Gesamtkosten von ursprünglich 6.135.000 € auf 5.814.000 € um 321.000 € reduziert werden ohne die Risikosicherung bis zur Fertigstellung unangemessen einzuschränken.

Die Kostenkennwerte des Kostenanschlags ermitteln sich wie folgt:

Bauwerkskosten Sporthalle
2.122 € / m2 NGF
Bauwerkskosten Sporthalle
273 € / m2 NGF
Gesamtkosten Sporthalle
3.058 € / m2 NGF
Gesamtkosten Sporthalle
394 € / m3 BRI

Das Vorhaben liegt mit diesen Werten einschließlich der Auflagen zum konstruktiven Baumwurfschutz geringfügig über den Werten vergleichbarer Schul-Sporthallen (Johannes-Kepler-Sporthalle, Sporthalle Wolfbuschschule).

Die Submissionsergebnisse des vom SV Sillenbuch finanzierten Bauteils Vereinsheim liegen ebenfalls im Rahmen der ursprünglich bereitgestellten Budgetmittel.

Der Kostenanschlag für das Vereinheim vom 15.08.2003 umfasst einschließlich Reservenbildung Gesamtkosten in Höhe von 1.376.920 € und entspricht damit den bisherigen Gesamtkostenangaben.

Mit Beschluss vom 19.02.2003 hat der Verwaltungsausschuss dem SV Sillenbuch zum Bau des Vereinsheims einen Zuschuss in Höhe von 382.129 € bewilligt (GRDrs 64/2003). Der SV Sillenbuch wird am 07.10.2003 in der Hauptversammlung über den Bau des Vereinsheims beschließen.


6. Folgelasten

Folgeausgaben
Personalausgaben
15.000 €
Betriebs- und Sachausgaben
70.000 €
Abschreibungen (3 % der Baukosten)
174.000 €
Verzinsung des Anlagekapitals
(6,5 % der Baukosten und des Grundstückswerts)
381.000 €
Summe Folgeausgaben
640.000 €
Folgeeeinnahmen
Gebühren, Entgelte
./. 8.000 €
Folgelasten jährlich
632.000 €

Die Folgelasten betragen ca. 11 % der Gesamtkosten und sind größtenteils auf kalkulatorische Kosten zurückzuführen.


7. Personalbedarf / Betreuungskonzept

Die Sporthalle soll im Rahmen des Konzepts für die Ballspielhallen (nebenberufliche, geringfügig Beschäftigte) betreut werden. Für diese Hallenwarte müssen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2004/2005 die entsprechenden stellenplanmäßigen
Voraussetzungen geschaffen werden. Die voraussichtlich entstehenden Personalkosten belaufen sich auf ca. 15.000 €.