Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
98
15a
VerhandlungDrucksache:
-
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 03/06/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Magdowski
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Dr. Lang
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Theaterhaus Pragsattel Stuttgart
- Antrag Nr. 66/2002 der CDU-Gemeinderats-
fraktion vom 27.02.2002
- Antrag Nr. 69/2002 der Gemeinderatsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2002
- Antrag Nr. 70/2002 der SPD-, Freie Wähler -
und FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion vom
01.03.2002
Einführend verweist BMin Dr. Magdowski auf die im Betreff genannten und diesem Protokoll beigefügten Anträge. Die jeweiligen Anträge werden im Verlauf der Aussprache von StR Föll (CDU), StRin Hollay (SPD) und StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE) erläutert.

Die nachstehenden Punkte werden von StR J. Zeeb als die Gemeinsamkeiten der Anträge bezeichnet:

- mit der jetzigen Situation sind die Fraktionen nicht zufrieden,
- gesucht wird nach neuen Möglichkeiten,
- das Bauvorhaben soll nicht gestoppt, sondern ohne Verzögerung fertiggestellt werden.

Die Konzeption des Theaterhauses wird von StRin Hollay nach wie vor als interessant bezeichnet. Über die Verantwortlichkeiten für die Baukostenerhöhungen könne man sich trefflich streiten. Auf die Leistungen der Stiftung bei der Projektvorbereitung und -durchführung weist StR Dr. Kienzle hin. Beispielhaft nennt er die Akquirierung von 1 Mio. DM aus der Bundesumweltstiftung. In der derzeit schwierigen Situation des Projektes erachtet er es als mühevoll, Sponsorengelder zu gewinnen. Der Stiftungsrat sei aufgrund einer Vereinbarung mit dem Oberbürgermeister zu spät einberufen worden. Letzten Endes sei aber die Schuldfrage nicht relevant. Die Bildung einer gGmbH sieht er als eventuell gangbare Lösung an.

Im weiteren Verlauf definiert StR Föll die im Antrag Nr. 66 seiner Fraktion unter der Antragsziffer 1 gewählte Formulierung "Die Stiftung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzuheben...". Er trägt dabei vor, der frühestmögliche Zeitpunkt sei, was die Terminfestsetzung angehe, offen, da seiner Fraktion sehr wohl bekannt sein, dass stiftungs- und steuerrechtliche Fragen zunächst geklärt werden müssten. Unter pragmatischen Gesichtspunkten müsse der Zeitpunkt festgelegt werden, an dem am günstigsten eine Lösung durchgeführt werden könne.

Angesichts der Komplexität des Sachverhalts spricht StR J. Zeeb sich gegen eine schnelle Entscheidung aus. Überlegt gehöre, ob die Stiftung in einem der gemeinderätlichen Gremien berichten sollte, wie sie sich den weiteren Fortgang vorstelle. Einigkeit sieht StRin Werwigk-Hertneck (FDP/DVP) darin, dass die nun notwendig werdende Zurverfügungstellung weiterer Finanzmittel als ärgerlich angesehen wird.

Angesichts der nahezu ausschließlich durch öffentliche Mittel erfolgten Finanzierung plädiert StR Föll im Namen seiner Fraktion dafür, das Theaterhaus in Zukunft in das Eigentum der öffentlichen Hand zu übertragen. Bedeutsam sei, dass dieses Vermögen mit einer auch bei anderen Vorhaben üblichen entsprechenden Zweckbindungserklärung für die Landeszuschüsse, in mittelbarer oder unmittelbarer Form, städtisches Vermögen werde. Dann könnten mit den Nutzern entsprechende Mietverträge abgeschlossen werden.

Aus Sicht der CDU-Gemeinderatsfraktion muss die Verwaltung zeitnah zum Thema "Auflösung der Stiftung und unmittelbarer Heimfall an die Stadt" einen Vorschlag unterbreiten. Stiftungsrechtliche und steuerrrechtliche Fragen müssten dabei aufgeklärt werden. Parallel zur Sicherstellung einer zügigen Fertigstellung erachtet StRin Hollay Überlegungen als erforderlich, wie der Einfluss von Stadt und Land sichergestellt werden kann. Hier sollte der Vorschlag ihrer Fraktion hinsichtlich der Bildung einer gGmbH untersucht werden. Erst dann sollte eine Entscheidung herbeigeführt werden. Eine Auflösung der Stiftung zum jetzigen Zeitpunkt würde sich ihrer Überzeugung nach finanzell negativ auf das Theaterhausprojekt auswirken. Auch StR Dr. Kienzle spricht sich für eine Prüfung der Konsequenzen einer Stiftungsüberführung aus. Illusionen, dass eine solche Auflösung der Stiftung sofort möglich sei, sollten nicht geweckt werden. Für seine Fraktion bestehe auf Dauer ein Änderungsbedarf, aber kein Bedarf jemanden zu bestrafen. Frühestmöglich sollte die Verwaltung, so StR J. Zeeb, über die Möglichkeiten einer Situations- verbesserung berichten (eventuell Entlastung der Stiftung von Dingen, die die Stiftung nicht leisten kann). Ebenfalls für eine sehr rasche Prüfung der weiteren Möglichkeiten plädiert StRin Werwigk-Hertneck. Sie betont, der Betrieb des Hauses sollte nicht kommunal oder staatlich sein. Laut StRin Ulmer (SPD) muss die Möglichkeit einer korrekten Rückabwicklung der Stiftung abgeprüft werden. Ohne nähere Kenntnis der Sachlage könne der Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion nicht beschlossen werden. Das Regierungspräsidium habe darauf bestanden, beim Stiftungsvermögen festzuschreiben, dass das Grundstück im Wert von 10,5 Mio. DM Teil des Stiftungsvermögens sei und alles Übrige, was die Landeshauptstadt zu leisten habe, nämlich der Betrag von 6,1 Mio. DM, ebenfalls als Stiftungsvermögen festgehalten werde. Zwar stehe in der Satzung der Stiftung, dass eine Beleihung nur mit Zustimmung des Stiftungsrates beschlossen werden dürfe, aber zunächst einmal handle es sich nicht um die Beleihung eines städtischen Grundstückes, sondern um die Beleihung von Stiftungsvermögen. Zur Klärung des komplexen Sachverhaltes sollte ein außenstehender Sachverständiger eingeschaltet werden.

StR Föll kündigt an, seine Fraktion wolle sich bezüglich des Zeitablaufes den Bedürfnissen der anderen Fraktionen anschließen. Außer Frage stehe jedoch, dass einer Erhöhung der Finanzmittel, solange die Zukunft der Stiftung nicht geklärt sei, nicht zugestimmt werde. Der CDU-Landtagsfraktion werde empfohlen, sich ebenso zu verhalten. Von EBM Dr. Lang wird zugesagt, die angesprochenen Prüfungen durchzuführen. Dabei handle es sich um schwierige Steuerrechts- und Stiftungsfragen, die nach allen Seiten hin abgesichert gehörten. Versucht werde, die Prüfungen einigermaßen zeitnah durchzuführen, aber zusagen könne er heute nicht, dass dieses in den nächsten 14 Tagen geleistet werden könne. Die Verwaltung sei hier auch von Beiträgen Dritter abhängig. Nach Abschluss der Prüfungen werde das Ergebnis sicherlich, verbunden mit einem Votum, vorgelegt. Es scheine die Möglichkeit zu existieren, die Stiftungsmittel auch dann überzuleiten, wenn die Landeshauptstadt wieder Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes sei. Ohne auf den Zeitpunkt eingehen zu wollen, erachtet er eine Stiftungsauflösung als den richtigeren Weg. Im Augenblick halte er von einer gGmbH nicht viel. Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten müssten geprüft werden. Bei einer gGbmH, so eine Schätzung von StR Föll, würde Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 1,5 Mio. DM anfallen.

Nach Informationen von StR Föll sind die beim Theaterhausprojekt eingesetzten Sanierungsmittel und auch die eingesetzten Bundesmittel nicht stiftungsgebunden.

Nachgefragt wird von StR J. Zeeb, ob bei einer Änderung der jetzigen Rechtskonstruktion Probleme bei den Auschreibungsverfahren auftreten. Grundsätzlich bemerkt BM Hahn, möglicherweise gebe es ohnehin bei den Vergaben ein Problem. Dieses könne aber derzeit noch nicht voll übersehen werden.

Die Kreditaufnahmen durch die Stiftung wird von StR Föll mit Nachdruck kritisiert. Die Beleihung des ehemaligen städtischen Grundstückes und die dadurch gewonnen Mittel als Eigenmittel darzustellen, wertet er als "ziemlich unverfroren". Fakt sei, die Stiftung habe bisher so gut wie keine Eigenmittel eingeworben, und in Bälde werde sich daran auch nichts ändern. Die Aufnahme der Kredite stellt StRin Hollay in Zusammenhang mit den vom Land beschlossenen aber nicht ausbezahlten Zuschüssen. Weiter sieht sie das Akquirieren von Sponsorengeldern durch die Stiftung bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung als nicht ausgeschlossen an. Die Aufnahme weiterer Darlehen durch die Stiftung ist nach Aussage von StRin Werwigk-Hertneck erst dann abgewendet, wenn das Land bereits bewilligte Mittel freigibt. Dazu müsse das Land nochmals mit Nachdruck aufgefordert werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt der Aussprache wird von StR Föll im selben Zusammenhang vorgetragen, wenn seine Informationen zuträfen, seien Teile der Darlehen bereits vor einem Jahr aufgenommen worden. Damals sei die Auszahlung von Fördermitteln noch nicht infrage gestanden. Die Darlehen seien aufgrund baulicher Verteuerungen aufgenommen worden und mit deren Hilfe sei versucht worden, eine Zwischenfinanzierung durchzuführen, damit das Thema "Mehrkosten" nicht bekannt werde.

Der Schlussbericht des Generalbevollmächtigten Herrn Veyhle, so StR Föll, beinhalte, dass der Theaterhausverein wesentliche Inhalte der szenischen Einrichtungen selbst finanziere. Diese Finanzierung lasse sich entweder über Sponsoren, durch Leasen oder durch Kreditaufnahmen bewerkstelligen. Die beiden letzten Möglichkeiten belasteten den Betriebsetat des Theaterhauses, und zwangsläufig würde dann die Landeshauptstadt mit der Frage eines erhöhten Betriebszuschusses konfrontiert.

EBM Dr. Lang vermisst Aussagen über den verfolgten Ausbaustandard. Von ihm wird dargelegt, zu Beginn des Projektes hätten sich die Kosten für die Rheinstahlhalle und den Anbau für "Musik der Jahrhunderte" auf 17,6 Mio. DM belaufen. Wenn nun die bisherigen Kostenerhöhungen von 7,4 Mio. DM und die von Herrn Veyhle für notwendig erachteten Zusatzkosten von 4,1 Mio. DM hinzugezählt würden, sei man bei einem Kostenvolumen von 29,1 Mio. DM. Damit habe sich, ausgehend von den ursprünglichen Kosten, eine Kostensteigerung von über 60 % ergeben. Ihm seien keine Vorhaben aus der Vergangenheit mit solchen Steigerungsraten bekannt. Im Zweifel seien die 4,1 Mio. DM aber immer noch nicht das Ende der Fahnenstange, da immer noch offene Fragen existierten. Unbekannt sei heute zudem, welchen Betrag das Land übernehme.

In der Folge übt er Kritik an dem vom Generalbevollmächtigten Vorgelegten. So hätten städtische Ämter schon vor der Feststellung von Herrn Veyhle, dass eine Sprinkleranlage nicht erforderlich sei, eine Lösung, die ohne Sprinkleranlage auskomme, ausgearbeitet gehabt. Bei den von ihm für notwendig erachteten Einrichtungskosten von 1,3 Mio. DM sei von vornherein im Konzept vereinbart gewesen, dass dieser Posten vom Theaterhausverein/Stiftung erbracht werden müsse, und zwar durch den Einsatz von Vorhandenem. Die Aussage von Herrn Veyhle, es werde ein Theater geplant ohne eine Bestuhlung einkalkuliert zu haben, treffe nicht zu. Die Konzeption des Vereins und der Stiftung habe vorgesehen, die alten Stühle aus dem Theater in Wangen mitzubringen und sich weitere Stühle selbst zu besorgen. Für das ins Auge gefasste Ambiente sei diese Bestuhlung als genau richtig eingeschätzt worden. Nun sei davon aber keine Rede mehr und die Stühle müssten jetzt neu finanziert werden. Dieser Posten sei in den von Herrn Veyhle geltend gemachten Mehrkosten enthalten. Alle Beteiligten, der Gemeinderat, die Stiftung und der Theaterhausverein, hätten dies gewusst. Von daher müssten die Kosten nochmals überprüft werden, um zu Kosteneinsparungen, auch wenn es sich dabei nur um die Stühle handeln sollte, zu kommen. Die Standardfrage sei heute noch nicht ausgereizt. Hierzu erklärt die Vorsitzende, Herr Veyhle habe in seinem Bericht dargelegt, dass die aufgeworfenen akustischen Fragen im Zusammenhang mit der Bestuhlung stünden.

Zur Liquidität der Stiftung informiert EBM Dr. Lang, nach Erhebungen der Stadtkämmerei müsse die Stiftung bis zum 31. März 2002 insgesamt Zahlungen in Höhe von 3,6 Mio. DM für durchgeführte Handwerkerleistungen aufbringen. Derzeit seien 10 Mio. DM von den Gesamtprojektkosten, also ca. 1/3 der ursprünglichen Kosten, abgeflossen. Im Prinzip, und damit pflichtet er StRin Hollay bei, sei die Stiftung in der Vergangenheit immer liquiditätsmäßig in der Enge gewesen und werde dies auch in Zukunft immer sein, da die Zuschussraten des Landes nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeiten gewährt würden. Damit seien wenigsten zum Teil die Liquditätsprobleme der Stiftung zu erklären. Bisher hätte das Land ca. 3,5 Mio. DM an Zuschüssen überweisen müssen, tatsächlich bezahlt worden seien aber lediglich 1,2 Mio. DM. Mit den Mehrkosten, zu denen sich das Land ja noch gar nicht erklärt habe, habe dies nichts zu tun. Dem Gemeinderat sei 1998 bekannt gewesen, dass die Stiftung über kein Eigenkapital verfüge und dass sie von daher zum Projektbeginn Darlehen aufnehmen müsse. Bisher habe die Stiftung etwas mehr als 100.000 DM eingeworben. Die von StRin Hollay erwähnten Bundesmittel müssten zu Recht als von der Stiftung akquiriert angesehen werden. Sichergestellt werden müsste, die Liquidität der Stiftung so herzustellen, dass die nun anstehenden Rechnungen beglichen werden könnten. Bis zum Abschluss der Prüfungen sollte der Gemeinderat über den beschlossenen Kostenrahmen nicht hinausgehen. Städtische Zuschüsse sollten auf der Basis der im Rahmen der Haushaltplanberatungen beschlossenen Zusatzmittel in Höhe von 7,4 Mio. DM bezahlt werden. Ziel des Landtages müsste eigentlich sein, zunächst einmal diese Basis zu bejahen und Auszahlungen durchzuführen.

Im Rahmen des genehmigten Budgets spricht sich StR Föll dafür aus, Liquiditätshilfen zu geben, um die anstehenden Handwerkerrechnungen zu begleichen. Diese Gelder müssten, und dem stimmen StRin Hollay sowie BMin Dr. Magdowski zu, abgesichert werden (dingliche Absicherung durch das Grundstück).

Einen weiteren Vortrag von Herrn Veyhle, und dies unterstützt StRin Hollay, erbittet StR Dr. Kienzle. Der Generalbevollmächtigte soll dabei erklären, ob noch weitere Kostenreduzierung von ihm als möglich erachtet werden. Vielleicht lasse sich diese Berichterstattung in der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstandes bewerkstelligen. Im selben Zusammenhang merkt StRin Hollay an, in Ruhe müsse abgeklärt werden, welcher Standard letztlich realisiert werden müsse.

BMin Dr. Magdowski sieht die Stiftungsauflösung als die von den Anträgen verfolgte Maximallösung an. In einem ersten Schritt müssten die zusätzlichen Mittel gesichert werden. Das Regierungspräsidium sei am 4. März, und hier habe das Rechtsamt mitgewirkt, angeschrieben worden mit der Bitte, Stellung zu einer Stiftungsauflösung zu beziehen. Zugesagt worden sei, bis heute (nach einer kursorischen Prüfung) antworten zu wollen. Dies sei aber bis jetzt nicht geschehen. Gestern habe RechtsRef Schwedler im Regierungspräsidium Verhandlungen geführt. Die Frage, die sich bei der Aufhebung der Stiftung stelle, und dies könne durch die Stiftungsorgane geschehen, sei, inwieweit eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse vorliege. Im Stiftungsgeschäft seien z. B. die Erwartungshaltungen an die Eigenfinanzierung definiert. Das Stiftungsgeschäft sei aber nicht unmittelbarer Bestandteil der Stiftungssatzung. Diese komplizierte Frage müsse gekärt werden. Ein weiterer Punkt sei, ob eine Stiftung aufgehoben werden könne, wenn eine im Stiftungsgeschäft erklärte Investitionsabsicht nicht eingehalten werde. Hier sollte tatsächlich die Antwort des Regierungspräsidiums abgewartet werden, da das Regierungspräsidium als Stiftungsaufsicht eine wichtige Entscheidungsinstanz sei.

Der Stiftungsvorstand habe schon vor einiger Zeit einen Kontokorrentkredit in Höhe von 1 Mio. DM aufgenommen. Für diesen gebe es derzeit noch keine Genehmigung des Stiftungsrates und wenn, wie von der CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt, keine Genehmigung erteilt werden dürfe, habe dies weitreichende Konsequenzen für den Stiftungsvorstand. Auch mit dieser Frage habe sie das Regierungspräsidium konfrontiert.

An dieser Stelle erhält BMin Dr. Magdowski ein Fax des Regierungspräsidiums. Daraus zitiert sie:

Hinweisend auf verschiedenen von der Verwaltung gestellten Fragen sieht BMin Dr. Magdowski diese Stellungnahme als nicht zielführend für die heutige Entscheidung an. Diese Meinung wird von StR Föll nicht geteilt. Er vertritt die Auffassung, ohne zusätzliche Finanzmittel lasse sich das Projekt nicht fertigstellen, und ohne Fertigstellung lasse sich der Stiftungszweck nicht erfüllen.

Er erachtet es als richtig, alles Notwendige abzuprüfen. Im Anschluss an diese Prüfungen, die nicht unendlich lange dauern dürften, müssten auf gesicherter Basis die abschließenden Entscheidungen getroffen werden. Zumindest ansatzweise sollte bis dahin auch mit dem Land eine Klärung herbeigeführt sein, wobei die Gespräche mit dem Land sich auf das gesamte Spektrum beziehen müssten (1. und 2. Tranche sowie die Zukunft des Projektes).

Wert legt StRin Hollay auf die Sicherung des Einflusses von Stadt und Land. Die relevanten Punkte müssten in der notwendigen Zeit so abgeklärt werden, damit eine für die Zukunft tragfähige Entscheidung getroffen werden könne.

Im weiteren Verlauf spricht sich BMin Dr. Magdowski dafür aus, dass die Verwaltung einen Auftrag erhält, die zusätzlich zu gewährenden Zuschussmitteln abzusichern. Dies lasse sich relativ kurzfristig umsetzen. In einem vor ein paar Tagen beim Oberbürgermeister eingegangenen Schreiben des Wirtschaftsministeriums vertröste das Land die Stadt bei den nutzungsunabhängigen Mehrkosten auf ein Entscheidungsverfahren, das voraussichtlich erst im April abgeschlossen/ entschieden sein werde. Also nach wie vor gebe es seitens des Landes eine "Hängepartie". Ihr sei sehr an einer kurzfristigen Mittelentscheidung des Gemeinderats gelegen, unter der Voraussetzung, dass diese Gelder abgesichert seien.

Zudem führt sie aus, der CDU-Antrag beinhalte einen Auftrag an die Verwaltung mit dem Land Verhandlungen zu führen. Grundlagen für solche Verhandlungen müssten finanzielle Eckdaten sein, die von städtischer Seite aus definiert sein müssten. Nach Abschluss der Prüfung von Herrn Veyhle müsse hier entsprechend dem CDU-Antrag die Summe von max. 2,087 Mio. € als maximale Zusatzforderung Grundlage für die weiteren Verhandlungen sein. Wenn dies vom Gemeinderat nicht festgelegt würde, könnten keine zielgerichteten Verhandlungen erfolgen. Bei den weiteren Antragspunkten des genannten Antrages handle es sich um Prüfpunkte.

Nach Einschätzung von StR Föll sollte der Schlussbericht vom Generalbevollmächtigten die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Land darstellen. Nur dann könne eine konkrete Klärung angegangen werden. Auch müsse eine nochmalige Kostenprüfung, wie dies auch EBM Dr. Lang gefordert habe, durchgeführt werden. Wenn man jedoch realistisch sei, werde es bei diesem Projekt keinen Euro geben, der nicht benötigt werde.

Gegen eine Abstimmung über den CDU-Antrag spricht sich StR Dr. Kienzle aus. Seine Fraktion lehne die Antragsziffer 1 dieses Antrages ab.

Die Diskussion zusammenfassend erachtet die Vorsitzende ein Stufenverfahren für möglich. Es könne geprüft werden, ob die Stiftungsauslösung funktioniere oder nicht. Auch für diesen zweiten Fall habe sich die CDU-Gemeinderatsfraktion für einen Fortgang mit dem von Herrn Veyhle Finanzbedarf als Obergrenze ausgesprochen, wobei allerdings die städtischen Mittel Sicherungsmaßnahmen unterworfen werden müssten. Diese Tendenz entspreche durchaus dem inhaltlichen Anliegen der Stiftung. Eine Entscheidung in diesem Sinne lehnt StRin Hollay ab. Erst nach der Prüfung der von ihrer Fraktion genannten Varianten sollte eine Entscheidung über die Stiftungsauflösung herbeigeführt werden. Eine Auflösung werde von ihrer Fraktion als diskutierbar, aber nicht als zwangläufig erforderlich angesehen.

Als Mitantragstellerin des Antrages Nr. 70/2002 erklärt StRin Werwigk-Hertneck, diesem Antrag sei dann auch stattgegeben, wenn entlang des von der CDU-Gemeinderatsfraktion Vorgeschlagenen geprüft werde, ob eine Stiftungsauflösung sinnvoll sei oder nicht. In einem zweiten Punkt könnte erklärt werden, die Finanzierung werde sichergestellt, allerdings abgesichert über das Grundstück. Die Maximalsumme sei das von Herrn Veyhle Festgestellte, wobei weiter nach Kosteneinsparungen gesucht werden müsse.

Daran anknüpfend betont BMin Dr. Magdowski, wenn die Stiftung nicht aufgelöst werden könne, stelle sich die Frage der gGmbH auch nicht mehr, alledings müssten dann Sicherungsfragen beantwortet werden. Weitere Fragen, und dies gibt sie zu Prokoll, stellten sich allerdings bei einer Auflösung der Stiftung.

Abschließend fragt sie, bezogen auf ihren letzten Wortbeitrag und den letzten Beitrag von StRin Werkwigk-Hertneck, nach, ob es gegen eine entsprechende Interpretation/Modifizierung des Antrages der CDU-Gemeinderatsfraktion Gegenstimmen gibt. Sie stellt dazu fest:

Damit befürwortet der Verwaltungsauschuss entlang des Antrages der CDU- Gemeinderatsfraktion folgende Punkte:

- Die aufgeworfenen Fragen zur Stiftungsauflösung werden geprüft.
- Sollte eine Stiftungsauflösung ausscheiden, stellen sich Fragen zur Alternative "gGmbH" nicht mehr. Ansonsten werden Fragen der gGmbH, wie von EBM Dr. Lang angesprochen, noch geklärt.
- Die zusätzlich zu gewährenden Zuschussmittel werden nur gegen dingliche Sicherung gewährt, sodass unabhängig vom Schicksal der Stiftung die eingebrachten Vermögenswerte der Stadt gesichert sind.