stellen die Grundlage für das weitere Vorgehen dar und sind in Bezug auf die spezifische Situation benachteiligter Kinder konkret zu formulieren. 2. Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Kinder in Stuttgart Damit die oben genannten Zielsetzungen für alle Stuttgarter Kinder und ihre Familien erreicht werden können, sind besondere Anstrengungen für Kinder und Familien benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu unternehmen. Allen Stuttgarter Kindern – unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft – sollen erfolgreiche Bildungswege eröffnet und positive Zukunftschancen ermöglicht werden. Jedes Stuttgarter Kind soll am gesellschaftlichen Leben, an den Bildungs- und Kulturangeboten dieser Stadt teilhaben können sowie konkret darin unterstützt werden, seine Fähigkeiten zu entwickeln und Chancen zu nutzen. Dafür ist es von zentraler Bedeutung, über ein qualitativ hochwertiges und gut aufeinander abgestimmtes System zu verfügen, in dem alle relevanten Akteure – in enger Zusammenarbeit mit den Eltern – das Fundament für den gesamten Lebens- und Bildungsweg eines Kindes legen. Diesem Ziel näher zu kommen, erfordert ein Vorgehen auf drei Ebenen: 1. Konkrete Maßnahmen und Angebote zur Linderung sozialer Benachteiligung Kinder und ihre Familien sollen konkret unterstützt werden, damit negativen Auswirkungen eines Heranwachsens in prekären Lebenslagen abgefedert und Teilhabe ermöglicht wird. 2. Gangbare Wege aus der sozialen Benachteiligung Vorhandene und neue Maßnahmen müssen dazu beitragen, die Startchancen von Kindern aus vielschichtig benachteiligten Familien zu verbessern und der Bildungsarmut, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, entgegenzuwirken. 3. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Benachteiligung Präventive Maßnahmen – auch in Form der Bereitstellung einer ausdifferenzierten und den spezifischen Bedarfen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen angepassten sozialen Infrastruktur – sind notwendig, um der Entstehung und Verfestigung von prekären Lebenslagen entgegenzuwirken. Betroffene Eltern brauchen Unterstützung, um ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden. Diese Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund bereits bestehender Angebote und Initiativen aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus gilt es, die Maßnahmen an den konkreten Bedingungen vor Ort auszurichten und belastete Stadtteile bzw. Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern in prekären Lebenslagen besonders zu unterstützen. 2.1 Bestehende und aktuell angestoßene Maßnahmen Eine vorläufige Übersicht über bereits bestehende Angebote und Maßnahmen, welche auch der Unterstützung und Integration von benachteiligten Kindern und Jugendlichen dienen, findet sich im Anhang (siehe Anlage 1). Im Rahmen der Stuttgarter Bildungspartnerschaft wurden in den letzten Haushaltsplanberatungen zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auf den Weg gebracht. In der Umsetzung dieser Maßnahmen ist die spezifische Situation benachteiligter Kinder und ihrer Eltern besonders zu berücksichtigen. Die Teilnahme an einem bundesweiten Projekt „Regionales Übergangsmanagement“ (vgl. GRDrs 283/2008) ermöglicht zahlreiche neue Möglichkeiten, insbesondere benachteiligte junge Menschen frühzeitig auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und sie kontinuierlich in der Übergangsphase zu begleiten und zu unterstützen. 2.2 Neue Maßnahmen 2.2.1 Vernetzungsstrukturen „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ Um alle Maßnahmen auf den genannten drei Ebenen abgestimmt und zielgerichtet umsetzen zu können, ist ein koordiniertes Vorgehen und eine entsprechende Zusammenarbeit aller relevanter Akteure erforderlich. Diese Zusammenarbeit ist zentral ebenso wie dezentral zu organisieren und trägt die Bezeichnung: „Stuttgarter Netze für alle Kinder“. Die dezentralen Netze bauen auf die bestehenden Strukturen der ehrenamtlichen Kinderbeauftragten auf, sind auf Stadtbezirksebene angesiedelt und arbeiten dem zentralen Netz zu. Zentral wird ein „Stuttgarter Netz für alle Kinder“ gegründet, in dem alle relevanten Akteure (Stadtverwaltung, Kirchen und Wohlfahrtsverbände) zusammen arbeiten. Das zentrale Netz soll gesamtstädtische Ziele und daraus resultierende Handlungsstrategien entwickeln und geeignete Maßnahmen vorschlagen, die jeweils mit dem Gemeinderat kommuniziert werden. Ein erster Auftrag für das zentrale Netz ist die Auswertung der Empfehlungen der Strategiekonferenz Kinderarmut in Stuttgart. Die Verwaltung legt hierzu nach der Sommerpause einen Bericht vor, der die Empfehlungen entlang der Lebenslaufperspektive und der Zielsetzungen für ein kinderfreundliches Stuttgart strukturiert (siehe Anlage 2). Der Aufbau und die Begleitung der „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den relevanten Referaten und den Ämtern sowie der hauptamtlichen Kinderbeauftragten. Die Federführung für den Prozess liegt beim Jugendamt. 2.2.2 Monitoring Als zentrale empirische Grundlage für alle Maßnahmen wird zukünftig zwischen den beteiligten Ämtern (Stat. Amt, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) ein abgestimmter gesamtstädtischer Sozialbericht erstellt werden. Für die dezentralen Netze werden ergänzend in den Stadtbezirken kleinräumige Sozialraumanalysen durchgeführt. Stadtteilbezogener Entwicklungsbedarf wird in offener Bürgerbeteiligung, insbesondere in Form von Kinder- und Familienkonferenzen, ermittelt. Bei der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger werden neue sprachunabhängige Methoden berücksichtigt. 3. Initiative auf Bundesebene Das Heranwachsen unter äußerst eingeschränkten materiellen Bedingungen kann auf der kommunalen Ebene allein nicht hinreichend kompensiert oder abgefedert werden. Daher wird eine neue Regelsatzermittlung bzw. ein eigenständiges Bedarfsbemessungssystem für Kinder und Jugendliche durch den Bund von vielen Fachleuten seit langem gefordert. Die Umsetzung wird aber vermutlich noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat die Stadt Stuttgart eine Initiative bei der Bundesfamilienministerin und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales unternommen, um im Zuge der geplanten Kindergelderhöhung eine Übergangslösung auf den Weg zu bringen. Diese sieht vor, die Hälfte des Kindergeldes von der Anrechnung auf das Sozialgeld bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt freizustellen (siehe Anlage 3). Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung wird hierzu im Herbst 2008 entsprechende Vorschläge vorlegen. Dabei werden auch die von den Anträgen des Gemeinderats geforderten Vergünstigungen und ihren finanziellen Auswirkungen berechnet. Beteiligte Stellen --- Vorliegende Anträge/Anfragen 231/2008 der CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion 248/2008 der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 36/2008 der SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Anlage 1: Übersicht "Städtische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kinderarmut" Anlage 2: Beispiel: Leitziel kinderfreundliches Stuttgart Anlage 3: Brief an Frau Dr. Ursula von der Leyen, BMFSFJ