Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 509/2007
Stuttgart,
07/03/2007


Fortgang von STOP



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2007
17.09.2007
19.09.2007
24.09.2007

Bericht:


1. Der Bericht über den Verlauf der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) in der Koordinationsstruktur wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 1)

2. Von den Überlegungen der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, die nachhaltige Durchführung von Schwerpunktaufgaben im Rahmen von STOP zu gewährleisten, wird Kenntnis genommen. Es ist darüber abschließend in den Haushaltsplanberatungen 2008/2009 zu entscheiden. Dabei handelt es sich um folgenden Finanzierungsbedarf der Beratungsstellen:

a) Täterberatung durch die Sozialberatung Stuttgart e.V.

Gewährung eines jährlichen Zuschusses zukünftig ab 2008 für die Männer-interventionsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e.V.:

§ zur Täterberatung, 0.5 Stellenanteil TVöD 10 (abzüglich 3.450,-€ Eigenanteil)
25.000,- €
§ zum Gewaltsensibilisierungs-Training (GST)
12.312,- €
§ zur Finanzierung muttersprachlicher Beratung türkischer Täter
10.000,- €
Gesamt
47.312,- €

b) Hilfen für Kinder bei Gewalt zwischen den Eltern – in Abstimmung durch das Kinderschutz-Zentrum, das autonome und das städtische Frauenhaus und dem Allgemeinen Sozialdienst

Gewährung eines jährliche Zuschusses zukünftig ab 2008 für die Finanzierung von Honorarkräften in Höhe von:

  • § Kinderschutz-Zentrum: Therap. Kindergruppen, Parallelberatung,
Einzelberatung Mädchen/Jungen, (0.5 Stellenanteil TVöD Entgeltstufe 10)
28.450,- €
  • Städtisches Frauenhaus: Arbeit am Tonfeld
14.709,- €
  • § Autonomes Frauenhaus: Mädchengruppen
10.000,- €
Gesamt
53.159,- €

Der Erfolg des differenzierten Interventionsverfahrens „STOP - Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“ beruht auf der koordinierten Kooperation aller beteiligten Interventionsbereiche und deren Effizienz im Regelbetrieb. Interventionspartner sind das Polizeipräsidium Stuttgart, das Amt für öffentliche Ordnung, der Allgemeine Sozialdienst, der Krisen- und Notfalldienst, die Fraueninterventionsstelle, die Männerinterventionsstelle, das Kinderschutz-Zentrum, die Staatsanwaltschaft, die Gerichtshilfe sowie die Gerichte.

Diese verschiedenen Interventionspartner arbeiten gemeinsam an einer wirkungsvollen Gewaltprävention und –intervention. Ziel ist der Abbau bzw. die Verhinderung häuslicher Gewalt sowie die zeitnahe Beratung und Hilfestellung für Opfer und Täter/innen.

Um weitere Gewalthandlungen der Täter/innen zu verhindern und ihnen einen Weg aus der Gewaltspirale aufzuzeigen, sowie zum Schutz der Familien ist die Männerberatung (MIS) ein unerlässlicher Interventionspartner im Rahmen von STOP. Bisher wurde eine 0,5 Stelle dauerhaft, eine notwendige zusätzliche 0,5 Stelle allerdings nur befristet gefördert.

Ein besonderes Augenmerk gilt den Belangen der Kinder. In Stuttgart sind bei Polizeieinsätzen gegen häusliche Gewalt in über 65 % der Fälle Kinder betroffen.
Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen gelernt, Gewalt selbst erlebt oder beobachtet haben, neigen später dazu, selbst gewalttätig zu sein beziehungsweise Opfer von Partnergewalt zu werden. Um diesen Gewaltkreislauf zu durchbrechen, ist es notwendig, im Interesse der Kinder unterstützend tätig zu werden. In Stuttgart gibt es hierzu seit 2005 vom Kinderschutz-Zentrum, dem städtischen Frauenhaus und dem autonomen Frauenhaus vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. drei aufeinander abgestimmte Projekte für Kinder, die bisher befristet gefördert wurden.

Um den Erfolg der wirkungsvollen Gewaltprävention und -intervention im Bereich Täterarbeit und Kinderschutz zu erhalten, bedarf es der dauerhaften Bereitstellung der bisher befristet zur Verfügung gestellten Mittel.

Für den Bereich der Täterarbeit und der Arbeit mit den betroffenen Kindern ergeben sich jährliche Gesamtkosten in Höhe von 100.471,- €.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, SJG, SO und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet






Dr. Wolfgang Schuster




Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Organigramm Interventionsverfahren
Anlage 3: Kalkulatorische Kosten der Männerinterventionsstelle (MIS)
Anlage 4: Zeit und Kostenaufstellung Mädchengruppe
Anlage 5: Kostenkalkulation Arbeit am Tonfeld




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Vorlage5092007.pdf