Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1412/2007
Stuttgart,
01/29/2008



Förderrichtlinien für Literatur und Musik



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.01.2008
13.02.2008



Beschlußantrag:

1. Die ab dem Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung gestellte Fördersumme für Literatur- und Musikprojekte in Höhe von 220.000 Euro wird auf die beiden Fachbereiche Literatur und Musik wie folgt aufgeteilt: Literatur 70.000 Euro und Musik 150.000 Euro.

2. Für Jubiläen und Sonstiges werden hiervon im Bereich Literatur 2.000 Euro und im Bereich Musik 3.000 Euro vorgehalten (s. Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und Organisationen vom 18. Juli 1996).

3. Die in Anlage 2 abgedruckte Richtlinie zur Förderung von Literaturprojekten in Stuttgart wird beschlossen. Sie tritt am 1. März 2008 in Kraft.

4. Die in Anlage 3 abgedruckte Richtlinie zur Förderung von Musikprojekten in Stuttgart wird beschlossen. Sie tritt am 1. März 2008 in Kraft.

5. Die in den Anlagen 4 und 5 vorgeschlagene Besetzung der Fachjurys wird beschlossen.

6. Die Richtlinien werden erstmals für den Förderzeitraum ab dem 01.06.2008 bis zum 31.12.2008 angewandt.

7. Der Aufwand für die nach diesen Richtlinien zu bewilligenden Zuwendungen und die Ausgaben für die Jurys wird gedeckt aus Mitteln des jeweiligen Verwaltungshaushaltes bei Fipo 1.3410.7080.000 (für Literaturprojekte) und bei Fipo 1.3320.7080.000 (für Musikprojekte).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatung beschlossen, die für die Literatur- und Musikförderung zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen, mit dem Ziel, Innovationen gezielt und nachhaltig zu fördern.

Unter Berücksichtigung der in den Haushaltsplanberatungen formulierten Ziele ist die Ausarbeitung der beiliegenden Förderrichtlinien erfolgt.

Finanzielle Auswirkungen

Für eine Erhöhung der frei verfügbaren Mittel auf insgesamt 220.000 Euro im Jahr wurden im Jahr 2008 165.000 Euro und im Jahr 2009 121.000 Euro zusätzlich veranschlagt.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsanträge Nr. 474/2007 der CDU-Gemeinderatsfraktion und Nr. 579/2007 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Richtlinie für Literaturprojekte
Anlage 3: Richtlinie für Musikprojekte
Anlage 4: Besetzung der Fachjury Literatur
Anlage 5: Besetzung der Fachjury Musik

Anlage 1 zur GRDrs 1412/2007

Ausführliche Begründung:


Bisherige Förderung

Dem Fachbereich Literatur standen im Haushaltsjahr 2007 26.900 Euro zur Verfügung. Insgesamt wurden 2007 16 Projekte gefördert.

Für den Musikbereich standen im Haushaltsjahr 2007 insgesamt 66.600 Euro freie Projektmittel zur Verfügung (weitere im Haushaltsplan ausgewiesene Projektmittel sind durch andere Richtlinien bzw. Gemeinderatsbeschlüsse gebunden). Es wurden insgesamt 29 Projekte im Musikbereich unterstützt (E-Bereich: 20 Projekte, Jazz, Rock, Pop: 9 Projekte).

Da in den Bereichen der Literatur und Musik zahlreiche Einrichtungen seit vielen Jahren institutionell gefördert werden, haben es nachwachsende Initiativen in diesem System des „closed shop“ schwer. Daher ist es notwendig, gerade diese Initiativen durch eine zielgerichtete Projektförderung zu unterstützen. Die Optimierung einer solchen Projektförderung soll durch die Anwendung der vorliegenden Richtlinien erreicht werden.


Aufteilung des Innovationsfonds

Die beiden Fachbereiche Literatur und Musik erhalten durch den Innovationsfonds eine beträchtliche Steigerung ihrer Projektgelder. Diese Absicht einer qualitätsorientierten, nachhaltigen, grundlagen- und nachwuchsorientierten Förderung bietet beiden Fachbereichen die Möglichkeit, sich verstärkt der Förderung innovativer und qualitativ herausragender Projekte zu öffnen.

Literatur und Musik stellen keinen homogenen Bereich wie Theater und Tanz dar. Musik alleine untergliedert sich in drei Bereiche: E-Musik, Musikalische Breitenarbeit/Laienmusik und Rock, Pop, Jazz. Die inhaltlichen Parallelen zwischen den Bereichen Literatur und Musik sind – im Gegensatz zu Theater und Tanz – nur sehr rudimentär gegeben. Daher ist die Einrichtung je einer eigenen Fachjury für den Bereich Literatur und Musik sinnvoll, um eine adäquate Bewertung eingereichter Projekte zu gewährleisten.


Zukünftige Förderung

Mit den erarbeiteten Richtlinien für die Fachbereiche Literatur und Musik sollen neue Möglichkeiten der Förderung geschaffen, innovative und künstlerisch herausragende Projekte gefördert und der Erfolg wichtiger Einrichtungen durch besondere Projektmittel dauerhaft gesichert werden.

Durch die Richtlinien wird ein Instrument geschaffen, mit dem ein positiver Entwicklungsschub für die Stuttgarter Literatur- und Musiklandschaft zu erwarten ist.


An die Ausweitung der Literatur- und Musikförderung für besonders innovative und qualitätsvolle Projekte ist unter anderem die Erwartung geknüpft, die bislang oftmals ausgebliebene überregionale Beachtung und Präsenz der Szene auf Festivals, Literatur- oder Musiktagen u. a. zu befördern.


Förderarten

Neben der bisher schon praktizierten Förderung von Einzelprojekten wird im Rahmen dieser Richtlinien die Möglichkeit einer mehrjährigen Konzeptförderung als Neuerung eingeführt. Damit wird dem Wunsch und dem Bedarf der Szene hinsichtlich Planungssicherheit, Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung Rechnung getragen.


Fachjurys

Die Richtlinien sehen vor, dass die Fördergelder in beiden Fachbereichen zukünftig über eine unabhängige Fachjury vergeben werden. Die Fachjury soll einmal im Jahr tagen. Im Anschluss an die Sitzung wird den kulturpolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen des Gemeinderates das Ergebnis der Jurysitzung vorgestellt. Dieses Ergebnis wird jeweils in einer Mitteilungsvorlage dem Ausschuss für Kultur und Medien und dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zur Kenntnis vorgelegt.


Übergangsregelung

Die Richtlinien treten zum 1. März 2008 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die Richtlinien der Szene verbindlich bekannt gegeben und der Projektförderung zugrunde gelegt werden.

Da die Antragsteller ausreichend Zeit haben sollten, ihre Anträge zu erarbeiten, ist der erste Einreichungstermin der 1. April 2008.

Angedachte und schon eingereichte Projekte müssen jedoch auch im dem Interimszeitraum beschieden werden. Aus diesem Grund wird die Kulturverwaltung nach dem bisherigen Verfahren über Förderanträge für Projekte bis einschließlich Ende Mai 2008 entscheiden.


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