Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
226/2006
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 17.05.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Trägerschaft Stadtteilzentrum COOP,
Heilbronner Straße

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.04.2006, öffentlich, Nr. 122

Ergebnis: Vertagung

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 05.04.2006, GRDrs 226/2006.

StR Wölfle (90/GRÜNE) nimmt wegen der Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

Für ihre Fraktion beantragt StRin Feindor (90/GRÜNE), die Trägerschaft nicht wie im Beschlussantrag enthalten der Evangelischen Gesellschaft, sondern dem Jugendhausverein zu übergeben. Dies begründend trägt sie vor, für das Stadtteilzentrum werde zunächst nur eine 0,5-Stelle vorgesehen und der Jugendhausverein sei vor Ort bereits mit dem Hort an der Pragschule im Stadtteil vertreten. Durch diesen Hintergrund könne dieser Träger das Eine oder Andere mehr bewegen. Zudem sei der vorhandene Kontakt zur Schule vorteilhaft. In diesem Fall sollte die Trägerpluralität hinten anstehen. Dies würde nach Auffassung ihrer Fraktion insbesondere der Entwicklung des Stadtteilzentrums zu Gute kommen.

Dieser Antrag findet laut StRin Ripsam (CDU) die Unterstützung der CDU-Gemeinderatsfraktion. Für seine Fraktion erklärt StR Kanzleiter (SPD), gegen keinen der beiden Träger sei etwas einzuwenden. Als störend werde allerdings empfunden, dass die aus der Nutzwertanalyse sich ergebende eindeutige Reihenfolge nach dem heute Gehörten nicht sachgerecht zu sein scheine. Notwendig sei eine sachbezogene Entscheidung und dabei spiele die örtliche Vernetzung, aber auch das fachliche Profil eines Trägers eine Rolle. Nach seiner Auffassung ist es in Zukunft notwendig, bei solchen Vorgängen grundsätzlichere Überlegungen vorzunehmen.

Von Herrn Pfeifle wird eingeräumt, der Argumentation von StRin Feindor (90/GRÜNE) könne viel abgewonnen werden. Grundsätzlich stelle die Trägerpluralität ein wichtiges Gut dar. Von dieser Trägervielfalt sei aber durchaus schon in der Vergangenheit abgerückt worden (z. B. Entscheidung des Gemeinderates, nur ein Träger an Schulen). Der Stadtteil, in dem sich das COOP-Gelände befinde, sei verhältnismäßig klein und eng umgrenzt. Dort könne sehr wohl die Trägervielfalt hinterfragt werden. Wenn allerdings der gesamte Stuttgarter Norden betrachtet werde sei eine Trägervielfalt unverkennbar.

Wenn der Argumentation des Antrages schon früher gefolgt worden wäre, hätte eigentlich der Hort und das Stadtteilzentrum gemeinsam ausgeschrieben gehört. Wenn heute gesagt werde, dem Antrag werde gefolgt, müsse das Jugendamt künftig im Vorfeld solcher Ausschreibungen intensivere Überlegungen anstellen. Dem Jugendhausverein könne aufgrund seiner Fachlichkeit die Trägerschaft übergeben werden.


EBM Föll stellt aufgrund des Änderungsantrages von StRin Feindor folgenden geänderten Beschlussantrag zur Abstimmung (Änderung ist fett dargestellt):

Die Betriebsträgerschaft für das Stadtteilzentrum im COOP-Gebiet, Heilbronner Straße 109, wird dem anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe Stuttgarter Jugendhausverein e. V. übertragen.

Dazu stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den geänderten Beschlussantrag bei 10 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich.