Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 235/2007
Stuttgart,
11/05/2007



Planung der Umstrukturierung der Werner-Siemens-Schule und Kaufmännischen Schule Nord nach Auszug des Berufsfeldes Informationstechnik in die neue IT-Schule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.11.2007
21.11.2007



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe der erforderlichen freiberuflichen Leistungen
2. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, mit dieser Firma einen Beratervertrag mit freiberuflich Tätigen in der üblichen Form abzuschließen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat die Grundsatzentscheidung mit Beschluss der GRDrs 361/2007 „Sanierung und Neustrukturierung des Schulzentrums Heilbronner Str. 153/155 (Werner-Siemens-Schule und Kaufmännische Schule Nord)“ gefasst und die Fortsetzung der konkreten Planungen bis zur Leistungsphase 3 freigegeben. Die Umstrukturierung des Schulzentrums Heilbronner Straße ist die logische Folge der Teilung der Werner-Siemens-Schule zum Schuljahr 2007/08. Im Hinblick auf die anstehende Umstrukturierung wurden seither unabdingbar notwendige Brandschutz- und Modernisierungsmaßnahmen zurückgestellt.

Das Büro GUS wurde am 5.12.2006 damit beauftragt, eine zukunftsgerichtete Umstrukturierungskonzeption für die beiden betroffenen Schulen unter Berücksichtigung der künftigen Schülerentwicklungen und den pädagogischen Erfordernissen z.B. an neue Lehrpläne in enger Zusammenarbeit mit den beiden Schulen zu erarbeiten.
Dieser Machbarkeitsbericht liegt zwischenzeitlich vor und dient als Grundlage für die weiteren Planungen und die Kostenschätzung für die Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Der in enger Zusammenarbeit mit den Schulen erarbeitete Raumtypenkatalog muss für die Planung der Baumaßnahmen konkretisiert werden und in ein Raumbuch münden. Das Büro GUS wird in Fortführung seines Berichts Angaben zu bau- und haustechnischen Anforderungen auch unter Einbeziehung der städtischen Standards der beschriebenen Raumtypen machen.

Als weitere Leistung soll GUS eine Konzeption für die phasenweise Umsetzung der Baumaßnahmen im Gebäudekomplex in Abstimmung mit den betroffenen Schulen, dem Schulverwaltungsamt, dem Hochbauamt und dem vom Hochbauamt beauftragten Ingenieurbüro erarbeiten. Dazu wird untersucht, wie die Belegung je Raum so modifiziert werden kann, dass sich entsprechend groß dimensionierte, freigestellte Raumfolgen bzw. Bereiche abbilden lassen, in denen sinnvolle Pakete der Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen erfolgen können unter Beibehalt des Schulbetriebs.

Finanzielle Auswirkungen

Der Honoraranspruch beträgt 21.866,25 € brutto. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung bei AHSt. 1.2400.5010.000 sowie 1.2410.5010.000. Zusammen mit dem Honoraranspruch aus der 1. Beauftragung in Höhe von 49.980 € ergibt sich ein Gesamtbetrag, der den Grenzwert der Entscheidungsbefugnis des Referats überschreitet.


Beteiligte Stellen

Referat WFB und das Rechnungsprüfungsamt haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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Vorlage2352007.pdf