Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 668/2003
Stuttgart,
07/04/2003



"Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.07.2003
14.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Den Leitlinien zum weiteren Vorgehen auf der Grundlage der Fördermodalitäten des Landes zum Bundesförderprogramm wir grundsätzlich zugestimmt – dies in Kenntnis der Tatsache, das die volle Umsetzung der einzelnen Projekte dieser Leitlinien zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf im Schulverwaltungsamt und Jugendamt zwangsläufig nach sich zieht.

2. Vom Rahmenpapier der Verwaltung im Vorfeld der Veröffentlichung dieser Fördermodalitäten wird Kenntnis genommen.

3. Von den Fördermodalitäten des Landes zum Bundesförderprogramm für den Ausbau von Ganztagesschulen und Ganztagesbetreuungsangeboten wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Im Zusammenhang mit dem “Investitionsprogramm des Bundes Zukunft Bildung und Betreuung 2003 – 2007” (IZBB) sind die Diskussionen zum Ausbau von Ganztagesschulen und –betreuungseinrichtungen wieder intensiv aufgenommen worden.

Die Definition einer Ganztagesschule ist Aufgabe des Landes. Von dieser Definition hängen die Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau von Ganztageseinrichtungen ab. Die Schulverwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit Kultusministerium und Staatlichem Schulamt im Frühjahr diesen Jahres die Möglichkeiten einer bestmöglichen Nutzung der verschiedenen Fördermöglichkeiten ausgelotet. Auf dieser Grundlage wurde ein Rahmenpapier (Anlage) erstellt, das nunmehr – nach der Veröffentlichung der Fördermodalitäten des Landes – durch Leitlinien konkretisiert werden kann.

Mit Rundschreiben vom 2. Juni 2003 hat der Städtetag Baden-Württemberg über die Fördermodalitäten des Landes zum Bundesförderprogramm informiert. Danach wird nunmehr mit zwei Ganztagesschulbegriffen operiert:


a) Ganztagesschulen im Sinne der Landespolitik – mit zusätzlichen Lehrerressourcen, finanziert durch das Land: ü Vorzugsweise in Hauptschulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellungen (der Schulträger muss die Betreuung finanzieren, hierzu gibt es wiederum Landeszuschüsse - s.u.),

ü in Ausnahmefällen auch Grundschulen in Verbindung mit diesen Hauptschulen (ohne Zuschüsse für die Betreuungszeiten),

ü Realschulen und Gymnasien werden derzeit nicht genehmigt, das heißt, hier werden auch keine zusätzlichen Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.


b) Ganztagesschulen im Sinne des “Investitionsprogramms des Bundes Zukunft Bildung und Betreuung 2003 – 2007” (IZBB) – ohne zusätzliche Lehrerdeputate durch das Land (Anlage): ü Künftig gibt es weiter gefasste Fördermodalitäten für die bereitgestellten Investitionsmittel (einmalige Förderung) des Bundes (90 % der festgestellten erforderlichen Investitionen – 10 % sind vom Schulträger zu übernehmen), hierunter fallen auch Horte, wenn sie gemeinsam mit Grundschulen ein pädagogisches Konzept ausweisen.

ü Gefördert werden Investitionsvorhaben (Neubauten, Erweiterungen, Sanierungen und Ausstattungen), die seit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung (1. Januar 2003) begonnen wurden. ü Die Anträge auf IZBB-Mittel können für das Jahr 2003 bis zum 31.12. 2003 gestellt werden, in den Folgejahre 2004 bis 2007 sollen die Anträge jeweils bis zum 31. Januar beim Oberschulamt vorgelegt werden. Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung des Rahmenpapiers vom April 2003 sowie des Antrags der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 138 vom 27. 05. 2003 schlägt die Verwaltung die unterlegten Leitlinien vor.

Mit den dort vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgt die Stadt weiter konsequent das Ziel einer kinder- und familienfreundlichen Stadt und ergreift aktiv Maßnahmen, um der demografischen Entwicklung entgegen zu wirken.

Trotz der in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen durch Bund und Land geht die Stadt damit weitreichende finanzielle Eigenverpflichtungen ein, für die sie laufend aufkommen muss.


Personelle Auswirkungen:

Da die Bundesmittel zwar verteilt bis 2008, aber doch zeitlich nur begrenzt zur Verfügung gestellt werden (die Vorhaben müssen bis 31. Dezember 2008 fertiggestellt sein), müssen die Stufenkonzepte relativ zügig erarbeitet und, sofern die Finanzierung sichergestellt werden kann, auch rasch umgesetzt werden. Der Zeitaufwand hierfür ist hoch, da diese Projekte einen hohen Abstimmungsaufwand mit vielen Beteiligten erfordern. Die verschiedenen Projekte müssen zudem parallel laufen.

Neben der großen Zahl der bereits laufenden Projekte vor allem im Bereich der Beruflichen Schulen ist dies mit dem vorhandenen Personal in der Abteilung Schulentwicklungsplanung, Schulbauten nicht zu schaffen. Die übrigen Projekte lassen sich auch nicht für die Dauer von zwei bis vier Jahren “schieben”. Dies gilt auch für das Jugendamt.


Finanzierung:

Die hier dargelegten Leitlinien stellen lediglich einen Richtungsbeschluss für die Aufträge an die Verwaltung dar, mit dem noch keine Entscheidung über die Finanzierung im Einzelfall getroffen wird. Die Kosten können derzeit nur grob geschätzt werden. Sie sind vor allem abhängig von den jeweiligen pädagogischen Konzepten der einzelnen Schulen, die an einer Ganztagesbetreuung interessiert sind.

Erst nach Erarbeitung der Stufenpläne sind genauere finanzielle Aussagen möglich. Die Finanzierung muss daher erst im Einzelfall durch konkrete Sachbeschlüsse gesichert werden.

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Referat KBS

Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 138/2003 vom 27.05.2003







Dr. Wolfgang Schuster



Anlagen

Leitlinienpapier
Rahmenpapier
Fördermodalitäten des Landes zum Bundesförderprogramm
Übersicht über Hortangebote, die 2003/4 an Schulen oder in deren Einzugsbereich angesidelt werden