Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
384
14
VerhandlungDrucksache:
344/2005
GZ:
OB 1503-00
Sitzungstermin: 05.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Murawski
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Förderung "nachhaltiges Bürgerengagement"
in Stuttgart

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 28.09.2005, GRDrs 344/2005.


StRin Wüst (SPD) merkt an, begrüßt werde, dass der Begriff "Lokale Agenda" wenigstens noch in der Bezeichnung der Initiative Riedenberg, Heumaden, Sillenbuch auftauche. Sie stellt folgende Fragen:

1. Warum wird nicht auch anderen Stadtbezirken die Möglichkeit als Modellträger eingeräumt (Münster habe Interesse signalisiert)?

2. Wie können die Bezirksvorsteher, welche ohnehin schon sehr überlastet sind, die Ziele und Empfehlungen verfolgen, welche aufgrund der gutachterlichen Analysen formuliert sind (z. B. qualitative Wirtschaftsentwicklung im Stadtbezirk, Transparenz, etc. / hier bestehe die Gefahr, dass die Bezirksvorsteher überfordert sein könnten)?

Zudem bittet Sie, die in der Ziffer 2 der Vorlage dargestellte Finanzierung zu erläutern.

In der Folge trägt EBM Föll vor (zu Frage 1), die vier Modellprojekte seien vom Gemeinderat beschlossen. Von daher stelle sich für die Verwaltung nicht die Frage, weitere Modellprojekte aufzulegen. Von Modellprojekten könne nur gesprochen werden, solange keine flächendeckende Einführung erfolge. Die Verwaltung, und damit greift er die zweite Frage auf, sehe bei den Bezirksvorstehern keine Gefahr der Überforderung. Die Landeshauptstadt verfüge in allen Stadtbezirken über außerordentlich leistungsfähige Bezirksvorsteher. Zur Finanzierungsfrage räumt er zum 2. Absatz der Ziffer 2 der Vorlage ein, hier sei die Vorlage etwas missverständlich. Die Verwaltung wolle zum Ausdruck bringen, dass die in der Anlage im Zusammenhang mit der Förderung bürgerschaftlicher Initiativen für die nachhaltige Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements aufgeführten Empfehlungen aus den vorhandenen Stadtbezirksbudgets finanziert werden könnten. Dass dort Mittel vorhanden seien, zeigten die zwischenzeitlich aus den Bezirksbudgets übertragenen Haushaltsreste, welche höher seien als ein Jahresetat. Dies sei aber per se nicht zu kritisieren, da den Stadtbezirken ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt worden sei, für größere Projekte (z. B. Stadtbezirksjubiläen) über Jahre Ansparungen vorzunehmen. Sollte die Notwendigkeit gesehen werden, die Modellprojekte im Jahr 2006 bzw. auch im Jahr 2007 fortzuführen, müsste die Finanzierung in den Haushaltsplanberatungen thematisiert werden, da dafür im Etatentwurf keine Mittel vorhanden seien.

Vom Vorsitzenden erhält StR Kanzleiter (SPD) die Auskunft, wie häufig bei Themen, die der Oberbürgermeister für sehr bedeutsam ansehe, habe der Oberbürgermeister auch die GRDrs 344/2005 selbst unterzeichnet.

Von BM Murawski wird ausgeführt, sicherlich seien alle Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorsteher sehr engagiert und sehr leistungsfähig und im zur Beratung anstehenden Bereich habe der Gemeinderat eine kluge Entscheidung getroffen, die Aufgaben der Lokalen Agenda auf die Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorsteher zu übertragen. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass die Belastung der Bezirksvorsteherinnen/Bezirks-vorsteher und ihrer Stellvertreterinnen/Stellvertreter trotz aller Entlastungen durch Neuerungen bei Hartz IV im allgemeinen gesellschaftlichen Bereich des Stadtteil-/Bezirksmanagements so zugenommen hat, dass dem bei den Haushaltsplanberatungen Rechnung getragen werden muss.

Wert legt StR Barg (CDU) darauf, dass bei den den Bezirksbeiräten zur Verfügung stehenden Mitteln für die nachhaltige Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verstärkt darauf geachtet wird, dass es sich wirklich um Projekte handelt, die bürgerschaftliches Engagement zum Inhalt haben. Er bekräftigt die Notwendigkeit, den Bezirken im Blick auf größere Projekte die Möglichkeit einzuräumen, Mittel anzusparen. Nicht zum bürgerschaftlichen Engagement zählt er beispielhaft die Schließung einer Lücke im Fahrradwegenetz oder die Anlegung eines Grünzuges.

StR Wölfle (90/GRÜNE) berichtet im selben Zusammenhang, in Gesprächen mit Bezirksbeiräten sei deutlich geworden, dass sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung dieser Mittel und auch sehr große Unsicherheiten bei der Mittelverteilung existierten. Er nennt als Beispiel solcher Mittelverwendungen die Ausstattung von Musikvereinen. Hier wäre es wohl gut, und dies findet die Unterstützung von StR Barg, wenn sich der Gemeinderat auf eine Handreichung einigen könnte. Laut EBM Föll ist ein Rahmen für die Mittelverwendung bereits definiert. So würden insbesondere Doppelförderungen ausgeschlossen. Im Übrigen sei es der Wunsch des Gemeinderates gewesen, den Bezirksbeiräten weitgehende Freiheiten zu geben. In den einzelnen Stadtbezirken gebe es unterschiedliche Definitionen. Auch unterschiedliche politische Mehrheiten in den Bezirksbeiräten könnten sich in den Mittelverwendungen niederschlagen. Bisher könne aber nicht festgestellt werden, dass durch diese Praxis ungleiche Lebensverhältnisse in den 23 Stuttgarter Stadtbezirken entstanden seien. Sobald diese Gefahr bestehe, würde sich die Verwaltung an den Gemeinderat wenden, um zu einer engeren Definition der Mittelverwendung zu kommen.

Natürlich, so StR Kanzleiter, müsse eine Abgrenzung zu investiven Projekten vorhanden sein. Seine Fraktion habe hier großes Vertrauen gegenüber den Bezirksbeiräten. Gewährleistet werden müsse aber, dass Anträge aus der Bürgerschaft, die bei den Bezirksämtern eingingen, zumindest die Bezirksbeiräte erreichten. Solche Anträge dürften von Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorstehern nicht im Alleingang abgelehnt werden. Hierzu betont BM Murawski, dass solche Anträge nicht an die Bezirksbeiräte weitergegeben würden sei ihm nicht bekannt. Die Bezirksbeiräte hätten sich selbst Förderkriterien vorgegeben. Diese seien, und dieses spreche für das Verantwortungsbewusstsein der Räte, so eng gefasst, dass diese mit zu den Übertragungseffekten führten. In seinen regelmäßigen Besprechungen mit den Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorstehern und in seinen Besuchen der Bezirksbeiräte problematisiere er dies zwischenzeitlich, indem er anrege, über den eng gesetzten Rahmen nachzudenken. Wie vom Gemeinderat gewünscht, könnten in diesem Bereich die Bezirksbeiräte bekanntlich eigenständig entscheiden. Vermutungen über willkürliche Mittelverwendungen halte er für unberechtigt. Diese würden immer wieder von denjenigen geäußert, deren Anträge abschlägig entschieden worden seien.

Das Ganze zeige, dass vielleicht erneut, bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke und bezogen auf eine Definition zur Mittelverwendung darüber geredet werden sollte, einen weiter gefassten Begriff für bürgerschaftliches Engagement zugrundzulegen, um wirklich zu dem zu kommen, was alle Beteiligten wollten, nämlich dass die Mobilisierung des jeder Politik überlegenen Know-hows und Verstandes des Volkes für die Projekte gelinge.


Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der GRDrs 344/2005, ohne dass sich Widerspruch erhebt, Kenntnis.