Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Finanz- und Beteiligungsreferat
Technisches Referat

Gz: A/F/T
GRDrs 1102/2002
Stuttgart,
12/05/2002



Organisation und Abwicklung von Hochbauprojekten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Verwaltungsausschuß
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
11.12.2002
29.01.2003
05.02.2003
19.02.2003



Beschlußantrag:
  1. Vom Konzept (Anlage 1) zur künftigen Organisation und Abwicklung von Hochbauprojekten (einschließlich der Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings) wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende Mai eine Neufassung zentraler Regelungen (bisher Hochbauerlass) vorzulegen sowie konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie die Maßnahmen zur Abwicklung von Hochbauprojekten organisatorisch umgesetzt werden können. Dies umfasst sowohl alternative Organisationsmodelle für das Hochbauamt als auch die Einrichtung und organisatorische Zuordnung einer Stelle für Investitionscontrolling. Hierbei werden auch die Erkenntnisse aus dem Städtevergleich einbezogen.

3. Ebenfalls bis Ende Mai 2003 werden Vorschläge für die Optimierung des verwaltungsinternen Berichtswesens einschl. einer lückenlosen, aktuellen Änderungsdokumentation erarbeitet, ebenso Vorschläge für ein elektronisches Berichtswesen für den Gemeinderat und die Verwaltungsspitze.

4. Bis zur nächsten Sitzung werden dem Ausschuss mindestens zwei Angebote für eine externe Beratung bei der Konkretisierung der o.g. Vorschläge vorgelegt.


Begründung:


1. Ausgangslage

Die Verwaltung wurde anlässlich der Kostenentwicklungen bei städtischen Projekten zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Organisation und der Abwicklung von Hochbauprojekten aufgefordert (Antrag Nr. 164/2002 vom 06.05.2002 der SPD-Fraktion, Nr. 355/02 vom 11.10.02 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Antrag Nr. 356/02 vom 14.10.02 der FDP/DVP-Fraktion, Antrag Nr. 369/2002 vom 25.10.02 der CDU-Fraktion).

Auf der Grundlage der o.g. Anträge erarbeitete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Firmen Ernst & Young/Prof. Weiss & Partner und Drees & Sommer, dem Technischen Referat, Hochbauamt, Stadtkämmerei sowie Haupt- und Personalamt Vorschläge zur Optimierung der Organisation von Hochbauprojekten. Die Federführung wurde durch Entscheidung des Referentenkollegiums vom 24.10.2002 dem Referat A übertragen, das damit die Stabsstelle "Verwaltungsreform, Leistungscontrolling und Qualitätsmanagement" beauftragte.


2. Vorgeschlagene Änderungen

Die in der Arbeitsgruppe zwischen dem 28.10. und 27.11.2002 in fünf Sitzungen erarbeiteten Vorschläge sind in Anlage 1 ausführlich dargestellt. Neben dem neu gestalteten Ablauf von Hochbauprojekten ist in einem Ablaufschema das bisherige Verfahren nach dem Hochbauerlass dem neuen Verfahren gegenübergestellt. Die wichtigsten Änderungen sind:

2.1 Grundsätzliches


2.2 Vorprojektphase


2.3 Vor- und Entwurfsplanung

Bisher beinhaltet der Raumprogrammbeschluss laut Hochbauerlass automatisch auch den Auftrag zur Weiterplanung. Anstelle dieser Automatik sollte künftig unter dem Gesichtspunkt der realistischen Finanzierbarkeit und der Dringlichkeit ebenfalls durch die Referate T und F projektbezogen über eine Freigabe der Weiterplanung bis Leistungsphase 3 (im Konfliktfall durch Referentenkollegium) erneut entschieden werden.


2.4 Externe Projektsteuerung

Über die Beauftragung externer Projektsteuerer wird künftig in der Vorplanungsphase jeweils von Fall zu Fall entschieden. Der nachfolgende Kriterienkatalog ist dabei eine grobe, unverbindliche Entscheidungshilfe. Mindestens zwei der unten aufgeführten Kriterien sollten erfüllt sein:

- Projekte mit Baukosten > 6 Mio. Euro (incl. MWSt.)
- Komplexe Bauvorhaben mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen

- Komplexe Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen
- Bauvorhaben mit sehr engem Kosten- und/oder Terminrahmen
- Bei Kapazitätsengpässen beim Hochbauamt
- Bei unaufschiebbaren Vorhaben und fehlenden personellen Umschichtungsmöglichkeiten


2.5 Schlussrechnungen

Künftig wird eine zeitnahe Abrechnung der Projekte nach Vorlage von 90% der Schlussrechnungen durch einen vorläufigen Projektabschluss nach max. 12 Monaten angestrebt. Für die restlichen 10% wird vom Projektleiter eine Risikobewertung durchgeführt.


3. Vorteile eines Bauinvestitionscontrollings



4. Verfahren zur Aufnahme von Vorhaben in die Haushalts- bzw. Finanzplanung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich das bisherige Haushaltsverfahren bewährt hat und deshalb in seiner Grundstruktur beibehalten werden sollte. Auch künftig soll daran festgehalten werden, dass die Finanzierungsentscheidungen im Zuge der Haushaltsplanberatungen in gebündelter Form (“Rote und Grüne Listen”) gleichzeitig getroffen werden, weil nur so eine finanzpolitisch sinnvolle Priorisierung möglich ist. Dagegen kann die Feststellung der Haushaltsreife verwaltungsintern theoretisch fortlaufend durch das künftig dafür zuständige Bauinvestitionscontrolling getroffen werden.

Unverändert gilt: Die in § 10 Absatz 3 GemHVO verankerten und im Hochbauerlass konkretisierten Kriterien für die Aufnahme von Projekten in den Haushalt bzw. in die Finanzplanung können grundsätzlich nicht zur Disposition gestellt werden. Ein Vorhaben kann weiterhin nur dann in den Haushalt aufgenommen werden, wenn insbesondere die Planung bis Leistungsphase 4 und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegen. Für die Aufnahme in die Finanzplanung ist insbesondere ein förmlich festgestelltes Raumprogramm und eine qualifizierte Kostenschätzung nach DIN 276 notwendig.

Neu ist, dass das Baucontrolling im Rahmen der Vorbereitung der Finanzierungsentscheidung als neutrale Instanz feststellt, ob die vorgenannten Kriterien termingerecht vorliegen.


5. Städteumfrage

Eine Städteumfrage zum Thema Einrichtung und Ausgestaltung eines Bauinvestitionscontrollings wurde begonnen, sie konnte in der Zeitkürze noch nicht abgeschlossen werden. Sobald eine Auswertung vorliegt, wird sie den Mitgliedern des Reform- und Strukturausschusses und des Verwaltungsausschusses gesondert zugeleitet.


6. Weiteres Vorgehen

Nach Billigung der bisher erarbeiteten Vorschläge durch den Gemeinderat werden diese anschließend von der Verwaltung umsetzungsreif konkretisiert. Dazu gehören beispielsweise

- die Erarbeitung von projektbezogenen Handlungsanweisungen und Leitfäden (als Ersatz für den Hochbauerlass).

- Regelungen, wer den Bedarf für ein Vorhaben meldet, welchen Inhalt die Bedarfsmeldung hat und an welcher Stelle diese zusammenlaufen (Vorschlag: Der Bedarf an Vorprojekten wird über die Amtsleitungen und Referate an das BIC gemeldet).

- Regelung, wer nach Prüfung durch das Bauinvestitionscontrolling über die Freigabe oder Ablehnung von Planungsaufträgen in dieser Phase entscheidet (Vorschlag: Referate T und F, im Konfliktfall das Referentenkollegium). Hierbei sollten auch die Themen Städtevergleich, Organisationsmodelle für das Hochbauamt und Mitarbeiterqualifizierungsprogramme berücksichtigt werden.

Dafür wird ein Zeitraum von ca. 4 Monaten benötigt. Es wird vorgeschlagen, ein renommiertes und erfahrenes Beratungsunternehmen hinzuzuziehen. Bis zur Sitzung im Januar wird die Verwaltung mindestens 2 entsprechende Angebote einholen und vorlegen. Auf eine förmliche Ausschreibung wird aus Zeitgründen verzichtet.

Die umsetzungsreifen Organisationsänderungen und Handlungsanweisungen werden dem Verwaltungsausschuß zur Entscheidung vorgelegt (Juni 2003). Danach erfolgt die Umsetzung der angestrebten Veränderungen einschließlich Einrichtung einer Stelle für Bauinvestitionscontrolling sowie die Implementierung eines EDV Berichtswesens für den Gemeinderat und die Verwaltungsspitze (GA III).

Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

Anträge Nr. 355/2002 vom 11.10.2002 (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
Nr. 356/2002 vom 14.10.2002 (FDP/DVP-Fraktion) und
Nr. 369/2002 vom 25.10.2002 (CDU-Fraktion)


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 164/2002 der SPD-Fraktion (mündlich beantwortet im VA am 03.07.2002)




Klaus-Peter MurawskiDr. Klaus LangProf. Beiche
BürgermeisterErster BürgermeisterTechnischer Referent


Anlagen

Anlage 1: Konzeption zur Organisation und Abwicklung von Hochbauvorhaben der Firmen Drees & Sommer / Prof. Weiss & Partner
Anlage 2: Ablaufschema für die Aufnahme von Bauvorhaben in die Finanzplanung bzw. in den Haushalt
Anlage 2 zur GRDrs 1102/2002
Aufnahme von Bauvorhaben in die Finanzplanung bzw. in den Haushalt
ArbeitsschrittZeitpunktFeder-
führung
BeteiligteHinweise
Haushaltsausschreibung inklusive Ausschreibung des Anmeldeverfahrens mit Vorgaben und Hinweisen Anfang
Februar
Stadt-
kämmerei / Referat F
Erstellung der Anmeldungen und Zuleitung an die StadtkämmereiEnde Juni (Nachmeldung i.d.R. bis Anfang Sept. möglich)Jeweils zuständige FachämterHochbau-
amt, zuständige Fach-
referate
Anmeldung auf Vordruck L405. Angaben müssen durch Hochbauamt bestätigt werden (insbesondere bezügl. Kostenangaben und Stand des Planungsver- fahrens)
Prüfung und Zusammenführung der Anmeldungen in einer Wunschliste (rote Liste) Mitte SeptemberStadt-
kämmerei
Bei Bedarf: Fachämter 20 prüft auch, ob alle Angaben zum Stand der Planung vollständig und schlüssig sind. Die haushaltsreifen Vorhaben werden markiert
Klärung der finanziellen Spielräume für neue Vorhaben insgesamt (Finanzierungskorridor) Mitte SeptemberOberbürger-meister, Referat F, Stadt-
kämmerei
Dieser Schritt erfolgt, sobald die Fortschrei-
bung und Ergebnis der Finanzplanung vorliegt
Auswahl der Verwaltungsvorschläge für neue Investitionen und Zusammenfassung in einer Vorschlagsliste (Grüne Liste)Mitte bis Ende SeptemberOBM, Referat F, Stadt-
kämmerei
Die Auswahl orientiert sich an Prioritäten-
angaben der Ämter und an den Absichtser-
klärungen bzw. Inten-
tionen im Gemeinderat
Verwaltungsinterne Entscheidung über die Vorschläge in der Grünen ListeEnde September/ Anfang OktoberOBM, Referenten-
kollegium
Einbringung des Haushalts, Beratung der neuen Vorhaben in einer speziellen SitzungMitte/ Ende Oktober
Anträge des Gemeinderats auf Finanzierung weiterer Maßnahmen (meist aus der Roten Wunschliste)November
Abschließende Entscheidung des Gemeinderats über die Auf-
nahme der neuen Vorhaben in den Haushalt und die Finanz-
planung im Rahmen der Verab-
schiedung des Haushalts
Dezember