Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Finanz- und Beteiligungsreferat

Gz: A, F
GRDrs 184/2003
Stuttgart,
03/10/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002 - GRDrs 999/2002
Maßnahmen Nr. II 11 Geringfügig Beschäftigte/Besondere Beschäftigungsverhältnisse




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.03.2003
26.03.2003



Beschlußantrag:

1. Die bisherigen Haushaltsplanansätze 2003 mit 2.863.200 € für die Gruppierung .4160 Beschäftigungsentgelte u. ä. werden ab dem Haushaltsjahr 2004 um 286.300 € (ca. 10 %) gekürzt. Die Haushaltsplanansätze 2004 werden entsprechend Anlage 1 auf 2.579.900 € festgesetzt.

2. Grundsätzlich sind die besonderen Beschäftigungsverhältnisse in Gruppierung .4160 künftig im Rahmen der stellenplanrechtlichen Vorgaben (Blockierung von besetzbaren Planstellen im gleichen Organisationsbereich/Abteilung oder Inanspruchnahme einer stellenplanrechtlichen Ermächtigung) und im Rahmen des verfügbaren Budgets für Gruppierung .4160 abzuwickeln. Notwendige Ausnahmefälle werden ggf. durch Stellenplanvermerke geregelt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2002 im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Haushaltssicherung (GRDrs 999/2002) mehrere Zielbeschlüsse gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende April 2003 zu den gefassten Zielbeschlüssen jeweils eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Unter Ziffer II 11 wurde der Zielbeschluss zu den geringfügig Beschäftigten gefasst. Hinter diesem Arbeitstitel “geringfügig Beschäftigte” verbirgt sich die Gruppierung .4160 – Beschäftigungsentgelte u. a. - innerhalb der Personalausgaben. Bei dieser Kostenart .4160 werden die Personalaufwendungen für die geringfügig Beschäftigten, die befristeten Vertretungen, die Aushilfskräfte sowie die Honorare für arbeitnehmerähnliche Personen geplant und gebucht.

Die finanziellen Auswirkungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:

Planzahlen und Rechnungsergebnisse 2002:

Haushaltsplanansätze
2.863.200,00 €
Rechnungsergebnisse
3.303.504,12 €
davon masch. über das EDV-Verfahren
Personalwesen (Bewirtschaftung Amt 10)
601.851,41 € = 18,22%
davon mit Einzelbelegen
(Bewirtschaftung durch Ämter)
2.701.652,71 € = 81,78%


Die jährliche Entwicklung der Kosten ist nachfolgend ersichtlich:

Jahr
Planansatz
Rechnungsergebnis
1999
2.390.903,00 €
2.766.746,78 €
2000
2.767.470,00 €
2.774.171,51 €
2001
2.800.703,00 €
3.061.608,54 €
2002
2.863.200,00 €
3.303.504,12 €
2003
2.863.200,00 €
Bei einer stichprobenweisen Kontrolle der Einzelbelege musste festgestellt werden, dass eine erhebliche Anzahl von Belegen Sachausgaben aufwiesen, z. B. Rechnungen von Zeitarbeitsfirmen. Die Ämter gleichen auf diese Weise Personalengpässe aus. Die Aufwendungen dafür dürfen nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen künftig nicht mehr bei der Gruppierung .4160 gebucht werden und sind den Sachausgabenstellen zuzuordnen. Diese Kosten sind künftig aus den vorhandenen Sachkostenbudgets zu finanzieren, so dass der Gesamthaushalt dadurch mittelbar entlastet wird.

Nach der Zuständigkeitsordnung und den Regelungen der dezentralen Ressourcenverantwortung liegt die Zuständigkeit für die Anordnung der Personalausgaben der Gruppierung .4160 bei den Ämtern.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Beschäftigungen mit weniger als 325 €, ab 01.04.2003 = 400 €) wurden ab 2002 erheblich verändert. Aufgrund der Arbeitsrechtsprechung wurden die Tarifverträge daraufhin geändert, dass auch die geringfügig Beschäftigten unter die Regelungen der Tarifverträge fallen. Deshalb werden für diese Personalfälle die Personalkosten nicht mehr bei der Gruppierung .4160, sondern bei Angestellten bei der Gruppierung .4140 und bei den Arbeitern bei .4150 verbucht. Die veränderte Zuordnung der Personalkosten allein führt noch zu keinen Einsparungen. Um das Einsparziel zu erreichen, sind diese besonderen Beschäftigungsverhältnisse künftig nur noch zulässig, wenn im Stellenplan besetzbare Stellenanteile oder stellenplanrechtliche Ermächtigungen in Anspruch genommen werden können und Mittel im Budget für Gruppierung .4160 verfügbar sind. Für notwendige Ausnahmefälle werden ggf. Stellenplanvermerke angebracht.

Die Ämter sind beim Einsatz und der Beschäftigung von Personen auf das Budget bzw. die Haushaltsansätze begrenzt. Eine Budgetüberwachung durch die Ämter ist durch das SAP-Verfahren jederzeit möglich. Maßgebend für die jeweiligen Entscheidungen sind der genehmigte Stellenplan, die genehmigten Budgetmittel und ggf. weitere Sachbeschlüsse des Gemeinderats.

Beteiligte Stellen







Klaus-Peter Murawski Dr. Klaus Lang
BürgermeisterErster Bürgermeister


Anlagen

1. vorgeschlagenes Budget 2004
2. Budget und Rechnungsergebnis 2002