Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
53/2007
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 14.02.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr N.N.(StKäm/Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht))
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Bericht über die rechtlich unselbständigen Stiftungen und Fonds (Stuttgarter bürgerschaftliche Stiftungen)

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angehefteten Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 30.01.2007, GRDrs 53/2007.


StRin Wüst (SPD) weist auf folgenden ersten Satz des dritten Absatzes der Vorlagenseite 1 hin: "Um die Gemeinnützigkeit der Stiftungen zu erhalten, sind die Stiftungserträge spätestens im darauf folgenden Jahr zu verwenden (Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung)." Da dieser Grundsatz selten eingehalten werde, sollte die Verwaltung diesbezüglich auf die Stiftungen einwirken. Hierzu weist EBM Föll auf den zweiten Satz des dritten Absatzes der Vorlagenseite 1 hin ("Im Rahmen des Stiftungscontrollings der Stadtkämmerei werden die Fachämter u. a. regelmäßig auf diesen Grundsatz hingewiesen."). Es treffe zu, dass dieses nicht voll umfänglich gewährleistet sei. Die Finanzverwaltung werde weiterhin an diesem Thema arbeiten.

Weiter spricht StRin Wüst die Emma- und Olga-Rauchfuß- und Eva-Wolff-Stiftung an (Stiftung Nr. 5, Vorlagenseite 9). Dort stünden seit Jahren 100.000 € aus, da der Testamentsvollstrecker nicht in der Lage sei, die Schlussabrechnung zu vollziehen. Da sie dieses schon vor zwei Jahren angemahnt habe, sollte hier die Verwaltung "härter durchgreifen". Dieser Vorgang, so Herr N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründenn gelöscht), welcher ein großes Problem darstelle, sei zwischenzeitlich auch beim städtischen Rechtsamt anhängig. Am kommenden Freitag finde mit dem Testamentsvollstrecker, sollte dieser erscheinen, ein Abschlussgespräch statt. Der Testamentsvollstrecker sei so gut wie nicht erreichbar. Versucht werde dieses durch die Stadtkämmerei in wöchentlichem Rhythmus telefonisch, per Fax und per Mail. Meistens scheitere dieses. Eingeschriebene Briefe gingen bei den Nachbarn ein. Diese Person sei als Testamentsvollstrecker nicht tragbar. Mittlerweile habe die Stadt dessen Entlassung beantragt. Dieses nütze aber wohl relativ wenig, da der Vorgang bis auf die Restzahlung eigentlich abgeschlossen sei. Dass dieser Vorgang in ein Verfahren einmünden müsse, könne nicht ausgeschlossen werden. Dieser Vorgang sei sehr ungewöhnlich, da sich im Normalfall Testamentsvollstrecker durch große Solidität auszeichneten. Der Testamentsvollstrecker sei vom zuständigen Notariat ausgewählt worden. Auch der Bezirksnotar, mit dem die Stadtkämmerei in ständigem Kontakt stehe, sei von dieser Entwicklung völlig überrascht. Es sei hier Besorgnis angebracht.


Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss hat Kenntnis genommen.
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Protokoll532007.pdf