Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 732/2003
Stuttgart,
08/18/2003



Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder,
Falchstraße, in Stuttgart-Steinhaldenfeld

- Investitionskostenzuschuss und Anmietung der Räume -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.09.2003
22.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) wird zu den Baukosten einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Aufsiedlungsgebiet Bad Cannstatt-Steinhaldenfeld ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch in Höhe von 702.000 €, bewilligt. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

    40.000 € werden für die Einrichtung/Möblierung der beiden Gruppen bewilligt.
  2. Der Gesamtaufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts (Baukosten-
    zuschüsse an Bauträger, Einrichtung: Neue Gruppen in gemieteten Gebäuden) wie folgt zu decken:
    FinanzpositionTitelJahrBetrag
    2.4648.9870.000-0051Bauab 2004
    nach Baufortschritt702.000 €
    2.4640.9350.000-0900Einrichtung200540.000 €
  3. In Höhe der in den Jahren 2004/2005 benötigten Mittel von ca. 750.000 € wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bewilligt.

    Die Deckung erfolgt aus der bei der Finanzposition 2.6100.9499.000-0100 (Pauschale für Infrastrukturmaßnahmen) veranschlagten Verpflichtungsermächtigung.
  4. Für die Bewilligung gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen.
  5. Der Anmietung der Räumlichkeiten zum Zwecke der Betriebsführung einer Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im März 2003 dem Grundsatzbeschluss zum Neubau einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Steinhaldenfeld, Falch-
straße, zugestimmt (GRDrs 135/2003 vom 04.03.2003). Die SWSG hat die Planungen des Gebäudes weiter geführt und das Baugesuch eingereicht. Mit dem Bau der Tageseinrichtung für Kinder kann im Frühjahr 2004 begonnen werden. Hierfür ist jedoch die Bewilligung des Investitionskostenzuschusses erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
742,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
405,656.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
35,750.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
742,000.00 Euro
Folgelasten
369,906.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Der Bezirksbeirat Stuttgart-Bad Cannstatt wird beteiligt.





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung
  2. Gesamtkostenaufstellung nach DIN 276
  3. Flächenberechnung nach DIN 277
  4. Pläne mit Lageplan (verkleinert)
Anlage 1 zur GRDrs 732/2003

Ausführliche Begründung

1. Allgemeines

Im Aufsiedlungsgebiet Steinhaldenfeld-Ost werden insgesamt 90 neue Wohneinheiten gebaut. Für die Versorgung der dann zu erwartenden Kinder im Alter von 0 - 11 Jahren werden insgesamt drei Gruppen benötigt. Eine Gruppe kann in der bestehenden Tageseinrichtung Falchstraße 11 der katholischen Kirchengemeinde untergebracht werden. Weitere zwei Gruppen in einem Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder, die durch die SWSG erstellt wird; siehe GRDrs 135/2003, Grundsatzbeschluss, und Niederschriften Nr. 31 vom 17.03.2003; Nr. 20 vom 24.03.2003, Nr.112 vom 26.03.2003.

Die neue Kindertageseinrichtung wird teilweise in einem Wohngebäude integriert sein. Die Gesamtkosten für Bau, Außenanlage und Möblierung, ohne Grundstück, betragen 742.000 € (Kostenberechnung nach DIN 276). Hierfür wird der SWSG in Höhe der tatsächlichen Kosten ein Zuschuss bewilligt. Die Baukosten werden entsprechend dem Baufortschritt und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durch die Stadt gezahlt.

Zwischen der SWSG und dem Jugendamt wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Grundlage für die Kostenmiete ist die Zweite Berechnungsverordnung. Zum Ansatz kommen nur die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Position Mietausfallwagnis. Bei anderen Objekten, bei denen die Stadt Stuttgart die Baukosten für die Kindertageseinrichtung getragen hat, beläuft sich die Grundmiete zwischen 1,50 €/qm bis 2,00 €/qm.

Die Freien Träger werden angefragt, ob Interesse an der Betriebsführung zu den regulären Förderbedingungen besteht.

2. Termine

Das Baugesuch wurde in der 36. KW eingereicht. Der Baubeginn der Kindertagesstätte ist für das Frühjahr 2004 geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 15 - 16 Monate, so dass mit der Baufertigstellung im Spätsommer 2005 gerechnet werden kann.

3. Personal/Personalkosten

Bei einer Betriebsträgerschaft durch die Stadt sind für die zweigruppige Tageseinrichtung für Kinder folgende Stellen erforderlich:

1 Einrichtungsleitung, BAT V c=
41.700 €
1,5 stv. Einrichtungsleitung + Gruppenleitungen, BAT V c=
62.550 €
2,42 Zweitfachkräfte, BAT VI b=
90.750 €
0,5194 Frühdienst, BAT VI b=
19.478 €
0,5 Zusatzfachkraft, BAT VIII=
15.450 €
0,0588 Springkraftbedarf, BAT VI b=
2.205 €
0,4545 Hauswirtschaft, Lohngr. 2=
15.180 €
0,0496 Springkraftbedarf, Lohngr. 2=
1.657 €
Personalkosten gesamt:=
248.970 €

Diese Stellen sind nicht vorhanden. Sie müssten neu geschaffen werden.

4. Folgelasten

Für die zweigruppige Einrichtung ist mit folgenden, zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:

4.1 Folgeausgaben

    Personalkosten
=
248.970 €
    Betriebs- und Sachkosten
    (pauschal 30% der Personalkosten)
=
74.691 €
    Verwaltungskosten *
=
13.870 €
    Abschreibungen Gesamtbaukosten
    (2% aus 702.000 €)
=
14.040 €
    Abschreibungen Möblierung
    (10% aus 40.000 €)
=
4.000 €
    Verzinsung der Gesamtkosten
    (6,75% aus 742.000 €)
=
50.085 €
    Folgeausgaben jährlich
=
405.656 €

4.2 Folgeeinnahmen

    Besuchsgelder **
=
35.750 €
    Folgeeinnahmen jährlich
=
35.750 €
    Folgelasten jährlich
=
369.906 €


5. Finanzierung

Die Maßnahme wurde zur Fortschreibung der im Haushalt und in der Finanzplanung veranschlagten Pauschale für Infrastrukturmaßnahmen in Neubaugebieten in die Zeitstufenliste des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung aufgenommen. Über die endgültige Höhe der Infrastrukturmittelpauschale und der daraus zu finanzierenden Projekte ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.


* Aufwandsanteil für die notwendigen zentralen Personalkapazitäten (Durchschnittswert), der für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder - Verwaltung, Bereichsleitung, Verwaltungsangestellte der Bereichsleitung - notwendig ist. Die Aufwandsanteile der einzelnen Vorhaben sowie der hauswirtschaftlichen und pädagogischen Springkräfte werden gebündelt. Über die Schaffung zusätzlicher Personalkapazitäten wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens entschieden.
** Grundlage: Berechnung Werte 2003, voraussichtlich Gebührenänderung zum 01.01.2004