Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1014/2009
Stuttgart,
11/03/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 09.11.2009



HH 2010/2011 -- TH 290: JobCenter (2903121)

Beantwortung / Stellungnahme


Der Bund beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (LfU) nach § 22 Abs. 1 u. 7 SGB II.

Seit 2008 ergibt sich die in den Ländern jeweils geltende Höhe der Bundesbeteiligung nach Maßgabe einer Anpassungsformel unter Berücksichtigung der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften (§ 46 Abs. 7 u. 8 SGB II).

Da sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften im maßgeblichen Vergleichszeitraum (07/2008 bis 06/2009 i. Vgl. z. 07/2007 bis 06/2008) verringert hat, sinkt die Bundesbeteiligung für das Jahr 2010. Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch soll sie für Baden-Württemberg von 29,4 % auf 27,0 % gesenkt werden. Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Einnahmen aus der Bundesbeteiligung für die Jahre 2008 bis 2010:

Jahr
LfU
[in TEUR]
Bundesbeteiligung
[in %]
Bundesbeteiligung
[in TEUR]
Nettobelastung
[in TEUR]
2008
97.400
32,6
31.845
65.555
20091)
102.947
29,4
30.266
72.681
20102)
107.640
27,0
29.063
78.577
1) Hochrechnung 2) Haushaltsplan 2010

Die gesetzliche Anpassungsformel wurde gegen das Votum der kommunalen Spitzenverbände in das SGB II aufgenommen. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Höhe der Gesamtaufwendungen nicht nur davon abhängig ist, wie viele Bedarfsgemeinschaften Leistungen beziehen, sondern auch davon, wie sich der fall- bzw. personenbezogene Aufwand entwickelt. Aufgrund der steigenden Energie-,
Heizungs- und Mietkosten und der Zunahme größerer Bedarfsgemeinschaften mit höheren Unterkunftsleistungen kommt es zu steigenden Durchschnittsausgaben. Durch die Koppelung der Bundesbeteiligung an die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften partizipiert der Bund nur unterproportional an den höheren Kosten.

Die Landeshauptstadt unterstützt daher die Forderungen des Deutschen Städtetages, die Bundesbeteiligung zu erhöhen und an die tatsächliche Ausgabensteigerung zu koppeln. Gleichzeitig müssen die regionalen Besonderheiten jedoch weiterhin Berücksichtigung und wie bisher in einer Sonderquote für Baden-Württemberg ihren Niederschlag finden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

620/2009, Stadtrat Dr. Schlierer




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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