Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: 5012-00
GRDrs 215/2005
Stuttgart,
06/07/2005



Ambulante Dienste der Sucht- und Drogenhilfe
Bericht über den Stand der Umsetzung und städtische Förderung freier Träger für die Jahre 2006 und 2007




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.06.2005
22.06.2005



Beschlußantrag:

Von dem Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der GRDrs. 715/2004 wird Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Strukturelle und inhaltliche Veränderungen

Sämtliche Beschlussanträge aus der GRDrs. 715/2004 sind zum 01.01.2005 umgesetzt.

Die bisherigen Leistungsbereiche der Sucht- und Drogenhilfe des Gesundheitsamtes mit den dazu gehörigen Ressourcen wurden auf andere Träger verteilt.

Die in Folge der Umstrukturierung notwendig gewordenen konzeptionellen Ergänzungen und Maßnahmen bei den einzelnen Trägern wurden vorgenommen oder begonnen.

Alle Träger der Sucht- und Drogenhilfe haben gemeinsam mit der Planung der Sucht- und Drogenhilfe nach In-Kraft-Treten des neuen SGB ll Gespräche mit dem Geschäftsführer des neuen Job-Centers geführt und Vereinbarungen über die künftige Zusammenarbeit bei Leistungen nach § 16, Abs. 2 SGB ll getroffen.

In Abstimmung mit der Suchthilfeplanung haben die Träger die vom Gemeinderat beschlossene und genehmigte Absenkung der Stellenbesetzung in Höhe von 2,35 Stellen für das Jahr 2005 vorgenommen.

Der Personalübergang von der städtischen Sucht- und Drogenberatung auf die freien Träger ist in vollem Umfang erfolgreich umgesetzt.

Release kann ab dem Jahr 2006 im Rahmen des Angebotsspektrums dauerhaft Suchtprävention und Suchthilfe für russisch sprechende Migrantinnen und Migranten in Stuttgart betreiben. Die bislang für das Projekt gebundenen Mittel werden ab dem Jahr 2006 für die Förderung der ambulanten Dienste freier Träger im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe verwendet.

Auf der Grundlage des vorhandenen Budgets freier Träger und der Refinanzierungsmittel des Bürgerhospitals ist eine städtische Förderung der ambulanten Dienste freier Träger im Bereich Sucht- und Drogenhilfe für die Jahre 2006 und 2007 analog der Förderung des Jahres 2005, mit einem Fördersatz von bis zu 61,5 % möglich. Einzelheiten sind aus Anlage 1 ersichtlich.


Finanzielle Auswirkungen

Die für die vorgeschlagene städtische Förderung ab dem Jahr 2006 benötigten Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 1.4700.7035.000 – Förderung Sucht- und Drogenhilfe – zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in Stuttgart, Stand Mai 2005
Anlage 3: Kurzkonzeption der Abteilung für Suchtkrankheiten, Klinikum Stuttgart
Anlage 4: Unbesetze Stellenanteile 2005 der Einrichtungen der ambulantenSucht- und Drogenhilfe in Stuttgart
Anlage 5: Finanzierung der ambulanten Dienste freier Träger der Sucht- und Drogenhilfe im Jahr 2004