Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 4544-00
GRDrs 353/2005
Stuttgart,
07/04/2005


Fortgang von STOP in der Koordinationsstruktur



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2005
21.09.2005
10.10.2005
17.10.2005

Bericht:


1. Der Bericht über den Verlauf von STOP in der Koordinationsstruktur wird zur Kenntnis genommen.

2. Von den Überlegungen der Stabsstelle OB-ICG, die nachhaltige Durchführung neuer Schwerpunktaufgaben im Rahmen von STOP zu gewährleisten, wird Kenntnis genommen. Dabei handelt es sich um folgende wünschenswerte Maßnahmen:


Täter- und Täterinnenberatung durch die Sozialberatung Stuttgart e.V.:

Gewährung eines jährlichen Zuschusses bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. in Höhe von:

2006
2007
50% BAT IV a zur Finanzierung der tatnahen Erstberatung
25.000,00 €
25.000,00 €
3-monatige Anschlußtherapie (Gewaltsensibilisierungstraining)
12.312,00 €
Täterinnenberatung
6.100,00 €
6.100,00 €
Muttersprachliche Beratung türkischer Täter
10.000,00 €
Gesamt
31.100,00 €
53.412,00 €


Entwicklung von Hilfen für Kinder mit Erfahrungen von Partnergewalt zwischen ihren Eltern – in Abstimmung durch das Kinderschutzzentrum, das autonome und das städtische Frauenhaus und dem Allgemeinen Sozialen Dienst


Zur Finanzierung von Honorarkräften Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von

2006
2007
Finanzierung notwendig ab:
Kinderschutzzentrum
24.100,00 €
01.01.2007
Städtisches Frauenhaus
6.634,50 €
13.269,00 €
01.07.2006
Autonomes Frauenhaus
8.350,00 €
01.03.2006
Gesamt
6.634,50 €
45.719,00 €

Über die Bereitstellung von Mitteln ist gfls. abschließend in den Haushaltsberatungen 2006/2007 zu entscheiden.

3. Von der Absicht der Verwaltung, eine kontinuierliche und effiziente Koordination von STOP in der Verantwortung OB-ICG durch Schaffung einer 75%-Stelle in BAT IV a gegen Streichung einer Sekretariatsstelle in BAT VI b, Stellenplannummer 0010102100 zu gewährleisten, wird Kenntnis genommen. Die befristet für die Koordination in Anspruch genommene A 10 -Stelle, Stellenplannummer 0010102040 0,5 A10 (KW 01/06) entfällt aufgrund des KW-Vermerks zum 31.12.2005. Über die Änderungen bei der Koordinierungsstelle bei STOP ist abschließend in den Stellenplanberatungen 2006/2007 zu entscheiden.


Begründung

Ausgangssituation

In den Haushaltsplanberatungen des Gemeinderates 2004/2005 wurde folgendes beschlossen:

· Koordination von STOP bei OB-ICG, 50% BAT IV a mit KW-Vermerk in zwei Jahren (31.12.2005)
· AföO: 150% A 10 (Bearbeitung Platzverweisverfahren)
· Städtisches Frauenhaus: Erhöhung auf 50% BAT IV a (Opferschutz)
· Autonomes Frauenhaus: Zuschusserhöhung von 20.000 auf € 25.000 (Opferschutz)
· Sozialberatung Stuttgart e.V.: Zuschusserhöhung von 5.000 € auf € 25.000. (Täterarbeit)
· Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes: 200% BAT IV a
· Im Jahr 2004 finanzierte OB-ICG ein Pilotprojekt zur Täterinnenarbeit mit einem Zuschuss von € 7.500.


Zu Ziffer 1: Verlauf von STOP

Bereits das Projekt STOP, das vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002 in Stuttgart durchgeführt wurde, bewertete die wissenschaftliche Begleitung der Universität Osnabrück (WiBIG), die bundesweit über 10 Interventionsprojekte evaluierte, als “in mehrerer Hinsicht innovativ und daher auch bundesweit wegweisend” (Evaluation des Projektes STOP, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung, August 2003). Am 01.01.2003 ging STOP in den Regelbetrieb über. Seither wurde das Interventionsverfahren gerade durch die Koordinationsstruktur optimiert (Controlling und Steuerung, vgl. Anlage 1): Schnittstellenproblematiken zwischen den psychosozialen und ordnungsrechtlichen Interventionsstellen wurden erfasst und gelöst. Im Rahmen des Controllings wurden zwei besonders gefährdete Opfergruppen und damit neue Aufgabenschwerpunkte festgestellt: Kinder und Migrantinnen. Seit Anfang 2004 ist das Kinderschutzzentrum erfolgreich in das Interventionsverfahren eingebunden. Der Erfolg von STOP beruht auf der koordinierten Kooperation aller beteiligten Interventionsbereiche (Polizeipräsidium Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Gericht, Staatsanwaltschaft, Allgemeiner Sozialdienst, Krisen- und Notfalldienst, Fraueninterventionsstelle, Männerinterventionsstelle, Kinderschutzzentrum) und deren Effizienz im Regelbetrieb. Die regelmäßig stattfindenden Koordinationstreffen werden von der Koordinationsstelle verantwortlich geleitet, ausgewertet und in Folgeaktivitäten umgesetzt.

Im Rahmen eines von OB-ICG veranstalteten Fachtages mit dem Thema “STOP – Fachtag zum Thema häusliche Gewalt mit besonderem Blickwinkel auf Familien mit Migrationshintergrund” wurde unter interkulturellen Aspekten gearbeitet. Die Ergebnisse dieser interdisziplinären Fachtagung, die jedes Jahr stattfindet, wurden dokumentiert und an ausgewähltes Fachpublikum zur Umsetzung verbreitet. Beispiele für die herausgearbeiteten Forderungen an die verschiedenen Interventionsbereiche:

· Bereitstellung muttersprachlichen Informationsmaterials bzw. Öffentlichkeitsarbeit
· Pro-aktiver Zugang zu den Betroffenen
· Einrichtung einer anonymen muttersprachlichen Hotline
· Gleichbehandlung von Familien mit und ohne Migrationshintergrund
· Aufklärung der Opfer über die Notwendigkeit, Gerichtsentscheidungen beim zuständigen Polizeirevier zu hinterlegen.
· Sensibilisierung von Eltern


Die Vermittlung der Ergebnisse an relevante Entscheidungsträger der beteiligten Interventionsbereiche und die sich daraus ergebenden Aktivitäten gewährleisten die Nachhaltigkeit der Veranstaltung.

Der nachhaltige Erfolg der Interventionsbereiche hängt zum einen von ihrer institutionell fachbezogenen kompetenten Arbeit ab, zum anderen von der koordinierten Kooperation.


1a. Amt für öffentliche Ordnung

Das Amt für öffentliche Ordnung gewährleistet die polizeirechtliche Abwicklung als Ortspolizeibehörde. Die von Jahr zu Jahr steigende Zahl von Polizeieinsätzen im Bereich häusliche Gewalt (2001: 351, 2002: 416, 2003: 474 und 2004: 775) zeigt, dass das soziale Umfeld mittlerweile sensibler auf das Thema häusliche Gewalt reagiert und verstärkt die Polizei einschaltet.(Vgl. Anlage 2) Denn eine Ausweitung der Zahl der Platzverweise läßt sich dagegen nicht feststellen: (2001: 218, 2002: 240, 2003: 232 und 2004: 233). Alle Fälle, in denen Kinder mitbetroffen sind, gibt das Amt für öffentliche Ordnung an den ASD weiter.


1b. ASD/Jugendamt

Der ASD spielt als Erstinterventionsstelle eine zentrale Rolle im Rahmen des Interventionsverfahrens. In Fällen, in denen Kinder involviert sind, wird der ASD grundsätzlich hinzugezogen, in den restlichen Fällen auf Wunsch des Opfers. Die Zahl der Fälle steigt beim ASD kontinuierlich an: 2003 bearbeitete der ASD 338 Fälle, im Jahr 2004 waren es 496. Der ASD nimmt als Erstinstanz die Meldungen der Polizei und des Amts für öffentliche Ordnung entgegen und leitet kurzfristig die notwendigen Schritte zum Schutze der Opfer, zur Arbeit mit den Tätern und zur weiterführenden Begleitung und Beratung der betroffenen Frauen und Kinder ein. Meldungen von häuslicher Gewalt im Rahmen des STOP-Verfahrens, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, werden vom ASD immer unter Kinderschutzgesichtspunkten geprüft. 249 Fälle im Jahr 2004 wurden nach den vorgegebenen Standards der Kinderschutzarbeit des Jugendamtes Stuttgart bearbeitet und begleitet. Der ASD berät Frauen auch zu den Angeboten der Fraueninterventionsstelle und vermittelt bei Einverständnis der Frauen verbindlich dorthin.


1c. Fraueninterventionsstelle

Die Fraueninterventionsstelle (FIS) wird gemeinsam vom städtischen Frauenhaus und vom Autonomen Frauenhaus “Frauen helfen Frauen” getragen. Zu den Aufgaben gehört die Beratung von Frauen im Platzverweisverfahren sowie im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, Bestärkungsarbeit und die Entwicklung von individuellen Schutzplänen. Die Arbeit erfolgt pro-aktiv, was von den Opfern als sehr positiv angesehen wird. Während 2003 331 Beratungen durchgeführt wurden (telefonisch: 205, persönlich: 118), steigerte sich 2004 die Zahl der Beratungsgespräche auf 405 (telefonisch: 193, persönlich: 198). Die Fraueninterventionsstelle arbeitet eng mit der Männerinterventionsstelle zusammen.


1d. Krisen- und Notfalldienst

Laut Statistik des AföO ereignen sich die meisten Vorfälle häuslicher Gewalt abends und nachts (2004: 61%) und am Wochenende (2004: 37 %). Zu dieser Zeit wird der Krisen- und Notfalldienst sowohl von den Opfern selbst kontaktiert, als auch von Polizeibediensteten zu Rate gezogen, da andere Beratungsstellen nicht erreichbar sind. Der KND leistet psychosoziale Hilfe, vermittelt Notunterkünfte und stellt Kontakt zu weiterführenden Beratungsstellen her. Im Rahmen der Koordination wurde die Kooperation zwischen der Polizei und dem KND durch Schulungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt.


Zu Ziffer 2: Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die Täter- und Täterinnenarbeit sowie für Hilfen und Angebote für Kinder mit Erfahrungen von Partnergewalt zwischen ihren Eltern

Täterberatung

Ausgangssituation:

Die Männerinterventionsstelle (MIS) ist bei der Sozialberatung Stuttgart angesiedelt. Für die Beratung der Täter im Rahmen von STOP sind zwei Mitarbeiter mit einem jeweiligen Stellenanteil von 0,2 Stellen beauftragt sowie eine Mitarbeiterin mit einem Stellenanteil von 0,1 zur Koordination. Die MIS bietet den Tätern eine niedrigschwellige Einstiegsberatung mit einem Zyklus von max. 6 Sitzungen an. Hierbei sieht die MIS ihre Rolle nicht in einem Therapieangebot, sondern vielmehr in einer Clearing- bzw. Koordinationsstelle, die über die Situationsklärung mit dem Täter dessen Eigenmotivation fördert und die Einbindung in weiterführende Hilfsangebote vermittelt, wie beispielsweise Sucht- oder Schuldnerberatung oder in ein Gewalt-Sensibilisierungs-Training. Bislang ist das Ergebnis sehr zufriedenstellend. Von den 59 Tätern, die die Beratung 2004 in Anspruch genommen haben, wurden nur zwei rückfällig (vgl. Anlage 3).
Für die Haushaltsberatungen 2004/2005 ging man von einem laufenden Durchschnittwert von 7,5 Tätern aus, die permanent von der MIS betreut werden. Inzwischen liegt der tatsächliche Wert bei 11 Tätern, die laufend in der Beratung sind, zuzüglich durchschnittlich 3 Tätern auf der Warteliste. Kurzfristig konnte mit Hilfe von Honorarkräften das Führen einer Warteliste vermieden werden, doch ist dies langfristig für die Sozialberatung Stuttgart nicht finanzierbar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Täter auf der Warteliste die Beratung zumeist nicht mehr annehmen, wenn die Tat zum Zeitpunkt des Erstgespräches bereits länger zurückliegt. Zu den Gesprächen mit den Tätern kommen für die Mitarbeiter der MIS noch Aufgaben wie Absprachen mit der Staatsanwaltschaft und der Gerichtshilfe, Kontaktaufnahmen und Informationen für neue Klienten, Aufklärungsarbeit bei der Stuttgarter Polizei und Gespräche mit den Partnerinnen hinzu. Ein weiteres gravierendes Problem stellt die Wahrnehmung von Follow-up Terminen dar, die in der ursprünglichen Konzeption der MIS nicht vorgesehen waren, inzwischen aber bewährter Standard und für die Männer von hoher Bedeutung sind. Für die Täterarbeit besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Finanzierung:

Um auch weiterhin der hohen Zahl der Anfragen gerecht zu werden und tatnah beraten zu können, ist eine Aufstockung der Männerinterventionsstelle ab 01.01.2006 um 0,5 Stellenanteile notwendig. Dies entspricht 25.000,00 € (50% BAT IV a).


Gewaltsensibilisierungstraining

Die Angebotslücke in Stuttgart, Täter in ein Gewaltsensibilisierungstraining zu vermitteln, konnte 2003 durch ein Angebot der Sozialberatung Stuttgart e.V. geschlossen werden. In den Jahren 2003 und 2004 fanden pro Jahr zwei Gruppen statt. Diese umfassten 12 Abende und es nahmen jeweils 6 Männer pro Gruppe teil. Der besondere Erfolg dieses Trainings basiert in erster Linie an dem überschaubaren Teilnahmezeitraum (nieder-schwelliger Zugang) und der Möglichkeit der Auseinandersetzung mit anderen Teilnehmern.

Finanzierung:

Bis Ende 2006 sind die Gruppenangebote über die Landesstiftung Baden-Württemberg und Eigenmittel der Sozialberatung Stuttgart e.V. finanziert. Eine Weiterfinanzierung der Landesstiftung Baden-Württemberg ist ausgeschlossen, da diese nur Pilotprojekte unterstützt. Um eine Angebotslücke in Stuttgart zu verhindern, ist ab dem 01.01.2007 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 12.312,00 € notwendig.

Der Betrag in Höhe von 12.312,00 € setzt sich wie folgt zusammen:

Muttersprachliche Beratung türkischer Täter

Ausgangssituation:

Im Jahr 2004 waren laut der Statistik des Polizeipräsidiums Stuttgart 13% der Täter türkischer Abstammung und damit nach den deutschen Tätern mit 45% die zweitgrößte Gruppe. Die Beratung gestaltet sich aufgrund sprachlichen Probleme der Täter sehr schwierig. Türkische Migranten fassen nur sehr schwer Vertrauen zu einem deutschen Berater. In der muttersprachlichen Beratung haben die Männer die Möglichkeit, in ihrer Heimat-sprache über die Probleme, unter Einbeziehung ihrer kulturellen Herkunft, zu sprechen. Das Thema häusliche Gewalt mit der Zielgruppe türkischer Männer zu bearbeiten, erfordert von dem Berater Sensibilität, Fachkompetenz zum Thema häusliche Gewalt, Erfahrung mit Migrationsfamilien und ausländerrechtliche Kenntnisse.

Finanzierung:

Aufgrund des Pilotcharakters finanziert die Landesstiftung Baden-Württemberg die muttersprachliche Beratung türkischer Täter im Jahr 2006. Für das Jahr 2007 ist eine Zuschussfinanzierung in Höhe von 10.000,00 € erforderlich.

Fazit Täterberatung:

Die Arbeit mit den Tätern verläuft sehr erfolgreich und mit einer geringen Rückfallquote und ist ein wesentliches Element im Rahmen des STOP-Interventionsverfahrens um die Opfer, ebenso wie potentielle neue Partnerinnen des Täters, vor Übergriffen zu schützen. Die Arbeit von MIS ist ein wirksames Instrument, mit den Tätern die Tat aufzuarbeiten, Auswege aus der Gewaltspirale aufzuzeigen und präventiv zu wirken. Für das Interventionsverfahren im Rahmen von STOP ist die Arbeit der Männerinterventionsstelle unersetzlich.


Täterinnenarbeit

Ausgangssituation:

Seit Februar 2004 ist die Beratung für Täterinnen bei der Sozialberatung Stuttgart e.V. angesiedelt. Ein wichtiger Teil der Beratung ist die Kontaktaufnahme mit dem Opfer während der Beratung mit der Täterin und das Angebot eines gemeinsamen Gesprächs. Stellt sich nach den Einzelgesprächen heraus, dass belastende Faktoren weiter bearbeitet werden müssen, wird eine qualifizierte Weitervermittlung empfohlen bzw. veranlasst, wie beispielsweise Schuldnerberatung oder Suchtberatung.

Finanzierung:

Das Pilotprojekt zur Arbeit mit den Täterinnen wurde 2004 von OB-ICG finanziell in Höhe von 7.500 € unterstützt. Es zeigt sich auch hier ein großer Handlungsbedarf. Keine der beratenen Frauen wurde rückfällig. Bundesweit hat die Täterinnenarbeit Pilotcharakter und Vorbildfunktion. Die Weiterführung dieses Angebotes ist ab dem 01.01.2006 nur durch eine finanzielle Absicherung gesichert, der jährliche Aufwand der Kosten beträgt 6.100,00 €.

Zusammenfassung Finanzierung

2006
2007
Aufstockung um 0,5 Stellenanteile BAT IVa
25.000,00 €
25.000,00 €
Gewaltsensibilisierungs-
training (Personalkosten auf Honorar- und Stundenbasis, entsprechend BAT IV a)
12.312,00 €
Täterinnenberatung (Personalkosten auf Honorar- und Stundenbasis, entsprechend BAT IV a)
6.100,00 €
6.100,00 €
Muttersprachliche Beratung türkischer Täter (pauschaler Zuschuss für anteilige Personalkosten auf Honorar- und Stundenbasis, entsprechend BAT IV a, der Verein geht in Vor- bzw. Mitleistung)
10.000,00 €
Gesamt
31.100,00 €
53.412,00 €


Hilfen und Angebote für Kinder mit Erfahrungen von Partnergewalt zwischen ihren Eltern

Laut der Statistik des Polizeipräsidiums Stuttgart sind in über 65 % der Fälle häuslicher Gewalt Kinder involviert, die meisten von Ihnen sind zwischen 0 und 5 Jahre alt. Wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind, arbeitet der ASD nach den vorgegebenen Standards der Kinderschutzarbeit. In der Familienberatung zeigt sich immer wieder, dass die Mütter und Väter, die vor kurzem Gewalt erfahren haben, nicht in der Lage sind auch die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sehen. Mütter oder Väter müssen zunächst mit der eigenen Krisensituation, in die sie geraten sind und den daraus resultierenden, vielfältigen Anforderungen fertig werden. Die Kinder bleiben oft in dieser außerordentlich verunsichernden und schwierigen Situation alleine mit ihren traumatischen Erlebnissen, ihren Ängsten und ihren Loyalitätskonflikten gegenüber den Eltern.

Seit Anfang 2004 ist das Kinderschutzzentrum in das Interventionsverfahren von STOP erfolgreich involviert. Das autonome Frauenhaus, das städtische Frauenhaus und das Kinderschutzzentrum haben unter der Federführung OB-ICG gemeinsam einen Antrag bei der Landesstiftung Baden-Württemberg für Projekte zum Thema “Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt” gestellt. Die beantragten Projekte wurden von der Landesstiftung anerkannt und befinden sich in der Umsetzung; Die Projekte haben eine Laufzeit von Januar 2005 bis Juni 2006. In einem abgestimmten Verfahren zwischen dem ASD und den Projektträgern werden betroffenen Müttern und Vätern Beratungs- und Therapieangebote für ihre Kinder vorgestellt. Es geht zunächst darum, in behutsamen Gesprächen, über die bedrohliche Situation die Kinder emotional zu entlasten und dazu beizutragen, das Ereignis und die Gefühle dazu besser einzuordnen. Erst wenn Kinder die Möglichkeit haben, ihre Gedanken, Phantasien und Gefühle im Gespräch oder im Spiel zu zeigen, kann eingeschätzt werden, was sie zur weiteren Verarbeitung des Erlebten brauchen. Langfristige Hilfen für Kinder werden in gemeinsamen Gesprächen zwischen allen Beteiligten erörtert.

Das Projekt hat im Zeitraum von April 2004 bis April 2005 insgesamt 38 Familien erreicht (Vgl. Anlage 4). Kinder- und Jugendliche wurden in insgesamt 84 Einzelberatungen und 11 Gruppenterminen beraten (Vgl. Anlage 4). Dazu kommen noch insgesamt 46 ergänzende Beratungsgespräche mit den Eltern. Das autonome Frauenhaus bietet zusätzlich eine Gesprächsgruppe nur für Mädchen an. Beim städtischen Frauenhaus läuft ein Projekt “Arbeit am Tonfeld” nach Prof. Heinz Deuser, das in Einzelsitzungen stattfindet. Dieses richtet sich besonders an die Kinder, denen es schwer fällt, sich sprachlich auszudrücken, wie zum Beispiel Kleinkinder und Kinder aus Migrantenfamilien. Auch diese beiden Projekte sind momentan noch bis Ende Juni 2006 durch die Landesstiftung Baden-Württemberg finanziert. (Die Arbeit am Tonfeld mit insgesamt 19.250€ für zwei 1,5 Jahre, die Mädchengruppe mit 8.000€ für ein Jahr). Da beide Projekte erst seit Beginn 2005 laufen, ist es für eine Auswertung noch zu früh. Allerdings läßt sich bereits feststellen, dass die Plätze der Arbeit am Tonfeld gleich zu Beginn ausgebucht waren und seither eine Warteliste geführt wird.



Einzelberatung
Gruppenberatung
Kleinkinder/
Migrantenkinder
KinderschutzzentrumArbeit am Tonfeld städtisches Frauenhaus
MädchenKinderschutzzentrumMädchengruppe FhF
JungenKinderschutzzentrumJungengruppe Kinderschutzzentrum
GemischtGemischte Gruppe Kinderschutzzentrum

Zusammenfassung Finanzierung:

2006
2007
Finanzierung notwendig ab:
Kinderschutzzentrum (Personalkosten entsprechend 50% BAT IV a)
24.100,00 €
01.01.2007
Städtisches Frauenhaus (Personalkosten auf Honorar- und Stundenbasis, entsprechend BAT IV a)
6.634,50 €
13.269,00 €
01.07.2006
Autonomes Frauenhaus (Personalkosten auf Honorar- und Stundenbasis, entsprechend BAT IV a)
8.350,00 €
01.03.2006
Gesamt
6.634,50 €
45.719,00 €
Schon während der Auswertungsphase des Modellprojektes muss im Rahmen des STOP-Koordinationsgremiums die Anschlussstruktur entwickelt werden.


Zu Ziffer 3: Notwendigkeit für eine dauerhafte Einrichtung einer Gesamtkoordination für STOP bei OB-ICG

Die Gesamtkoordination des Interventionsprozesses liegt seit dem 1. April 2003 bei der Stabsstelle des Oberbürgermeisters für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (GRDrs 1165/2002). In GRDrs 735/2003 (Anlage 1, zu Ziffer 2.1 Gesamtkoordination) wurde angekündigt, dass zum Haushalt 2006/2007 die weitere Notwendigkeit einer Gesamtkoordination überprüft wird. Diese ist aus der heutigen Sicht notwendig. Nach wie vor übernimmt die Koordination Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Koordinationstreffen, Abgleich der Statistiken der Interventionsbereiche auf Doppelstrukturen und Effizienz der Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Kontaktpflege zu anderen Interventionsprojekten sowie Vor- und Nachbereitung und Durchführung der jährlich stattfindenden Fachtagung zum Thema häusliche Gewalt mit dem Ziel, der operativen Ebene eine Plattform zum Austausch von Lösungsmöglichkeiten zu bieten. Ziel der Koordination der Interventionsbereiche ist die Optimierung der Arbeit der Interventionsbereiche, Aufzeigen neuer Schwerpunktaufgaben und Ausbau der Präventionsarbeit durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen. In der aufgebauten Koordinationsstruktur sind alle Interventionsbereiche durch die Entscheidungs- und die operative Ebene vertreten. Die folgenden Aufgaben werden von der Koordinationsstelle wahrgenommen:


· Steuerung und Controlling der Interventionsbereiche durch Kommunikations- und Kooperationsstruktur, Abgleich der Statistiken der operativen Ebene und Abbau von Schnittstellenproblematiken:

Bei der STOP-Koordination laufen alle von den Interventionspartnern geführten Statistiken zusammen. Da es aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Strukturen der Interventionspartner unmöglich ist, eine einheitliche gemeinsame Statistik zu führen, ist eine Auswertung hinsichtlich der Effizienz der Schnittstellenarbeit durch die Koordination von großer Bedeutung. Ein Ergebnis dieser Auswertung bestand beispielsweise in der Erkenntnis der noch nicht zufriedenstellenden Zusammenarbeit der Stuttgarter Polizeibediensteten und dem KND. Nachdem die Koordination ein Faltblatt für die Stuttgarter Polizeibeamten entwickelt hat, das sie in ihrer täglichen Arbeit auf die wichtige Zusammenarbeit mit dem KND hinweist, konnte bereits am Wochenende nach der Veröffentlichung des Faltblattes ein deutlicher Anstieg der Anfragen beim KND durch die Stuttgarter Polizei verzeichnet werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Koordination besteht in der Gewährleistung der Bereitstellung von wichtigen Informationen und Vermittlung weiterer Kooperationspartner für die Mitglieder des Koordinationskreises. Dank der Koordinationsarbeit konnten im Jahr 2004 mehrere Problembereiche gelöst werden, wie beispielweise datenschutzrechtliche Fragestellungen bezüglich des STOP-Interventionsverfahrens, die Frage der unterschiedlichen Definition eines STOP-Falles und die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und der Fraueninterventionsstelle.


· Akquise von Projektmitteln: Im Jahr 2004 haben vier Mitglieder des Koordinations-verfahrens (OB-ICG, autonomes Frauenhaus, städtisches Frauenhaus, Kinderschutzzentrum) einen Antrag bei der Landesstiftung Baden-Württemberg für Projekte zum Thema “Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt” gestellt. Unter der Federführung von OB-ICG wurden die Anträge aufeinander abgestimmt, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Projekte klar voneinander abzugrenzen. Der Erfolg zeigte sich darin, dass Drei der vier beantragten Projekte von der Landesstiftung anerkannt wurden und sich bereits in der Umsetzung befinden.

· Präventionsarbeit durch Öffentlichkeitsarbeit
Beispiele:
· Broschüre zum STOP-Verfahren in 9 verschiedenen Sprachen
· Dokumentation der Fachtagung vom Oktober 2004
· Beteiligung am 10. Deutschen Präventionstag in Hannover
· Erarbeitung eines einheitlichen Logos für STOP
· In Planung: Sensibilisierungskampagne (Zielgruppe: Eltern)

· Bundesweite Kooperation und Kommunikation, Transfer von Fachkompetenz: Durch den Austausch mit anderen Interventionsprojekten (z. Bsp. Bielefeld, Niedersachsen) sowie der Teilnahme am Präventionstag 2004 und 2005 ist der bundesweite Transfer der Erfahrungen aus Stuttgart, aber auch eine permanente Selbstreflexion und –bewertung gegeben.

· Transfer des STOP-Modells als bundesweites best-practice-Modell: Bei der Vorstellung des STOP-Interventionsverfahrens auf dem deutschen Präventionstag in Hannover und der Zusammenarbeit mit anderen Interventionsprojekten wird der Stuttgarter Ansatz stets als besonders positiv hervorgehoben.

Um die Fortführung der STOP-Koordination bei OB-ICG dauerhaft sicherzustellen, ist folgende annähhernd kostenneutrale Lösung beabsichtigt:

- Für die nachhaltige Gesamtkoordination sollte eine 75%-Stelle in BAT IV a zum Stellenplan 2006 geschaffen werden (Personalkosten 47.100 €). Die Aufgaben beinhalten die Gesamtkoordination (30%), die Fortführung des Familienportals nach Wegfall der Förderung durch den Europäischen Sozialfond (25%) sowie verbleibende Sekretariatsaufgaben (20%). Mit dem Familienportal wurden die kommunalen Dienstleistungen zur Vereinbarkeit Familie und Beruf benutzerfreundlich virtuell aufbereitet. Dieses Projekt wurde durch Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert mit der Auflage, nach der Anschubfinanzierung des Pilotprojektes (116.856,00 €) die Weiterführung des Betreibermodells zu entwickeln und wenn möglich zu gewährleisten. Dies geschieht durch die permanente Koordination und Betreuung des Familienportals.

- Zum annähernden Ausgleich der Mehrkosten kann die Stelle einer Sekretariatskraft in BAT VI b (Stellenplannummer 0010102100) zum Stellenplan 2006 gestrichen werden (Einsparung von Personalkosten ca. 40.000€).

- Die bisher vorübergehend für die Koordination in Anspruch genommene 0,5 Beamtenstelle in A 10 (Stellenplannummer 0010102040) entfällt aufgrund des KW-Vermerks zum 31.12.2005.

Über diese Stellenplanänderungen ist in den Haushaltsberatungen 2006/2007 abschließend zu entscheiden.

Bei OB-ICG ist u.a. im Zusammenhang mit der STOP-Gesamtkoordination eine interne Neustruktirierung vorgesehen. Über diese organisatorischen Änderungen wird in einer gesonderten Vorlage (GRDrs 617/2005 ) berichtet werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage am 29.6.2005 mitgezeichnet
Referat AK hat die Vorlage am 29.6.2005 mitgezeichnet
Referat SJG hat die Vorlage am 14.6.2005 mitgezeichnet



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster




Anlage 1: Gleichstellungsstelle: Koordinaton und Steuerung des Interventionsverfahrens
Anlage 2: Polizeistatistik: Statistikzeitraum 01.01. bis einschl. 31.12.2004
Anlage 3: Statistik der Männerinterventionsstelle (MIS) 2004
Anlage 4: Statistik des Kinderschutz-Zentrum Stuttgart