Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1014 - 02
GRDrs 430/2008
Stuttgart,
06/26/2008



Resolution des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart zum Sicherheitsniveau in der Landeshauptstadt infolge des Stellenabbaus beim Polizeipräsidium Stuttgart und der dadurch reduzierten Revierstruktur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2008
03.07.2008



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat richtet an die Landesregierung Baden-Württemberg die als Anlage beiliegende Resolution zum Sicherheitsniveau der Landeshauptstadt infolge des Stellenabbaus beim Polizeipräsidium Stuttgart und der dadurch reduzierten Revierstruktur.


Begründung:


Der von der Landesregierung beschlossene Stellenabbau sowie die landesweite Stellenneuverteilung führen zu einem Abbau von etwa 320 Polizei- und Verwaltungsstellen bei der Stuttgarter Polizei. Aus diesem Grund sieht sich das Polizeipräsidium Stuttgart gezwungen, die Anzahl der Polizeireviere in der Landeshauptstadt Stuttgart zu reduzieren.

Das Polizeipräsidium hat sein Modell der Landeshauptstadt zur Kenntnis gebracht und um Stellungnahme gebeten. Eine Zustimmung der Landeshauptstadt zur Organisationsänderung innerhalb der Polizei ist nicht vorgesehen.

Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Oberbürgermeister und dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Stuttgart hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 07.05.2008 das Verhandlungsergebnis als einen alternativlosen Kompromiss zur Kenntnis genommen.

Mit 11 Revierdienststellen (8 Reviere und 3 Revierstationen) statt 14 Polizeirevieren sowie 13 Polizeiposten kann die in Stuttgart bewährte dezentrale Sicherheitsarchitektur erhalten bleiben. Statt an bisher 27 Dienstorten ist die Polizei in der Landeshauptstadt noch an 24 Dienstorten mit der Revierorganisation vertreten.

Weiter sicherte der Polizeipräsident in der Sitzung des Verwaltungsausschusses zu, dass die Präsenz und Bürgernähe der Polizei in bisheriger Form aufrechterhalten bleibt. Die Mitwirkung der Polizei im Bereich der Jugend- und Gewaltprävention bleibe unverändert bestehen.

Gleichwohl bleibt im Hinblick auf den realen Verlust von etwa 320 Stellen, davon 220 bis 230 Polizeivollzugsstellen, die Sorge des Gemeinderates um die objektive Sicherheit in der Landeshauptstadt und um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger bestehen, zumal die Kriminalität in Stuttgart ausweislich der Polizeikriminalstatistik angestiegen ist und die Polizei sich einer wachsenden Anzahl von neuen Aufgaben gegenübersieht.

Dieser Sorge gibt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in der beiliegenden Resolution gegenüber der Landesregierung Ausdruck und verbindet damit gleichzeitig die Erwartung, dass die seitens der Landespolizei gemachten Zusicherungen eingehalten werden.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen




Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 53/2008 der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 14.02.2008 - Stellenstreichungen bei der Polizei - Nicht auf Kosten der Sicherheit
Antrag 71/2008 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 26.02.2008 - Schließung des Polizeireviers im Stadtbezirk Stuttgart-Süd - Gerücht oder Wahrheit?



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1
Anlage 1 zur GRDrs 430/2008



Resolution des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart zum Sicherheitsniveau in der Landeshauptstadt infolge des Stellenabbaus beim Polizeipräsidium Stuttgart und der dadurch reduzierten Revierstruktur


Die Politik der Landesregierung, trotz steigender Kriminalitätszahlen, insbesondere im Bereich der Gewalt- und Jugendkriminalität, einen erheblichen Personalabbau bei der Stuttgarter Polizei durchzuführen, erfüllt den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart mit großer Sorge.

Die seitens des Landes beschlossenen Einsparungen und den damit verbundenen Stellenabbau stellen den bislang größten Aderlass personeller Art bei der Stuttgarter Polizei dar. In Zahlen bedeutet dies einen Abbau von ca. 320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon ca. 220 bis 230 Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich jedoch einer wachsenden Anzahl von neuen Aufgaben gegenübersehen.

Der Gemeinderat hat großes Verständnis für die in Beschlüssen der Bezirksbeiräte und in Unterschriftsaktionen geäußerten Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger um das Sicherheitsniveau in der Stadt. Diese Äußerungen zeigen gleichzeitig die große Wertschätzung und Bedeutung, die die Polizei für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Landeshauptstadt hat.

Der vom Land verordnete Personalabbau erfordert aus Sicht des Polizeipräsidiums eine Organisationsreform der Stuttgarter Polizei.

Der Gemeinderat sieht nach dem Verhandlungsergebnis zwischen dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten, dass der gravierende Personalabbau eine Änderung der Revierstruktur bei der Stuttgarter Polizei wohl unumgänglich macht, weil mit Blick auf die anfallende Personalreduzierung durch das Polizeipräsidium keine andere Alternative angeboten werden konnte.

Mit dem „Acht-Plus-Drei Modell“ wird es in Stuttgart künftig nur noch acht Polizeireviere, drei Revierstationen sowie 13 Polizeiposten geben. Von bisher 14 Polizeidienststellen, die rund um die Uhr betrieben werden, bleiben 11 Dienststellen übrig. Die Dienstorte der Revierorganisation im Stadtgebiet reduzieren sich von bisher 27 auf 24.

Der Gemeinderat setzt voraus, dass die seitens des Landes Baden-Württemberg in der Person des Polizeipräsidenten gemachten Zusicherungen im Interesse der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger eingehalten werden, insbesondere

dass die operativen Aufgabenfelder wie

· die Ermittlungsbereiche bei der Schutz- und Kriminalpolizei,
· die Bezirks- und Postendienste,
· die Streifendienste der Polizeireviere und anderer Dienststellen sowie
· die die operativen Aufgaben unterstützenden Servicedienststellen

von einer Reduzierung soweit irgend möglich ausgenommen bleiben, um so die Präsenz und Bürgernähe in der bisherigen Form aufrechterhalten zu können.

Der Gemeinderat erwartet weiter, dass die vom Polizeipräsidium zugesicherte Mitwirkung der Stuttgarter Polizei im Bereich der Kommunalen Kriminalprävention, insbesondere betreffend die Gewalt- und Jugendkriminalität, gewährleistet bleibt. Die in Stuttgart vorbildliche und anerkannte Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei, Bürger und Stadtverwaltung ist eine der Voraussetzungen für eine sichere Stadt und für ein hohes Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Sie darf unter der Änderung der Polizeistrukturen und der Personalreduzierung nicht leiden. So muss beispielsweise die Mitwirkung der Polizei in den Sicherheitsbeiräten der Stadtbezirke und Stadtteile weiterhin gewährleistet sein.

Der Gemeinderat anerkennt, dass im Rahmen der Personalreduzierung die Sonderstellung der Landeshauptstadt mit einem Zuschlag von 200 Stellen unverändert beachtet wurde.

Er bittet die Landesregierung bei der künftigen Schaffung von Polizeivollzugsstellen

· diese Sonderstellung weiterhin angemessen zu berücksichtigen sowie
· die besondere Bedeutung des Standortvorteils „Sicherheit“, das Stuttgart im nationalen und internationalen Vergleich einen guten Ruf eingebracht hat, in die Verteilungsrechnung mit einzubeziehen.

Der Gemeinderat wird bei Verschlechterung der Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Stuttgarter Bevölkerung von der Landesregierung zusätzliche Polizeivollzugsstellen mit Nachdruck einfordern.


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