2.1 Im Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2007 wird innerhalb des Deckungsrings „1400ABGABVERS001“ (Abgaben und Versicherungen für Schulgrundstücke) bei folgender Finanzposition eine überplanmäßige Ausgabe zugelassen:
Die Mehrausgaben bei Punkt 1.1 des Beschlussantrags werden gedeckt durch Wenigerausgaben bei den Reinigungskosten im Schulbereich sowie durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land.. Zu 2. Grundstücksabgaben Bei den Grundstücksabgaben für Stuttgarter Schulen hat vor allem das bei der Landeshauptstadt Stuttgart seit dem 01. Januar 2007 bestehende Abwassergebührensystem in den Bereichen des Schmutzwasserentgeltes und der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2007 zu erhöhten Ausgaben geführt. Die hierfür entstandenen Kosten wurden bei der Haushaltsplanaufstellung zum Haushaltsjahr 2007 vom Schulverwaltungsamt nicht einkalkuliert. Um den notwendigen finanziellen Ausgleich bei Punkt 2.1 des Beschlussantrages zu erreichen, sind Umschichtungen innerhalb des Amtsbudgets aus dem Bereich Gebäudeinnenreinigung (Grupp.Nr. 5425) in den Etat für Grundstücksabgaben (Grupp.Nr. 5411) vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen Siehe Beschlussantrag Beteiligte Stellen Referate WFB und StU haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Susanne Eisenmann Anlagen keine