Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
404
4
Verhandlung
Drucksache:
404/2001
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
07/25/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
BMin Müller-Trimbusch,
Herr Tattermusch (SozA)
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Hilfeplanung in der Sozialhilfe
- Zielgruppendefinition, Erfolgskriterien,
Fallzahldokumentation
Vorgang: Sozialausschuss vom 23.07.2001,
öffentlich, Nr. 72
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 10.07.2001, GRDrs 404/2001, mit folgendem
Beschlussantrag:
Vom Stand der Vorbereitungen und dem Umsetzungsbeginn ab 1. Januar 2002 wird Kenntnis genommen.
Die Ausführungen zu den Zielgruppen, den Erfolgskriterien und der Fallzahlendokumentation werden zur Kenntnis genommen. Die weitere qualitative Differenzierung wird in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung (Herrn Prof. Dr. Reis und Herrn Dieckmann) und den Mitarbeitern in der Hilfeplanung ab Juli 2001 fortgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle der Projektkoordination ab 1. August 2001 zu besetzen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die k.w.-Vermerke der im Vorgriff zum Stellenplan 2002 14,5 geschaffenen Stellen bis 31. Dezember 2003 zu verlängern.
In ihrer Vorlagenerläuterung spricht BMin
Müller-Trimbusch
angesichts der Ungewissheit bei der Projektentwicklung von einem schwierigen Prozess. Die Sozialverwaltung bitte um Zustimmung hinsichtlich der Tatsache, dass weitere Kriterien im laufenden Prozess entwickelt werden könnten. Gestartet werden könne mit dem Hilfeplanverfahren nicht wie vorgesehen zum 01.07.2001, sondern aufgrund personeller Schwierigkeiten erst zum 01.01.2002. Durch die gute Kooperation mit dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" hätten 637 Personen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Bei insgesamt ca. 1.000 Beschäftigungsstellen in diesem Programm sei dies ein großer Erfolg. Stuttgart nehme nach wie vor eine Spitzenposition in der Bundesrepublik hinsichtlich der Realisierung von Einnahmen im Sozialhilfebereich ein (22,3 Mio. DM z. B. durch Nachrang und andere Kostenträger / 6,9 Mio. DM durch eine rückläufige Sozialhilfeempfängerquote).
Zustimmend zur Vorlage äußern sich StR
Kanzleiter
(SPD), StRin
Werwigk-Hertneck
(FDP/DVP) und StR
J. Zeeb
(FW).
Nach Auffassung von StR
Kanzleiter
hätte angesichts der personellen Probleme heute im Zusammenhang mit der Behandlung des Hilfeplanverfahrens von der Verwaltung eine Vorlage vorgelegt gehört, in der die Verwaltung aufzeigen hätte sollen, wie sie auf die personellen Probleme reagieren will. Hierzu bemerkt BMin
Müller-Trimbusch
, die Personalverwaltung werde gemeinsam mit der Sozialverwaltung aufgrund einer Absprache in der letzten Referentenrunde ein Personalentwicklungs- und Unterstützungskonzept bis zum Ende der Sommerpause erstellen. In dieses Unterstützungskonzept solle dann auch die Ausländerbehörde einbezogen werden. Die Vorschläge der Sozialverwaltung zur Situationsverbesserung seien bereits im Personalbeirat vorgestellt worden. Kostenlose Schritte, wie das Präsentsein in den Verwaltungsfachhochschulen sowie das Herantreten an derzeit im Erziehungsurlaub befindliche MitarbeiterInnen erfolgten ohnehin. Das Ergebnis eines Projektes über die zukünftige Ansiedlung der Wohngeldsachbearbeitung, und damit wendet sie sich an StRin Werwigk-Hertneck, stehe noch aus. Angestrebt werde, Anträge schneller zu bearbeiten und Bürgern längere Wege zu ersparen.
Danach ergänzt Herr
Tattermusch
, die Sozialverwaltung habe bei ihrem Aufsuchen der Verwaltungsfachhochschulen interessierte Gesprächspartner vorgefunden. Gehofft werde, dass diese Aktion und andere eingeleitete Schritte (z. B. Auftritt in Internetbörsen) Verbesserungen mit sich bringen. Festgestellt habe werden müssen, dass die Landeshauptstadt an den Schulen bisher nicht, wie eigentlich erwartet, präsent gewesen sei. In der Vorlage zum erwähnten Unterstützungskonzept werde über den Erfolg des Eingeleiteten berichtet.
Im selben Zusammenhang weist BM
Murawski
auf den hohen Frauenanteil an den Verwaltungsfachhochschulen in Baden-Württemberg hin. Mittlerweile liege dieser Anteil bei 87 %. Dies habe dazu geführt, dass seitens des Landes die Ausbildungsplatzzahl erhöht worden sei. Dieser hohe Anteil bedeute, dass die Bemühungen/Angebote zur Begleitung von Erziehungsurlauberinnen (Kontakt halten zum Beruf durch spezielle Teilzeitangebote) verstärkt gehörten. Dafür müsse eine ausreichende Mittelausstattung stattfinden. Die Sozialhilfebearbeitung werde derzeit nahezu ausschließlich von weiblichen Beschäftigten abgedeckt. Ein anderes Problem stelle dar, dass fast keiner der Beschäftigten direkt in der Landeshauptstadt wohne. So sei bei der größten Sozialhilfedienststelle beim Bezirksamt Cannstatt die gesamte Belegschaft in der Region beheimatet. Dies müsse bei der Frage der Öffnungszeiten mit beachtet werden. Plädieren wolle er, neben wichtigen Werbemaßnahmen sich auch mittelfristig auf schon absehbare Probleme vorzubereiten.
Unterstrichen wird von StRin
Gröger
(SPD), beim Einwerben von Personal spiele das Zurverfügungstellen von Wohnraum eine große Rolle. Sie weist dabei auf ihrer Einschätzung nach zum Teil leerstehende Schwesternwohnheime der Krankenhäuser hin. Zudem sollte auch auf die SWSG zugegangen werden. Anstrengungen, so BMin
Müller-Trimbusch
, um neue MitarbeiterInnen zunächst einmal vorübergehenden Wohnraum in Stuttgart zur Verfügung zu stellen, erfolgten gemeinsam mit dem Haupt- und Personalamt.
Die von der Verwaltung vorgenommene Zielgruppendefinition für das Hilfeplanverfahren bezeichnet StR
Föll
(CDU) als nachvollziehbar. Bezug nehmend auf den Armutsbericht und den Kennzahlenbericht 2000 sei jedoch bekannt, dass sich bei den 21.000 Sozialhilfeempfängern, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, eine Personengruppe von ca. 7.000 Menschen befinde, die grundsätzlich als erwerbsfähig eingestuft werden könne. Die Arbeitshilfeträger hätten Schwierigkeiten, ihre Plätze zu besetzen und auch der Arbeitsmarkt habe Probleme Stellen zu besetzen, die für nicht oder geringfügig qualifizierte Kräfte geeignet seien. Von daher stelle sich für ihn die Frage, ob beim Geplanten, bezogen auf diese Gruppe, ein besonderer Akzent gesetzt werden sollte. Mit diesem Thema müsse sich die Projektlenkung auseinandersetzen.
Ihm teilt BMin
Müller-Trimbusch
mit, über die Erfahrungen mit dem Verfahren werde die Verwaltung entsprechend einer Absprache mit dem Sozialausschuss regelmäßig berichtet. Gegebenenfalls könne unterjährig umgesteuert werden. Gestartet werden solle mit den "einfachen Fällen". Von Herr
Tattermusch
erfolgt der Hinweis, der von StR Föll erwähnte Personenkreis sei auch in den Neufällen enthalten. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens solle der bei den Bestandsfällen zu beobachtende Verfestigungseffekt vermieden werden. Mit dem Hilfeplanverfahren könne bei Neufällen besonders auf diese Problematik geachtet werden und andererseits könnten mit dem Projekt "Arbeit statt Sozialhilfe" auf Bestandsfälle eingegangen werden. Priorität erhielten zunächst Neufälle, um wie gesagt bei diesen einer Verfestigung von vornherein vorzubeugen. Übereinstimmend weisen er und BMin
Müller-Trimbusch
auf den Zusammenhang mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 3 "Wachsende Fallzahlen für die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft" hin. Dem schließt sich StRin
Gröger
an.
Zum Ende der Aussprache bemerkt BMin
Müller-Trimbusch
, heute könne diese Vorlage mit der Maßgabe, dass die von StR Föll benannte Zielgruppe in das Programm einbezogen werde, beschlossen werden.
Mit dieser Maßgabe stellt EBM
Dr. Lang
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig mit der Maßgabe, dass neben der in der Vorlage getroffenen Zielgruppendefinition auch die Gruppe der grundsätzlich erwerbsfähigen Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, einbezogen wird.