Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
365/2001
Stuttgart,
04/20/2001
Hohensteinschule GHS in Stuttgart-Zuffenhausen, Hohensteinstraße 25
Erweiterungsbau, Umbau im Stammgebäude und Verlegung des
Kleinspielfeldes
- Endgültiges Raumprogramm und Vorplanung -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Einbringung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
08.05.2001
15.05.2001
16.05.2001
Beschlußantrag:
1. Das Raumprogramm zur Erweiterung der Hohensteinschule wird mit dem in der Anlage 3 dargestellten Flächen endgültig festgestellt.
2. Der Vorplanung für den Erweiterungsbau, Umbau im Stammgebäude und der Verlegung des Kleinspielfeldes auf dem Gelände der Hohensteinschule GHS und Robert-Bosch-Schule
nach den Plänen des Hochbauamts
vom Oktober 2000
und den Plänen des Garten- und Friedhofsamtes
vom 17.11.2000/09.01.2001
sowie der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung des Architekturbüros Michael Gabeler
vom November 2000
mit Gesamtkosten von
DM 4.500.000,00
nachrichtlich in EURO
€ 2.300.813,47
zuzüglich Prognose für Baupreisentwicklung von
DM 250.000,00
damit voraussichtlichen Gesamtkosten bei
Fertigstellung von
DM 4.750.000,00
wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6, Teile von 7 HOAI vor Baubeschlussfassung beauftragt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit dem Raumprogrammbeschluss vom 19.05.1999 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Erweiterungsbau zur Deckung des Raumfehlbedarfs an der Hohensteinschule zu planen. Im Rahmen der Betreuung für die Verlässliche Grundschule war es zusätzlich erforderlich, das Raumprogramm um einen Raum mit ca. 60 m2 zu erweitern.
Unter Nr. 6.3 der ausführlichen Begründung der GRDrs 480/2000 (Verlässliche Grundschule) wird von der Ausstattung eines Raumes (als Mindeststandards) speziell für die Bedürfnisse der Betreuung ausgegangen. Dies ist bei Grundschulen mit Mehrzweckräumen anzuwenden. Grund- und Hauptschulen wie die Hohensteinschule haben keine Mehrzweckräume. Die Folge ist, dass ein zusätzlicher Raum (i.d.R. ein Klassenzimmer) in Anspruch genommen werden muss. Dieser Raum erhöht das Raumdefizit und muss neu geschaffen werden.
Die vorliegende Vorplanung sieht den Erweiterungsbau mit 4 Klassenräumen, 1 Raum für die Verlässliche Grundschule, 1 Fachraum Bildende Kunst, 1 Lehrmittelraum, Foyer und die notwendigen WC's und Nebenräume vor. Im Bestand werden durch Umbaumaßnahmen die Fachräume Physik und Musik, jeweils mit Vorbereitungsraum, ein vergrößertes Lehrerzimmer und ein Zimmer für den stellvertretenden Schulleiter geschaffen.
Das Vorhaben ist im Haushaltsplan 2000/2001 und in der Finanzplanung mit einem Gesamtaufwand von 3.675.000 DM enthalten, der Differenzbetrag zu den jetzt ermittelten Kosten ist bei der Fortschreibung der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Der Baubeginn ist im März 2002 möglich.
Zuschüsse:
Auf der Grundlage der Schulbauförderrichtlinien des Landes kann mit einem Zuschuss von 549.000 DM gerechnet werden.
Beteiligte Stellen
Die Referate T, KBS, St und USO haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vom Referat F wurden Bedenken hinsichtlich der Mehrkosten für einen
zusätzlichen Raum im Rahmen der Betreuung für die Verlässliche
Grundschule geäußert.
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Deckblatt Kostenermittlung
Anlage 3: Raumprogramm und Flächenvergleich
Anlage 4: Baubeschreibung
Anlage 5: Energiedatenblatt
Anlage 6: Lageplan
Anlage 1 zur GRDrs
Ausführliche Begründung
1. Schülerentwicklung
Die Hohensteinschule in Stuttgart-Zuffenhausen führt im laufenden Schuljahr 214 Grundschüler in 11 Klassen und 308 Hauptschüler in 13 Klassen, also insgesamt 522 Schüler in 24 Klassen. Die Unterbringung verteilt sich auf zwei Standorte: 4 Grundschulklassen sowie die Hauptschule mit 13 Klassen werden im Stammgebäude Hohensteinstraße 25 unterrichtet, in der Außenstelle Marconistraße sind 7 Grundschulklassen untergebracht.
Laut Schulentwicklungsplanung ist bis zum Planjahr 2006/2007 mit etwa 508 Schüler in 23 Klassen zu rechnen. Nach dem Schulraumbestand verfügt die Schule über 18 Klassenräume, 1 Kursraum sowie 6 Fachräume. Für eine dreizügige Hauptschule sieht das Modellraumprogramm des Landes 10 Fachräume vor. Außerdem ist der Lehrer- und Verwaltungsbereich der Schule völlig ungenügend. Das Oberschulamt hat einen Raumfehlbedarf von 354 m2 anerkannt. Um sinnvolle organisatorische Lösungen zu erhalten, wird der Grundschulbereich in einen Erweiterungsbau verlagert. Durch Umstrukturierungen und bauliche Maßnahmen innerhalb des Stammgebäudes unter Verwendung der freiwerdenden Klassenräume können dann die fehlenden Fachräume eingerichtet sowie der Lehrer- und Verwaltungsbereich erweitert werden.
2. Raumprogramm
Vorliegende Beschlüsse:
GRD
Niederschrift
Ausschuss für Umwelt und Technik
am 11.05.1999
Nr. 72
Nr. 190
Verwaltungsausschuss
am 19.05.1999
Nr. 72
Nr. 172
2.1
Variante 1
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates zur Verlässlichen Grundschule (GRDrs 480/2000) wurde vom Referat KBS über Referat F ein Weiterplanungsauftrag zur Schaffung und Einrichtung eines zusätzlichen Raumes (60 m2) für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule erteilt: Die Hohensteinschule (Grund- und Hauptschule) verfügt nämlich für die Schulart Hauptschule (zwei- bis dreizügig) entsprechend dem Modellraumprogramm des Landes über keinen Mehrzweckraum, der für eine Betreuung zur Verfügung stehen könnte. Den Grundschulklassen selbst (1-zügig bislang im Stammgebäude der Hohensteinschule) stehen darüber hinaus nicht die nach dem Modellraumprogramm für eine selbstständige Grundschule erforderlichen Flächenanteile von 90 m2 im Bereich der Kurs- und Mehrzweckräume zur Verfügung. Es ist lediglich ein kleiner Raum von 31 m2 vorhanden.
Aufgrund dieser Situation müsste für die Einrichtung eines Betreuungsraumes ein Klassenzimmer in Anspruch genommen werden. Dadurch würde sich das Raumdefizit weiter erhöhen. Deshalb sollte aus Sicht des Referats KBS ein gesonderter Betreuungsraum in das endgültige Raumprogramm aufgenommen werden.
Der Raum wird deshalb im Rahmen der pädagogischen Konzeption zusammen mit den Unterrichtsräumen in einem eigenständigen Grundschulbau nachgewiesen. Diesem Neubau angegliedert ist ein eigenständiger Schulhof für Pausen- und Spielzwecke der Grundschulkinder. Die neue Programmfläche (Hauptnutzfläche) erhöht sich dadurch um ca. 60 m2 gegenüber dem ursprünglich beschlossenen Raumprogramm. In den Verkehrs- und Nebennutzflächen sind Toiletten-/Putzräume und ein zentrales Eingangsfoyer enthalten. Das zentrale Eingangsfoyer dient auch für kleinere Veranstaltungen im Grundschulbereich.
2.2
Variante 2
Erweiterungsbau - ohne einen Raum für die Betreuung.Durch das Weglassen des Betreuungsraumes verringert sich die Programmfläche um 60 m2. Dadurch ließen sich die Gesamtkosten um ca. 405.000 DM senken.
3. Städtebauliche Situation/Standort
Die Lage des Standortes für den Erweiterungsbau der Grundschule wurde entsprechend den stadtplanerischen Vorgaben mit dem Stadtplanungsamt so festgelegt, dass ausreichend dimensionierte Außenanlagen für Bewegungsaktivitäten zur Verfügung stehen. Im Zuge der Baumaßnahme wird deshalb das ohnehin sanierungsbedürftige Kleinspielfeld in Richtung Ludwigsburger- und Frankenstraße verlagert. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die vorhandene Baumkulisse entlang der Ludwigsburger Str. erhalten bleibt, und eine zügige fußläufige Querung der Grünanlage in Verlängerung der Suevenstraße geschaffen wird. Das neu herzustellende Spielfeld wird auch für außerschulische Nutzung Verwendung finden und in das Maßnahmekonzept zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsfunktion im Stadtbezirk Zuffenhausen einfließen (Spielflächenleitplan).
4. Maßnahmen
Das Gesamtbauvorhaben gliedert sich in 3 Einzelmaßnahmen:
A. Verlegung des Kleinspielfeldes
Die Errichtung des Erweiterungsbaus auf dem Standort des Kleinspielfeldes bedingt eine Verlegung der Sportanlagen. Das neue Kleinspielfeld soll auf der öffentlichen Grünfläche gebaut werden und innerhalb des Konzeptes der Öffnung der Schulfreiflächen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
B. Erweiterungsbau Grundschule
Auf der jetzigen Fläche des Kleinspielfeldes ist ein 1geschossiger Grundschulpavillon geplant. Die vorliegende Vorplanung sieht den Erweiterungsbau mit 4 Klassenräumen, 1 Raum für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, 1 Fachraum Bildende Kunst mit Nebenraum, 1 Lehrmittelraum, die notwendigen WC's und Nebenräume, gruppiert um das multifunktionale Foyer, vor. Der Schulhof wird in unterschiedliche Aktivitätsbereiche gegliedert, und in Zusammenarbeit mit Lehrern, Eltern und Schülern unter Leitung vom Garten- und Friedhofsamt geplant.
C. Umbau im Stammgebäude
Die für den lehrplanmäßigen Unterricht notwendigen Fachräume für die Hauptschule, werden im Anschluss an die Baumaßnahme B durch Umbaumaßnahmen im Stammgebäude geschaffen. Hierbei handelt es sich um die Fachräume Musik, Physik, die dazugehörigen Nebenräume, die Vergrößerung des Lehrerzimmers und ein Zimmer für den stellvertretenden Schulleiter.
5. Kosten
Gesamtbaukosten
Variante 1
mit Betreuungsraum
Variante
2
ohne Betreuungsraum
Maßnahme A
DM 500.000
DM
500.000
Maßnahme B
DM 3.350.000
DM 2.890.000
davon sind 200.000 DM für Garten- und Landschaftsbau
Maßnahme C
DM 335.000
DM 335.000
Nach der Vorplanung des Hochbauamtes vom Oktober 2000 und der vom Hochbauamt geprüften Kostenschätzung des Architekturbüros M. Gabeler vom November 2000 betragen in der Zusammenfassung der 3 Maßnahmen die Gesamtbaukosten
DM 4.185.000
DM
3.725.000
Kostenprognose:
Bei den unter 9. genannten Terminen wären für die Gesamtbaukosten Kostensteigerungen in Höhe von DM 250.000 bzw. 300.000 zu erwarten. Dies entspricht einer zu erwartenden Baupreissteigerung von insgesamt 6 % bzw. 8 % bis zur Mitte der Bauzeit. Diese Prognose wird bei Bauentscheidung überprüft.
Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten inkl. Prognose
von
DM
4.435.000
DM
4.025.000
zuzüglich der Kosten für
Einrichtung und Lehrmittel
DM
315.000
DM
300.000
Planungsmehrkosten wegen Umplanung
DM
20.000
Somit voraussichtliche Gesamtkosten, inkl.
Prognose ca.
DM
4.750.000
DM
4.345.000
Gesamtkosten ohne Prognose
DM
4.500.000
DM
4.045.000
6. Kostendifferenz:
Gegenüber der vorläufigen, groben Kostenangabe vom 30.03.1999 mit Gesamtkosten von rd. 3.675.000 DM ergibt sich eine Kostendifferenz von DM 825.000 DM 370.000
Diese Kostendifferenz gliedert sich wie folgt:
350.000 DM entstehen durch die während der Vorplanung entwickelte Konzeption eines eigenständigen Grundschulgebäudes mit angegliedertem Schulhof. Davon entfallen ca. 100.000 DM Mehrkosten für den Schulhof und ca. 250.000 DM Mehrkosten für die Verlegung des Kleinspielfeldes auf die öffentliche Grünfläche. In den Kosten der Verlegung des Sportplatzes ist auch der zu erwartende Aufwand für die Beseitigung des voraussichtlich schadstoffhaltigen Unterbaus (Asphalt und Kunststoffe) des heutigen Sportfeldes enthalten. Diese Kosten könnten sich reduzieren, falls bei der Bauvorbereitung sich herausstellt, dass die Verunreinigungen nicht in dem erwarteten Ausmaß vorhanden ist.
475.000 DM entstehen durch den zusätzlichen Raum für die Realisierung der Konzeption der Verlässlichen Grundschule und damit verbunden eine Vergrößerung der Nebenflächen (Variante 1).
Bei Variante 2 entstehen 20.000 DM Mehrkosten wegen Umplanung.
Hinzu kommen 250.000 DM bzw. 300.000 DM für die Baupreissteigerung (Prognose).
7. Wirtschaftlichkeit:
Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:
Variante 1
Variante 2 (geschätzte Werte)
Erweiterungsbau:
Fläche des Baugrundstückes
24.456 m²
24.456 m²
Bebaute Fläche BF
740 m2²
650 m²
Programmfläche HNF
413 m²
353 m²
Brutto-Rauminhalt BRI
3.206 m³
2.800 m²
Netto-Grundfläche NGF
660 m²
570 m²
Verhältnis Programmfläche zu Restfläche: 62,5 : 37,5
Umbau:
Brutto-Rauminhalt
1.312 m³
Netto-Grundfläche NGF
328 m²
Kostenkennwerte (ohne Prognose):
Erweiterung:
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten
DM 799
1 m² NGF bezogen auf die Gesamtbaukosten
DM 5.076
Umbau:
1 m²2 NGF bezogen auf die Gesamtbaukosten
DM 1.021
Die Kostenkennwerte für den Erweiterungsbau liegen im oberen Bereich vergleichbarer Vorhaben, da es sich um eine verhältnismäßig kleine Baumaßnahme mit aufwendiger haustechnischer Anbindung an den Bestand handelt.
8. Folgelasten
Für das Vorhaben muss mit nachstehenden, anhand vergleichbarer Objekte ermittelter Folgelasten gerechnet werden:
Folgeausgaben
Variante 1
Variante 2
Personalausgaben
-
-
Betriebs- und Sachausgaben
97.200 DM
97.200 DM
Abschreibung
142.500 DM
130.400 DM
Verzinsung des Anlagekapitals
273.100 DM
246.700 DM
Summe:
512.800 DM
474.300 DM
Folgeeinnahmen
Auflösung von Zuwendungen
16.500 DM
16.500 DM
Folgelasten jährlich
496.300 DM
457.800 DM
Basis Gesamtkosten Variante 1: 4.750.000 DM 10,4 % der Gesamtkosten
Basis Gesamtkosten Variante 2: 4.345.000 DM 10,5 % der Gesamtkosten
9. Termine
Unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Baubeschlusses ist aus technnischer Sicht für Variante 1 ein Baubeginn im März 2002 möglich. Die Bauzeit der Variante 2 wird sich wegen Umplanung um ca. 5 bis 6 Monate verschieben, Baubeginn ist im September 2002 möglich. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 14 Monate für die Maßnahmen A und B. Die Fertigstellung des Kleinspielfeldes ist vom Bebauungsplanverfahren abhängig.