Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: F 9010-04
GRDrs 318/2003
Stuttgart,
03/28/2003



Mittelbewilligung für die Stadtkämmerei
AHSt. 1.7200.8420.000/2002
Abfallentsorgung, sonstige Finanzausgaben




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich 07.05.2003



Beschlußantrag:
  1. Im Verwaltungshaushalt 2002 wird nachträglich bei AHSt. 1.7200.8420.000
    - Abfallentsorgung, sonstige Finanzausgaben - eine außerplanmäßige Ausgabe von 2.197.925,88 EUR zugelassen.
  2. Die Mehrausgabe wird im Vermögenshaushalt 2002 bei AHSt. 2.7200.9250.000-0020 - Abfallentsorgung, Darlehensgewährung an AWS - gedeckt.


Begründung:


Der sich aus der Betriebsabrechnung 2000 der Abfallentsorgung ergebende Überschuss betrug 2.197.925,88 EUR. Nach § 9 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, d.h. bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Das erfolgt haushaltsrechtlich in der Weise, dass der Gebührenüberschuss gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO im Wege der Rotabsetzung in das folgende Jahr übertragen wird.

Die Betriebsabrechnung 2000 wurde erstmals auf der Grundlage des CO-Moduls von SAP erarbeitet. Aufgrund zudem bestehender Personalengpässe beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS) konnte die Betriebsabrechnung 2000 erst im Jahr 2002 abschließend fertiggestellt werden, so dass dieser buchungstechnische Vorgang nicht mehr in 2000 vollzogen werden konnte. Dadurch ergab sich beim Rechnungsabschluss 2000 eine Verbesserung im Stadthaushalt in dieser Höhe, jedoch wäre bei Nichtausgliederung des Gebührenhaushalts Abfallentsorgung in den Eigenbetrieb AWS eine Unterdeckung im Stadthaushalt 2003 entstanden.

Nach Nr. 2 des Beschlussantrags der GRDrs 1078/2002 (2. Ergänzung) betr. Abfallgebühren für Haus- und Gewerbeabfälle ab 1.1.2003 werden von dem Überschuss 1.197.925,88 EUR zur Minderung der erforderlichen Gebührenerhöhungen in die Gebührenkalkulation 2003 einbezogen. Der verbleibende Überschuss von 1.000.000,00 EUR wird als außerordentlicher Betrag dem Rekultivierungsfonds zugeführt. Die hierzu erforderlichen Mittel sind dem Eigenbetrieb AWS (Gebührenhaushalt Abfallentsorgung) aus dem Stadthaushalt 2002 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Da das für den AWS zum Verlustausgleich vorgesehene Darlehen 2002 nicht in Anspruch genommen werden musste, kann die Mehrausgabe bei dieser Position gedeckt werden.


Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister