Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 334/2008
Stuttgart,
06/16/2008



Fortführung Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.06.2008
02.07.2008



Beschlußantrag:

1. Der Fortführung des Projektes Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 wird zugestimmt. 2. Den Zuwendungen für die Fachpersonalstellen als Fehlbetragsfinanzierung – begrenzt auf einen bestimmten Höchstbetrag – wird zugestimmt. Damit erhalten bezogen auf ein Förderjahr
3. Der Aufwand für die Dienste der Freien Träger ist aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2008/2009 für den Bereich Sozialpsychiatrie – Finanzposition 4. Der Bewilligung liegen die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen zugrunde.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

An bestimmten Punkten in der Bad Cannstatter Innenstadt hatten sich in den letzten Jahren Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten konzentriert. Sie waren sucht- und drogenabhängig oder hatten psychische Auffälligkeiten/Erkrankungen. Von diesen Menschen sind massive Störungen ausgegangen.

Durch das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt wurden dem Personenkreis niedrigschwellige Hilfeformen angeboten. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet (März 2005 bis Dezember 2007 bzw. März 2008) und über Mittel von Aktion Mensch finanziert.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 wurden für die Fortsetzung des Projektes bis zum 30. Juni 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde die Sozial- und Gesundheitsverwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen weitergeführt werden können.

Auf Grundlage der ursprünglichen Konzeption soll das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt mit einer reduzierten Personalausstattung fortgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Mittel für die Förderung der Sozialarbeit im Bereich Wohnungsnotfallhilfe stehen unter Finanzposition 1.4700.7051.000 – Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten – und für die Förderung Sozialpsychiatrie unter Finanzposition 1.5000.7000.000 – Sozialpsychiatrische Hilfen – zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Abschlussbericht Projekt "Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt"

Anlage 1 zur GRDrs 334/2008

Ausführliche Begründung:

Ausgangslage

Das Projekt Streetwork in Stuttgart-Bad Cannstatt ist eine fach- und zielgruppenübergreifende Initiative des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. und der Ambulanten Hilfe e. V.

Ausgangspunkt für das Projekt war die offensichtlich steigende Anzahl wohnungsloser Menschen in Stuttgart-Bad Cannstatt und damit auch der Personen, die zusätzlich zu ihrer schwierigen Lebenslage besondere soziale Probleme aufweisen und sich häufig an öffentlichen Plätzen aufhalten.

Um diesem Personenkreis niedrigschwellige Hilfeformen anbieten zu können, wurden vom Sozialpsychiatrischen Dienst Bad Cannstatt (Caritasverband für Stuttgart e. V.) und von der Ambulanten Hilfe e. V. entsprechende Projektstrukturen entwickelt.

Die Dauer des Projektes war zunächst auf drei Jahre befristet (März 2005 bis Dezember 2007 bzw. März 2008) und über Mittel von Aktion Mensch finanziert. Die Trägerschaft der Streetworkerstelle erfolgt je zur Hälfte durch die Ambulante Hilfe e. V. und den Caritasverband für Stuttgart e. V.

Mit den GRDrs 304/2006, 406/2007 und 661/2007 – Projekt Straßensozialarbeit in Bad Cannstatt – Hotelbetreuung Burgenlandstuben – wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss über das Projekt berichtet. Die Zusammenfassung des gemeinsamen Abschlussberichts beider Träger über das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt ist als Anlage 2 beigefügt.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 wurden für die Fortsetzung des Projektes bis zum 30. Juni 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde die Sozial- und Gesundheitsverwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen weitergeführt werden können.


Förderseitige Bewertung

Den Fachämtern steht für eine städtische Förderung nur ein begrenztes jährliches Budget zur Verfügung. Zusätzliche Förderungen im Rahmen des vorhandenen Budgets sind grundsätzlich nur möglich, wenn sich bei bestehenden Regelförderungen Minderbedarfe ergeben (z. B. Jubiläumsgaben, nicht besetzte Stellen). Eine verlässliche Prognose über zu erwartende Minderbedarfe kann nicht erstellt werden.

Aus heutiger Sicht wird jedoch davon ausgegangen, dass die anfallenden Kosten aus den genannten Finanzpositionen finanziert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, findet alternativ eine Deckung aus dem jeweiligen Amtsbudget statt.

Für die Fortführung des Projektes ist hinsichtlich der finanziellen Ressourcen eine Reduzierung der förderfähigen Stellenanteile von einer 0,25 Fachkraftstelle für den Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen (Träger: Caritasverband für Stuttgart e. V.) und von einer weiteren 0,20 Fachkraftstelle für den Bereich Wohnungsnotfallhilfe (Träger: Ambulante Hilfe e. V.) zwingend erforderlich.


Sozialplanerische Bewertung

Der Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt ist mit 67.585 Einwohnern (Stand: April 2008) der größte Stadtbezirk der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Sozialstruktur in Stuttgart-Bad Cannstatt weist in mehreren Wohnquartieren einen stark überdurchschnittlichen Anteil an SGB II- und SGB XII-Leistungsbeziehern und Beziehern von Wohngeld auf. Hinzu kommt, dass sich in Stuttgart-Bad Cannstatt größere Unterbringungs- und Beratungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe, wie z. B. das Haus Wartburg, das Carlo-Steeb-Haus, die Frauenpension, außerdem eine Fachberatungsstelle und eine Tagesstätte befinden. Sowohl die soziale Struktur wie auch die zahlreichen Angebote für wohnungslose Menschen tragen dazu bei, dass insbesondere in Stuttgart-Bad Cannstatt an vielen Orten und öffentlichen Plätzen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten anzutreffen sind. Daher ist es – im Gegensatz zu anderen Stadtbezirken – notwendig, ein spezifisches Hilfeangebot, wie es das Projekt Straßensozialarbeit in Stuttgart-Bad Cannstatt darstellt, dauerhaft dort vorzuhalten.


Zielgruppe sind Menschen in schwierigen Lebenssituationen, verbunden mit persönlichen Schwierigkeiten und Menschen, die an psychischen und/oder Suchterkrankungen leiden.

Dieser Personenkreis hält sich häufig in Stuttgart-Bad Cannstatt, speziell im Bahnhofsviertel, der Marktstraße und um das Parkhaus „Mühlgrün“ auf. Ihre Anwesenheit wird von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Geschäftsleuten als störend empfunden.


Daher sollen durch aufsuchende Hilfen Kontakt zu den einzelnen Gruppen hergestellt und helfende Beziehungen aufgebaut werden, um sie in die bestehenden Hilfesysteme einzubinden. Eine enge Kooperation mit den unterschiedlichen sozialen und medizinischen Diensten und Einrichtungen ist daher wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

Aus Sicht des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes müssen im Rahmen dieser Reduzierung der Fachkraftstellen die Aufgaben so angepasst werden, dass priorisierte Aufgabenbereiche erhalten bleiben. Aufgabenschwerpunkte sind:

· Streetwork an 2 Tagen/Woche
· Kontaktaufnahme, Beratung
· Prävention
· Funktion als Ansprechpartner
· Kooperation
· Sprechstunde im Café 72 durch die psychiatrische Pflegekraft.

Wesentlich bei der Neugestaltung der Arbeit ist, dass das Know-how von Sozialpsychiatrie und Wohnungslosenhilfe durch eine gemeinsame praktische Arbeit (Streetwork) vor Ort weiter genutzt wird.

Auf der Grundlage von je zehn bzw. acht Wochenstunden ist vorstellbar, dass der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. mit der/dem Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Ambulanten Hilfe e. V. zweimal pro Woche an den einschlägigen Plätzen in Stuttgart-Bad Cannstatt anwesend ist und der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. auch seine Gesundheitssprechstunde im Café 72 einmal wöchentlich fortsetzt.

Insbesondere beim Streetwork und in der Kontaktaufnahme, aber auch in der Beratung, der Prävention und der Kooperation müssen die Inhalte gestrafft werden und können ab dem 1. Juli 2008 selbstverständlich nicht mehr in gleicher Weise wie vor dem 30. Juni 2008 bearbeitet werden.


Das Betreuungsangebot in den Burgenlandstuben entfällt komplett.

Noch stärker als in der Vergangenheit muss das Ziel der Arbeit die Überleitung der Klientinnen und Klienten in die Regeldienste sein.

Grundpräsenz wäre mit einer 0,25 und 0,20 Fachkraftstelle gegeben. Mit dieser Ausstattung kann erreicht werden, dass zumindest verlässliche Ansprechpartner für die Klientel vorhanden sind, ein Einblick in die Notlagen der Klientel möglich ist und die notwendig-sten Elemente der Grundversorgung sichergestellt werden können.

Die Entwicklung in Stuttgart-Bad Cannstatt bei den Zielgruppen Wohnungslose/Psy-chisch Kranke/Suchtkranke und Menschen mit Doppeldiagnosen muss in dem auf ein Jahr befristeten Zeitraum beobachtet und ggf. hinsichtlich Aufgaben und Kapazitäten neu bewertet werden. Insgesamt ist eine Fortsetzung der Arbeit unter o. g. Voraussetzungen sozialplanerisch vorstellbar und wünschenswert.


Fachpersonalkosten

Nach den geltenden Förderrichtlinien des Gesundheitsamtes ergibt sich für den Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen, ausgehend von einer 0,25 Fachkraftstelle auf der Grundlage der geltenden Personalkostenpauschale und einem Fördersatz von 80 % sowie der maßgeblichen Sachkostenpauschale für den Zeitraum 01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009, eine Förderung von rund 12.141 EUR.

Für den Bereich Wohnungsnotfallhilfe – Sozialarbeit – ergibt sich nach den geltenden Förderrichtlinien des Sozialamtes und der GRDrs 832/2005 – Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII – eine jährliche Personal- und Sachkostenpauschale in Höhe von 12.500 EUR pro 0,20 Stelle.

Zur Finanzierung der Fachpersonalstellen werden von den Trägern jährliche Eigenmittel in Höhe von jeweils 1.250 EUR eingebracht.


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