Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 553/2005
Stuttgart,
09/08/2005



Umbau der Erziehungshilfen -
Ressourcenbedarf für die Regelstruktur 2006




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.09.2005



Beschlußantrag:

1. Vom erreichten Sachstand des Umbaus der Hilfen zur Erziehung,

2. Dem dauerhaften Personalbedarf von 7 Stellen und einem zeitlich befristeten Bedarf von 5 Stellen mit KW-Vermerk 01/08 wird zugestimmt. Die entsprechende Anpassung wird im Stellenplanverfahren 2006/2007 vollzogen.

3. Die Laufzeit des für projektbedingte Zusatzkosten eingeräumten Kostenrahmens wird um zwei Jahren verlängert. Aus den bisher nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von 2,5 Mio € können die in der Begründung aufgeführten Projektaufgaben finanziert werden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ende 2005 ist die Projektlaufzeit für den Umbau der Erziehungshilfen abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Reform in neun von zehn Bereichen (außer Bad Cannstatt) umgesetzt. Primär aus Gründen rechtlicher Veränderungen kann die Übertragung auf Cannstatt erst zum 01.01.2006 erfolgen.

Der fachlich-konzeptionelle Umbau der Erziehungshilfen und die analoge Entwicklung eines neuen Finanzsystems wurde realisiert und kann ab 2006 in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu gehören insbesondere (s. Anlage, S. 4ff):

· die Etablierung einer stadtweiten Organisations- und Gremienstruktur, die eine gesamtstädtische Steuerung und Koordination der reformierten Erziehungshilfen ermöglicht;

· der Aufbau und die bereichsübergreifende Anwendung des Fachcontrollings, das eine wesentliche Voraussetzung zur Steuerung der neuen Fachlichkeit in den Erziehungshilfen darstellt;

· die Entwicklung und Implementierung eines Finanzsystems, das die Fachziele in den Hilfen zur Erziehung unterstützt und zur unmittelbaren Kostensteuerung beiträgt;

· die Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling mit dem Ziel, die Qualität der Erziehungshilfen zu sichern und weiter zu entwickeln und die effiziente Verwendung von Finanzmitteln zu gewährleisten.

Die in den beiden Vorlagen GRDrs 511/2005 (JHA 18.07. und VA 21.09.2005) und GRDrs 571/2005 (RSA 13.09. und VA 21.09.2005) dargestellten fachlichen und finanziellen Erfolge der Reform zeigen, dass der eingeschlagene Weg und die dafür entwickelten Strukturelemente richtig sind.

Für die Projektlaufzeit wurden Kosten in Höhe von 10,05 Mio € veranschlagt. Benötigt wurden (hochgerechnet bis Ende 2005) 7,5 Mio €. In diesen Mitteln waren 22,8 Stellen enthalten. Damit der Regelbetrieb ab 2006 etabliert werden kann, müssen die in dem Beschlussantrag 2 genannten Personalressourcen im Umfang von 7 Stellen aus der Projektphase übernommen werden (s. ausführliche Begründung, Punkte 2 und 3). Beim städtischen Erziehungshilfeträger sind 1,5 Stellen und im Finanzcontrolling, Steuerung und Planung 5,5 Stellen notwendig. Dies ist Voraussetzung für die Nachhaltigkeit des Systemumbaus und die kontinuierliche weitere Optimierung der Gesamtprozesses.

Da einige Bausteine des Gesamtsystems noch nicht abschließend entwickelt und bearbeitet wurden (s. Anlage Seite 5 ff), ist bei 5 Stellen die Verlängerung der KW-Vermerke zeitlich befristet bis Ende 2007 notwendig. Außerdem werden 2006 –2007 noch Finanzmittel für externe Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Evaluation benötigt (s. Anlage, S. 8). Die Kosten für die noch zu erledigenden Projektaufgaben (incl. der Verlängerung der KW-Vermerke bei 5 Stellen) belaufen sich auf rund 473 000 € und sind finanziert, wenn der für das Projekt eingeräumte Kostenrahmen, von dem 2,5 Mio nicht verbraucht wurden, um 2 Jahre verlängert wird.


Finanzielle Auswirkungen

Die dauerhafte Stellenschaffung von 7 Stellen verursacht Kosten in Höhe von ca. 500 000 € pro Jahr.

Die Kosten für die abschließenden Projektarbeiten in Höhe von ca. 473 000 € für die Jahre 2006 und 2007 sind durch die restlichen Projektumsetzungsmittel in Höhe von 2,5 Mio € gedeckt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung