Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 135/2008
Stuttgart,
04/02/2008



Gottlieb-Daimler-Stadion
1. Umbau in ein multifunktionales Fußballstadion
2. Einbau einer Sportveranstaltungshalle für 2.000 Zuschauer
3. Gründung einer Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Sportausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2008
09.04.2008
18.04.2008
22.04.2008
23.04.2008
23.04.2008
24.04.2008



Beschlußantrag:

1. Multifunktionales Fußballstadion mit Sportveranstaltungshalle

1.1. Dem Umbau des Gottlieb-Daimler-Stadions in ein multifunktionales Fußballstadion mit Kosten von insgesamt 60 Mio. € (netto) und dem Einbau einer Sportveranstaltungshalle für 2.000 Zuschauer in der Mantelbebauung der Untertürkheimer Geraden mit Kosten von 13,15 Mio. € (netto) wird auf der Grundlage des Realisierungsmodells von Prof. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) vom 02.04.2008 (Anlage 2) zugestimmt.

1.2. Dem Raumprogramm für die Sportveranstaltungshalle mit rund 2.000 Plätzen (Anlage 3) wird zugestimmt.

1.3. Die Landeshauptstadt gewährt der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG für die Sportveranstaltungshalle einen Investitionszuschuss von 13,15 Mio. €. Hierfür werden bei Finanzposition 2.8450.9860.000 - VKZ 0050 die nachstehenden außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen:

1.4. Dem Abschluss eines Betriebsführungsvertrags für die Sportveranstaltungshalle zwischen der Stadion NeckarPark GmbH Co. KG und der Sportstätten-Betriebsgesellschaft Stuttgart mbH gemäß Ziffer II.5. der Begründung wird zugestimmt.


2. Molly-Schauffele-Halle

Von der Darstellung des Finanzbedarfs für eine mittel- bis langfristige Komplettsanierung der Molly-Schauffele-Halle wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bund und Land über Zuschüsse zu den Sanierungskosten auf der Grundlage eines anzustrebenden Finanzierungsanteils von je einem Drittel zu verhandeln.


3. Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG

3.1. Der Gründung einer „Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG“ (Stadion KG) durch die Landeshauptstadt Stuttgart, der Beteiligung an ihr als einziger Kommanditistin sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 4) wird zugestimmt.

3.2. Der Gründung einer „Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH“ durch die Landeshauptstadt Stuttgart, die Beteiligung an ihr als alleiniger Gesellschafterin, der Beteiligung der „Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH“ an der „Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG“ als persönlich haftender Gesellschafterin (ohne Kapitaleinlage und Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft) sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 5) wird zugestimmt.

3.3. Die Landeshauptstadt erbringt für die Gründung der Gesellschaften Stamm- und Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt 50.000 €.

Eine außerplanmäßige Ausgabe von 50.000 € wird im Vermögenshaushalt 2008 bei Finanzposition 2.8450.9300.000 - VKZ 0020, Stadion-Gesellschaften, Kapitalbeteiligung, zugelassen. Die Deckung erfolgt durch Sperrung in gleicher Höhe bei Finanzposition 2.5610.9420.000 – VKZ 0999, Gottlieb-Daimer-Stadion, Bauliche Verbesserungen.

3.4. Der Einbringung des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Gottlieb-Daimler-Stadion (UA 5610) in die Stadion KG zum 1.1.2009 im Wege einer Sacheinlage wird zugestimmt. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Ablösung der Refinanzierung aus dem 2. und 3. Bauabschnitt (rd. 33 Mio. €) durch die Stadion KG gegenüber der Landeshauptstadt im Wege der Übernahme eines Darlehens der Zusatzversorgungskasse der Kommunen in Baden-Württemberg (ZVK) von rd. 26 Mio. € und durch Zahlung von rd. 7 Mio. € erfolgt. Gegenüber der ZVK haftet die Landeshauptstadt nachrangig zur Stadion KG weiterhin bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.

3.5. Der vom VfB Stuttgart angebotenen Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 27 Mio. € an der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG wird auf der Grundlage des Vertragsentwurfs über die atypische stille Beteiligung des VfB Stuttgart 1893 e.V. (Anlage 6) zugestimmt.

3.6. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH wird beauftragt, der Bestellung von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) als Geschäftsführer für den Zeitraum bis 31.12.2012 zuzustimmen.

3.7. Der Absicht der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG, mit der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG einen Geschäftsbesorgungsvertrag über alle wahrzunehmenden Aufgaben der Stadion KG wird grundsätzlich zugestimmt.

3.8. Von der weiteren Absicht der Stadion KG mit der Landeshauptstadt Stuttgart (Sportamt) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Stadionbetriebsführung im Zeitraum zwischen 1.1.2009 und Mitte 2011 abzuschließen, wird zustimmend Kenntnis genommen.
3.9. Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen und zu ergänzen, sofern hierdurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.


4. Erbbaurechtsvertrag mit der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG

4.1. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG als Teil des Ausgliederungsvertrages über Teilflächen der Flurstücke 2852/3 und 2853/1 auf Gemarkung Bad Cannstatt von zusammen ca. 85.000 m² gemäß dem in Anlage 9 beigefügten Lageplan wird zugestimmt.

4.2. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2041. Der Erbbauzins beträgt 4,5 % aus einem Bodenwert von 200 €/m², somit zunächst jährlich ca. 765.000 €. Auf die Erhebung des Erbbauzinses im Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2011 wird verzichtet.

4.3. Der Verpflichtung der Landeshauptstadt zur Ausübung des unbedingten Heimfalls für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG wird zugestimmt.


5. Namensrecht Gottlieb-Daimler-Stadion

Vorbehaltlich der Zustimmung der Daimler AG werden die Ansprüche aus dem Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Daimler AG vom 13.11.1992 (Anlage 7) bezüglich des Namensrechts am Gottlieb-Daimler-Stadion für die Dauer der Laufzeit der atypisch stillen Einlage des VfB Stuttgart e.V. an der Stadion KG an den VfB Stuttgart e.V. mit Wirkung zum 1.7.2008 abgetreten, sofern die Landeshauptstadt und die Stadion KG von allen Ansprüchen der Daimler AG freigestellt werden.


Begründung:


Siehe Anlage 1

Finanzielle Auswirkungen


Siehe Anlage 10



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 113/2008 vom 20.03.2008 der FDP-Fraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 113/2008 vom 20.03.2008 der FDP-Fraktion



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1 Ausführliche Begründung
2 Realisierungsmodell PWP/ASP vom 02.04.2008
3 Raumprogramm Sportveranstaltungshalle
4 Gesellschaftsvertrag Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG
5 Gesellschaftsvertrag Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH
6 Vertrag über die atypisch stille Beteiligung des VfB Stuttgart e.V.
7 Vertrag mit der heutigen Daimler AG vom 13.11.1992
8 Ergebnisvorschau für die Stadion NeckarPark GmbH Co. KG
9 Lageplan für das Erbbaugrundstück
10 Gesamtfinanzierungsübersicht





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