Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 350/2003
Stuttgart,
04/29/2003



Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.05.2003
12.05.2003
20.05.2003
21.05.2003



Beschlußantrag:

Dem Verfahren zur Planung von vier Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise auf der Basis der vorliegenden Planungsergebnisse wird zugestimmt. Das Hochbauamt wird mit der Ausschreibung und Weiterplanung als Generalunternehmerleistung unter Berücksichtigung der Mittelstandsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg beauftragt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Umsetzung der Kita-Beschlüsse HH 2002/03 zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung ist die Verwaltung mit der Planung von vier Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise beauftragt worden.
Die Planungsergebnisse liegen vor und werden vor der öffentlichen Ausschreibung zur Kenntnis gegeben. Die Baugesuche sind eingereicht worden. Auf dieser Basis soll weitergeplant werden.

Finanzielle Auswirkungen
In der Pauschale zum Ausbau der Kinderbetreuung sind die Kosten für drei Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise finanziert. Die vierte Tageseinrichtung (Tapachstraße) wird aus Mitteln der Infrastrukturpauschale finanziert.


Beteiligte Stellen

Die Referate F, SJG, T und USO haben die Vorlage mitgezeichnet. Die Bezirksbeiräte Weilimdorf, Feuerbach, Zuffenhausen und Vaihingen sind unterrichtet worden.




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Pläne verkleinert

Anlage 1 zu GRDrs 350/2003

Ausführliche Begründung

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2002/2003 den Ausbau der Kinderbetreuung in Stuttgart beschlossen und im Zuge der Haushaltsberatungen eine Pauschale bereitgestellt, aus der drei Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise finanziert werden sollen. Die vierte Tageseinrichtung in Fertigbauweise ist die Tapachstraße, die aus Infrastrukturmitteln finanziert werden soll. Um die notwendigen Kinderbetreuungsplätze in relativ kurzem Zeitraum schaffen zu können, erfolgt die Umsetzung der Bauvorhaben durch ein beschleunigtes Planungs- und Realisierungsverfahren, s. GRDrs 1342/2001 vom 6.12.2001 "Verfahren zur Abwicklung von Bauvorhaben bei der Kinderbetreuung". Dieses Verfahren wurde im Zuge der Antragsberatung der Fraktionen (GR-Anträge Nr. 455/2001 CDU, FDP/DVP/FW, GR-Antrag Nr. 481/2001 SPD, GR-Antrag Nr. 527/2001 Bündnis 90/DIE GRÜNEN und GR-Antrag Nr. 643/2001 PDS für die 2. Lesung des Haushalts 2002/2003 am 10.12.2001 (nö.) vorgeschlagen. Darauf wird verwiesen.

In dieser Vorlage (GRDrs 1342/2001 vom 6.12.01, Anlage 1) sind drei Varianten (V) mit den Verfahren und Zeitplänen dargestellt:

V 1 = das herkömmliche Verfahren als konventionelles Soltärgebäude mit einer Planungszeit von 2 bis 2,5 Jahren und einer Bauzeit von 16 Monaten (traditionelles Verfahren),
V 2 = ein verkürztes Verfahren als Solitärgebäude in Raumzellen oder Fertigbauweise mit einer Planungszeit von 1 bis 2 Jahren und einer Bauzeit von 6 Monaten sowie
V 3 = ein verkürztes Verfahren als konventionelles Solitärgebäude (zusammen mit Wohnungsbau) und Fertigbau als Solitärgebäude mit einer Planungszeit von 1 bis 2 Jahren und einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten, bei Fertigbauten bis zu 6 Monaten.

Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist der Vorschlag 2 als die Variante gewählt worden, die die schnellsten Ergebnisse und die günstigsten Angebote erwarten lässt, um Kosten und Zeit zu sparen.

Das Hochbauamt ist mit der Planung und Abwicklung der Maßnahme beauftragt und hat die vom Jugendamt vorgeschlagenen Standorte untersucht mit dem Ziel, auf den jeweiligen städtischen Grundstücken den Bau der Kindertageseinrichtungen in Fertigbauweise auszuschreiben.

Ausgewählt wurden folgende Grundstücke:
1. Rappachschule, Sandbuckel (Flst. 8249) in Weilimdorf-Giebel mit 2 Gruppen,
2. Böhmerwaldstraße (Flst. 4794) in Feuerbach (Schelmenäcker II) mit 3 Gruppen,
3. Viereichenweg (Flst. 5017/1) in Vaihingen (Endelbang) mit 2 Gruppen
und
4. Tapachstraße (Flst 1645) in Zuffenhausen-Rot mit 3 Gruppen (Finanzierung über Infrastrukturpauschale).

Der Gemeinderat hat dieser Verfahrensweise nicht generell, sondern nur für diese vier genannten Standorte zugestimmt, so dass vor dem Baubeginn alle vier Projekte zusammen in einem Baubeschluss genehmigt werden können.

Auf der Grundlage des Standardraumprogramms wurden Gebäude und Außenanlagen mit standardisierten Elementen entwickelt, die einen hohen Vorfertigungsgrad ermöglichen und im Hinblick auf die Planung und Ausführung größtmögliche Synergieeffekte erzielen. Um kostengünstige Angebote zu erhalten und eine kurze Bauzeit zu realisieren, werden für alle Projekte die Hochbau- und Landschaftsbauleistungen als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben. Dies stellt eine Ausnahme gegenüber der herkömmlichen Verfahrensweise der Ausschreibung nach Einzelgewerken dar.
Die Mittelstandsrichtlinien (MröA) werden als Vergabegrundsätze beachtet.
Im Falle einer Realisierung der Bauvorhaben in Einzelgewerksausschreibung würde die reine Bauzeit ab Baubeginn 12 bis 15 Monate betragen.

Ein Vergleich mit den Kosten traditioneller Bauweise ist nach dem Eingang der Ausschreibungsergebnisse überschlägig möglich und wird in der Vorlage zum Baubeschluss dargestellt.

Die Planungen sind mit den beteiligten Ämtern abgestimmt und die Baugesuche sind eingereicht.
Das Hochbaumt wird die Kindertageseinrichtungen auf der Basis der vorgelegten Planung ausschreiben und die Ergebnisse in einem Grundsatz-, Bau- und Vergabebeschluss den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

Termine:AusschreibungJuli 2003
SubmissionSept. 2003
BaubeschlussNov. 2003
BaubeginnMärz 2004
FertigstellungSept. 2004