Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1215/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 01.02.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Gewährung von Investitionszuschüssen an das Diakoniewerk Martha-Maria, Stadenstraße 60, 90491 Nürnberg zum Neubau des Pflegeheimes Hilde und Eugen Krempel-Haus, Tiergartenweg, 70174 Stuttgart

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.01.2005, öffentlich, Nr. 8

Ergebnis: einstimmge Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 03.01.2006, GRDrs 1215/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

Dem Diakoniewerk Martha-Maria

1. wird für den Neubau des Pflegeheimes Hilde und Eugen Krempel-Haus ein Investitionszuschuss in Höhe von 747.542 EUR gewährt. Dies entspricht dem kommunalen Zuschussanteil gem. § 9 Landespflegegesetz. Der Zuschussgewährung liegen die Bewilligungsbedingungen für die Förderung von Pflegeheimplätzen zugrunde (GRDrs 362/1997 – Kreispflegeplan – Kriterien für die Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis gem. § 3 Landespflegegesetz – Pflegeheimverzeichnis).

2. wird für die milieutherapeutische Ausgestaltung des Pflegeheimes und des Außenbereiches mit sinnesanregenden Elementen ein Investitionszuschuss in Höhe von 850.000 EUR bewilligt.

3. wird für den Umbau der Villa Fetzerklinik ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten (ca. 760.000 EUR) bewilligt. Da bei dem Umbau der alten Villa unvorhergesehene Baumaßnahmen anfallen können, lassen sich die Kosten nicht exakt beziffern.

4. Der Zuschussgewährung nach Ziffern 2 und 3 liegen die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen zugrunde.

5. Die Ausgaben von insgesamt rd. 2,36 Mio. EUR werden in den Vermögenshaushalt bei der Ausgabefinanzposition 2.4700.9880.000-0050 – Baukostenzuschüsse Altenpflegeheime – wie folgt gedeckt:


EBM Föll stellt fest: