1. wird für den Neubau des Pflegeheimes Hilde und Eugen Krempel-Haus ein Investitionszuschuss in Höhe von 747.542 EUR gewährt. Dies entspricht dem kommunalen Zuschussanteil gem. § 9 Landespflegegesetz. Der Zuschussgewährung liegen die Bewilligungsbedingungen für die Förderung von Pflegeheimplätzen zugrunde (GRDrs 362/1997 – Kreispflegeplan – Kriterien für die Aufnahme in das Pflegeheimverzeichnis gem. § 3 Landespflegegesetz – Pflegeheimverzeichnis). 2. wird für die milieutherapeutische Ausgestaltung des Pflegeheimes und des Außenbereiches mit sinnesanregenden Elementen ein Investitionszuschuss in Höhe von 850.000 EUR bewilligt. 3. wird für den Umbau der Villa Fetzerklinik ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten (ca. 760.000 EUR) bewilligt. Da bei dem Umbau der alten Villa unvorhergesehene Baumaßnahmen anfallen können, lassen sich die Kosten nicht exakt beziffern. 4. Der Zuschussgewährung nach Ziffern 2 und 3 liegen die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen zugrunde. 5. Die Ausgaben von insgesamt rd. 2,36 Mio. EUR werden in den Vermögenshaushalt bei der Ausgabefinanzposition 2.4700.9880.000-0050 – Baukostenzuschüsse Altenpflegeheime – wie folgt gedeckt:
Die Ausgaben werden aus Mitteln des Nachlasses von Hilde und Eugen Krempel finanziert.